Hauptmenü

Verwaltungsmodelle

Starke Städte und Gemeinden sind das Fundament für ein lebendiges Land und den Gestaltungswillen seiner Menschen. Sie sind das Zentrum des sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Lebens der Bürgerinnen und Bürger. Starke Städte und Gemeinden sind die Voraussetzung für eine lebendige Selbstverwaltung, für Entwicklungschancen und für realisierbare Zukunftspläne. Starke Städte und Gemeinden ermöglichen optimale Lebensverhältnisse, ungeachtet der strukturellen Unterschiede im Land.

Städte und Gemeinden müssen also umfassend leistungsfähig sein und bleiben, um ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen zu können. Sie sind leistungsfähig, wenn sie die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie des Gemeinwesens aus eigener Kraft erfüllen können. Die Erwartungen umfassen eine moderne dienstleistende, wirtschaftliche und bürgerorientierte Verwaltung verbunden mit dem Anspruch auf bestmögliche Daseinsvorsorge. Die Städte und Gemeinden müssen die wirtschaftliche Nutzung der kommunalen Einrichtung sichern und eine sachgerechte und effektive Aufgabenwahrnehmung mit hoher Qualität sowie unter wirtschaftlicher Verwendung der zufließenden Finanzmittel gewährleisten. Voraussetzung hierfür sind leistungsfähige Verwaltungsmodelle.

Starke Städte und Gemeinden sind das Fundament für ein lebendiges Land und den Gestaltungswillen seiner Menschen. Sie sind das Zentrum des sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Lebens der Bürgerinnen und Bürger. Starke Städte und Gemeinden sind die Voraussetzung für eine lebendige Selbstverwaltung, für Entwicklungschancen und für realisierbare Zukunftspläne. Starke Städte und Gemeinden ermöglichen optimale Lebensverhältnisse, ungeachtet der strukturellen Unterschiede im Land.

Städte und Gemeinden müssen also umfassend leistungsfähig sein und bleiben, um ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen zu können. Sie sind leistungsfähig, wenn sie die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie des Gemeinwesens aus eigener Kraft erfüllen können. Die Erwartungen umfassen eine moderne dienstleistende, wirtschaftliche und bürgerorientierte Verwaltung verbunden mit dem Anspruch auf bestmögliche Daseinsvorsorge. Die Städte und Gemeinden müssen die wirtschaftliche Nutzung der kommunalen Einrichtung sichern und eine sachgerechte und effektive Aufgabenwahrnehmung mit hoher Qualität sowie unter wirtschaftlicher Verwendung der zufließenden Finanzmittel gewährleisten. Voraussetzung hierfür sind leistungsfähige Verwaltungsmodelle.

  • Und was bedeutet das genau?

    Das Land Brandenburg bietet seinen Städten und Gemeinden –neben den Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit für einzelne Aufgaben (etwa über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen und Zweckverbände) – verschiedene ganzheitliche Verwaltungsmodelle, je nach Bedarf, Lage im Raum und konkreten Problemlagen an. Bisher gab es hierfür im Land Brandenburg zwei solcher, alle gemeindlichen Aufgaben umfassenden Verwaltungsmodelle unter denen Städte und Gemeinden wählen konnten: Die amtsfreie Gemeinde und das Amt. Seit Oktober 2018 wurden zwei weitere Verwaltungsmodelle eingeführt: die Verbandsgemeinde und die Mitverwaltung.

    Das Land Brandenburg bietet seinen Städten und Gemeinden –neben den Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit für einzelne Aufgaben (etwa über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen und Zweckverbände) – verschiedene ganzheitliche Verwaltungsmodelle, je nach Bedarf, Lage im Raum und konkreten Problemlagen an. Bisher gab es hierfür im Land Brandenburg zwei solcher, alle gemeindlichen Aufgaben umfassenden Verwaltungsmodelle unter denen Städte und Gemeinden wählen konnten: Die amtsfreie Gemeinde und das Amt. Seit Oktober 2018 wurden zwei weitere Verwaltungsmodelle eingeführt: die Verbandsgemeinde und die Mitverwaltung.

  • Vier Verwaltungsmodelle? Ist diese Auswahl nicht zu groß?

    Durch das Bereitstellen von vier Alternativen haben alle Städte und Gemeinden die Möglichkeit, dass für sie passende Modell unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort für die Organisation einer leistungs- und zukunftsfähigen gemeindlichen Verwaltung zu wählen.

