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Header Personalvertretungen
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Der örtliche Personalrat des Ministeriums des Innern und für Kommunales (ÖPR) ist für das "Haus", also für die beim Ministerium beschäftigten Personen zuständig. Der ÖPR wird beteiligt, wenn es sich um eine Entscheidung des Ministeriums handelt, die nur dessen Beschäftigte betrifft und sofern eine Beteiligung nach dem Personalvertretungsgesetz (PersVG) vorgesehen ist.

Wegen des hierarchischen Verwaltungsaufbaus sind bei den Ministerien Stufenvertretungen zu bilden.

Der Hauptpersonalrat (HPR) und der Polizei-Hauptpersonalrat (P-HPR) sind diese Stufenvertretungen beim MIK. Hierbei ist der HPR verantwortlich für die LAköV, LSTE, LGB, ZABH und ZIT-BB; der P-HPR ist verantwortlich für den Polizeibereich. Die Stufenvertretungen sind dann zu beteiligen, wenn Regelungen für den gesamten Verantwortungsbereich getroffen werden (z. B. beim Abschluss von Dienstvereinbarungen) oder die Kompetenz über die Entscheidung einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit nicht bei der örtlichen Dienststelle liegt, sondern bei der übergeordneten Dienststelle. In Angelegenheiten, in denen die nachgeordnete Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist, ist an Stelle des örtlichen Personalrats deshalb die jeweilige Stufenvertretung zu beteiligen. Die Beteiligungsbefugnis folgt damit immer der Entscheidungszuständigkeit der Dienststelle.

Daneben sind HPR und P-HPR im Rahmen des personalvertretungsrechtlichen Stufenverfahrens zu beteiligen. Sie sind einzuschalten, wenn zwischen örtlicher Dienststellenleitung und örtlichem Personalrat keine Einigung erzielt wurde und die Angelegenheit der übergeordneten Dienststelle vorgelegt wird.

Für den örtlichen Personalrat im MIK gibt es keine Stufenvertretung; bei den Ministerien sieht das PersVG bei Nichteinigung direkt die Anrufung der Einigungsstelle vor.


Vorsitzende

Der örtliche Personalrat des Ministeriums des Innern und für Kommunales (ÖPR) ist für das "Haus", also für die beim Ministerium beschäftigten Personen zuständig. Der ÖPR wird beteiligt, wenn es sich um eine Entscheidung des Ministeriums handelt, die nur dessen Beschäftigte betrifft und sofern eine Beteiligung nach dem Personalvertretungsgesetz (PersVG) vorgesehen ist.

Wegen des hierarchischen Verwaltungsaufbaus sind bei den Ministerien Stufenvertretungen zu bilden.

Der Hauptpersonalrat (HPR) und der Polizei-Hauptpersonalrat (P-HPR) sind diese Stufenvertretungen beim MIK. Hierbei ist der HPR verantwortlich für die LAköV, LSTE, LGB, ZABH und ZIT-BB; der P-HPR ist verantwortlich für den Polizeibereich. Die Stufenvertretungen sind dann zu beteiligen, wenn Regelungen für den gesamten Verantwortungsbereich getroffen werden (z. B. beim Abschluss von Dienstvereinbarungen) oder die Kompetenz über die Entscheidung einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit nicht bei der örtlichen Dienststelle liegt, sondern bei der übergeordneten Dienststelle. In Angelegenheiten, in denen die nachgeordnete Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist, ist an Stelle des örtlichen Personalrats deshalb die jeweilige Stufenvertretung zu beteiligen. Die Beteiligungsbefugnis folgt damit immer der Entscheidungszuständigkeit der Dienststelle.

Daneben sind HPR und P-HPR im Rahmen des personalvertretungsrechtlichen Stufenverfahrens zu beteiligen. Sie sind einzuschalten, wenn zwischen örtlicher Dienststellenleitung und örtlichem Personalrat keine Einigung erzielt wurde und die Angelegenheit der übergeordneten Dienststelle vorgelegt wird.

Für den örtlichen Personalrat im MIK gibt es keine Stufenvertretung; bei den Ministerien sieht das PersVG bei Nichteinigung direkt die Anrufung der Einigungsstelle vor.


Vorsitzende

Banner mit Porträtfoto von Frau Pietras

Vorsitzende des örtlichen Personalrates (ÖPR)

Frau Pietras

E-Mail:
oertl-personalrat@mik.brandenburg.de
 

Banner mit Porträtfoto von Frau Pietras

Vorsitzende des örtlichen Personalrates (ÖPR)

Frau Pietras

E-Mail:
oertl-personalrat@mik.brandenburg.de
 

Fotobanner Platzhalter

Vorsitzende/r des Hauptpersonalrates (HPR)

N. N.
Vertretung: Herr Gutschmidt

E-Mail:
hauptpersonalrat@mik.brandenburg.de

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Vorsitzende/r des Hauptpersonalrates (HPR)

N. N.
Vertretung: Herr Gutschmidt

E-Mail:
hauptpersonalrat@mik.brandenburg.de

Banner Porträtfoto Göhring

Vorsitzender Polizei-Hauptpersonalrat (P-HPR)

Herr Göhring

Liste GdP, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP, Mitglied im DGB-Landesvorstand Berlin-Brandenburg

E-Mail:
joerg.goehring@mik.brandenburg.de

Banner Porträtfoto Göhring

Vorsitzender Polizei-Hauptpersonalrat (P-HPR)

Herr Göhring

Liste GdP, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP, Mitglied im DGB-Landesvorstand Berlin-Brandenburg

E-Mail:
joerg.goehring@mik.brandenburg.de


Banner mit Porträtfoto von Marius Scholz

Vorsitzender der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Herr Scholz (ÖVBB Jg. 2021)

Stellvertretung:
Frau Zwiebler (VWI Jg. 2022)

E-Mail:
JAV@mik.brandenburg.de

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Vorsitzender der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Herr Scholz (ÖVBB Jg. 2021)

Stellvertretung:
Frau Zwiebler (VWI Jg. 2022)

E-Mail:
JAV@mik.brandenburg.de