Hauptmenü

Neu-, Ersatzbeschaffung bzw. Grundinstandsetzung von stationären Notersatzstromanlage sowie Beschaffung mobiler Notersatzstromanlage

Stationäres Notstromaggregat vor einer Lagerhalle
© Yevhen Roshchyn - stock.adobe.com
Status der Maßnahme Gesamtvolumen (2023/2024)
In Umsetzung 1.500.000 EUR

Für die Dienststellen der Polizei ist es grundsätzlich vorgesehen, dass diese über eine eigene Notersatzstromanlage verfügen.

Für das Polizeipräsidium und seine nachgeordneten Dienststellen sollen mobile Stromerzeuger beschafft werden. Diese sollen einerseits ausfallende Notstromaggregate ersetzen. Gleichzeitig soll aber auch Vorsorge getroffen werden, um im Bedarfsfall eine autarke Stromversorgung für temporäre Unterbringungsobjekte, die derzeitig nicht in Nutzung der Polizei sind, zu haben. Gedacht ist hier unter anderem an die Nutzung von Hallen und Zelten.

Die Maßnahme insgesamt umfasst auch die Erhöhung von Kapazitäten der Notersatzstromanlagen an polizeilichen Standorten und die Beschaffung der mobilen Notersatzstromanlagen. Ergänzend soll jeweils in Quantität und Qualität ausreichendes Equipment beschafft werden, um sowohl eine mobile Einspeisung in die Gebäude der Polizei als auch eine Nutzung der mobilen Notersatzstromanlagen als autarke Stromversorgung zu ermöglichen.

Stationäres Notstromaggregat vor einer Lagerhalle
© Yevhen Roshchyn - stock.adobe.com
Status der Maßnahme Gesamtvolumen (2023/2024)
In Umsetzung 1.500.000 EUR

Für die Dienststellen der Polizei ist es grundsätzlich vorgesehen, dass diese über eine eigene Notersatzstromanlage verfügen.

Für das Polizeipräsidium und seine nachgeordneten Dienststellen sollen mobile Stromerzeuger beschafft werden. Diese sollen einerseits ausfallende Notstromaggregate ersetzen. Gleichzeitig soll aber auch Vorsorge getroffen werden, um im Bedarfsfall eine autarke Stromversorgung für temporäre Unterbringungsobjekte, die derzeitig nicht in Nutzung der Polizei sind, zu haben. Gedacht ist hier unter anderem an die Nutzung von Hallen und Zelten.

Die Maßnahme insgesamt umfasst auch die Erhöhung von Kapazitäten der Notersatzstromanlagen an polizeilichen Standorten und die Beschaffung der mobilen Notersatzstromanlagen. Ergänzend soll jeweils in Quantität und Qualität ausreichendes Equipment beschafft werden, um sowohl eine mobile Einspeisung in die Gebäude der Polizei als auch eine Nutzung der mobilen Notersatzstromanlagen als autarke Stromversorgung zu ermöglichen.