    Amtsfreie Gemeinde, Amt, Verbandsgemeinde, Mitverwaltung? Welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Verwaltungsmodelle für mich als Bürgerin oder Bürger?

    Die verschiedenen Verwaltungsmodelle weisen viele Gemeinsamkeiten auf.

    Egal in welcher Stadt oder Gemeinde Bürgerinnen und Bürger wohnen, jeder wählt zum Beispiel immer eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister. Ob die gewählte Bürgermeisterin oder der gewählte Bürgermeister ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hat auf die Wahl keinen Einfluss. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger jeder Stadt oder Gemeinde immer durch eine von ihnen gewählte Gemeindevertretung repräsentiert. Das gilt unabhängig davon, ob sie zum Beispiel in einer amtsangehörigen oder amtsfreien Gemeinde leben. Die Gemeindevertretung einer Stadt wird Stadtverordnetenversammlung genannt, hat aber dieselben Aufgaben und Funktionen.

    Die Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger hängen von den Strukturen ihrer Stadt oder Gemeinde ab, in der sie leben. Die meisten Angelegenheiten erledigen sie in eigener Organisation. Ob die Verwaltung in eigener Organisationsverantwortung durch die Stadt oder Gemeinde selbst oder das Amt, die Verbandsgemeinde oder die mitverwaltende Gemeinde getragen wird, hat keinen Einfluss auf die Erledigung. Vor Ort werden die Entscheidungen getroffen, in welchem Umfang die Verwaltung dezentral oder zentral organisiert wird und ob Bürgerservicestellen eingerichtet werden. Entschließen sich die Städte oder Gemeinden zu einer Zusammenarbeit, sind derartige Entscheidungen sowohl beim Amt, bei der Verbandsgemeinde als auch bei der Vereinbarung einer Mitverwaltung zu treffen. Auch bei der Bildung einer neuen, größeren Gemeinde sind diese Fragen grundlegend zu klären.

    Darüber hinaus unterschieden sich die vier Verwaltungsmodelle in den Bereichen Organe, Aufgaben, Finanzierung und Personal.

    Durch das Bereitstellen von vier Alternativen haben alle Städte und Gemeinden die Möglichkeit, dass für sie passende Modell unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort für die Organisation einer leistungs- und zukunftsfähigen gemeindlichen Verwaltung zu wählen.

    Amtsfreie Gemeinde, Amt, Verbandsgemeinde, Mitverwaltung? Welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Verwaltungsmodelle für mich als Bürgerin oder Bürger?

    Die verschiedenen Verwaltungsmodelle weisen viele Gemeinsamkeiten auf.

    Egal in welcher Stadt oder Gemeinde Bürgerinnen und Bürger wohnen, jeder wählt zum Beispiel immer eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister. Ob die gewählte Bürgermeisterin oder der gewählte Bürgermeister ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hat auf die Wahl keinen Einfluss. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger jeder Stadt oder Gemeinde immer durch eine von ihnen gewählte Gemeindevertretung repräsentiert. Das gilt unabhängig davon, ob sie zum Beispiel in einer amtsangehörigen oder amtsfreien Gemeinde leben. Die Gemeindevertretung einer Stadt wird Stadtverordnetenversammlung genannt, hat aber dieselben Aufgaben und Funktionen.

    Die Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger hängen von den Strukturen ihrer Stadt oder Gemeinde ab, in der sie leben. Die meisten Angelegenheiten erledigen sie in eigener Organisation. Ob die Verwaltung in eigener Organisationsverantwortung durch die Stadt oder Gemeinde selbst oder das Amt, die Verbandsgemeinde oder die mitverwaltende Gemeinde getragen wird, hat keinen Einfluss auf die Erledigung. Vor Ort werden die Entscheidungen getroffen, in welchem Umfang die Verwaltung dezentral oder zentral organisiert wird und ob Bürgerservicestellen eingerichtet werden. Entschließen sich die Städte oder Gemeinden zu einer Zusammenarbeit, sind derartige Entscheidungen sowohl beim Amt, bei der Verbandsgemeinde als auch bei der Vereinbarung einer Mitverwaltung zu treffen. Auch bei der Bildung einer neuen, größeren Gemeinde sind diese Fragen grundlegend zu klären.

    Darüber hinaus unterschieden sich die vier Verwaltungsmodelle in den Bereichen Organe, Aufgaben, Finanzierung und Personal.