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Kommunales Prüfungsamt (KPA)

Headerbild Statistik
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Das Kommunale Prüfungsamt (KPA) beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg untersucht im Rahmen seiner Prüfungen auch die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg anhand von Vergleichskennzahlen.

Damit alle interessierten, insbesondere auch die nicht der Prüfungskompetenz des KPA unterliegenden Gebietskörperschaften die Erkenntnisse nutzen können, veröffentlicht das KPA an dieser Stelle die zusammenfassenden Prüfberichte ggf. einschließlich der zugrunde liegenden Erhebungsbögen.

Das Kommunale Prüfungsamt (KPA) beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg untersucht im Rahmen seiner Prüfungen auch die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg anhand von Vergleichskennzahlen.

Damit alle interessierten, insbesondere auch die nicht der Prüfungskompetenz des KPA unterliegenden Gebietskörperschaften die Erkenntnisse nutzen können, veröffentlicht das KPA an dieser Stelle die zusammenfassenden Prüfberichte ggf. einschließlich der zugrunde liegenden Erhebungsbögen.

Verfahren der Prüfung der Jahresabschlüsse

Im Abschnitt 3 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg ist das Verfahren der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und nach Eigenbetriebsrecht arbeitender Zweckverbände näher geregelt. Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 EigV ist durch die zuständige Stelle mit dem Abschlussprüfer ein Vertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung nach einem vom Kommunalen Prüfungsamt herauszugebenden Muster zu vereinbaren. Dieser Mustervertrag ist hier zum Herunterladen eingestellt.

Bei Beauftragungen gemäß § 29 Absatz 1 EigV ist insbesondere Absatz 3 zu beachten, wonach der Abschlussprüfer das Nichtvorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 27 Absatz 3 EigV vor einer Beauftragung zu erklären hat.

Im Abschnitt 3 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg ist das Verfahren der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und nach Eigenbetriebsrecht arbeitender Zweckverbände näher geregelt. Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 EigV ist durch die zuständige Stelle mit dem Abschlussprüfer ein Vertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung nach einem vom Kommunalen Prüfungsamt herauszugebenden Muster zu vereinbaren. Dieser Mustervertrag ist hier zum Herunterladen eingestellt.

Bei Beauftragungen gemäß § 29 Absatz 1 EigV ist insbesondere Absatz 3 zu beachten, wonach der Abschlussprüfer das Nichtvorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 27 Absatz 3 EigV vor einer Beauftragung zu erklären hat.


Prüfberichte

Nachfolgend werden die aktuellsten Prüfberichte zum Download (PDF | Dateien sind nicht barrierefrei) bereitgestellt. Bei Interesse an Prüfberichten weiter zurückliegender Jahre wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des KPA.  

Nachfolgend werden die aktuellsten Prüfberichte zum Download (PDF | Dateien sind nicht barrierefrei) bereitgestellt. Bei Interesse an Prüfberichten weiter zurückliegender Jahre wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des KPA.