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Stiftungsbehörde

Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Thema "Stiftung". Im Land Brandenburg nimmt das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) die Aufgaben der Stiftungsbehörde wahr. Die Stiftungsbehörde ist sowohl für die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von Stiftungen bürgerlichen Rechts als auch für die Aufsicht über diese Stiftungen zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftungsbehörde stehen Ihnen darüber hinaus für Fragen und Anregungen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts in Brandenburg errichten wollen oder Fragen zu Ihrer Arbeit in einem Stiftungsorgan haben. Wollen Sie sich einen Überblick über die bereits bestehenden rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts mit Sitz im Land Brandenburg verschaffen? Diese finden Sie im Stiftungsverzeichnis.