Hauptmenü

Beschaffung eines Drohnendetektions- und Abwehrsystems

Schild Drohnenverbotszone an einem Zaun
© robyn charnley - stock.adobe.com
Status der Maßnahme: Gesamtvolumen (2023/2024)
In Umsetzung 1.898.371,11 EUR

Ziel der Maßnahme ist es, die Polizei zukünftig zu befähigen, Drohnen unabhängig von Hersteller, Art und Größe in einem Umkreis von maximal 5 km detektieren und diese hinsichtlich der Steuerung übernehmen zu können sowie in einem Umkreis von 3 km den Startpunkt eines Unbemannten Luftfahrzeugsystems (ULS) und die Position des jeweiligen Fernpiloten festzustellen, um diesbezügliche Abwehrmaßnahmen einleiten zu können. Neben der Beschaffung entsprechender Technik sind auch die Sicherstellung der Übertragung der gewonnenen Daten zur Befehlsstelle sowie die Auswertung und optische Darstellung der Gesamtlage Bestandteil des Vorhabens. Neben dem Erfordernis, diese Technik mobil einzusetzen und auch adäquat verlasten zu können, um die jeweiligen Maßnahmen taktisch zielgerichtet zu koordinieren und zu bewältigen, gehört zum Systemumfang auch entsprechende Fahrzeugtechnik.

ULS bedürfen nicht nur vor dem Hintergrund möglicher Spionage, Sabotage oder Terrorangriffe einer besonderen Beachtung – wie aktuell mit Bezug zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine deutlich wird – sondern auch mit Blick auf die gegenwärtige Klimapolitik sowie bestehende Ressourcenmangellage und den daraus erwachsenen Gefahren. Der missbräuchliche Einsatz von Drohnen führte bereits zu erheblichen Störungen des zivilen Luftverkehrs, so dass konkrete Schadensereignisse künftig nicht mehr auszuschließen sind. Aber auch gezielte Ausspähungen und Angriffe gegen Rechenzentren, Kraftwerke, Raffinerien, Pipelines, Umspannwerke oder Regierungsgebäude können zu erheblichen Störungen der Versorgung von Industrie und Bevölkerung führen und damit Strukturen des öffentlichen Lebens beeinträchtigen bzw. gänzlich zum Erliegen bringen.

Schild Drohnenverbotszone an einem Zaun
© robyn charnley - stock.adobe.com
Status der Maßnahme: Gesamtvolumen (2023/2024)
In Umsetzung 1.898.371,11 EUR

Ziel der Maßnahme ist es, die Polizei zukünftig zu befähigen, Drohnen unabhängig von Hersteller, Art und Größe in einem Umkreis von maximal 5 km detektieren und diese hinsichtlich der Steuerung übernehmen zu können sowie in einem Umkreis von 3 km den Startpunkt eines Unbemannten Luftfahrzeugsystems (ULS) und die Position des jeweiligen Fernpiloten festzustellen, um diesbezügliche Abwehrmaßnahmen einleiten zu können. Neben der Beschaffung entsprechender Technik sind auch die Sicherstellung der Übertragung der gewonnenen Daten zur Befehlsstelle sowie die Auswertung und optische Darstellung der Gesamtlage Bestandteil des Vorhabens. Neben dem Erfordernis, diese Technik mobil einzusetzen und auch adäquat verlasten zu können, um die jeweiligen Maßnahmen taktisch zielgerichtet zu koordinieren und zu bewältigen, gehört zum Systemumfang auch entsprechende Fahrzeugtechnik.

ULS bedürfen nicht nur vor dem Hintergrund möglicher Spionage, Sabotage oder Terrorangriffe einer besonderen Beachtung – wie aktuell mit Bezug zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine deutlich wird – sondern auch mit Blick auf die gegenwärtige Klimapolitik sowie bestehende Ressourcenmangellage und den daraus erwachsenen Gefahren. Der missbräuchliche Einsatz von Drohnen führte bereits zu erheblichen Störungen des zivilen Luftverkehrs, so dass konkrete Schadensereignisse künftig nicht mehr auszuschließen sind. Aber auch gezielte Ausspähungen und Angriffe gegen Rechenzentren, Kraftwerke, Raffinerien, Pipelines, Umspannwerke oder Regierungsgebäude können zu erheblichen Störungen der Versorgung von Industrie und Bevölkerung führen und damit Strukturen des öffentlichen Lebens beeinträchtigen bzw. gänzlich zum Erliegen bringen.