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Organisation des Brandschutzes

Themenbild Brandschutz

Gemäß des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) unterhalten die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise bei Brandgefahren, bei anderen Gefahren in Not- und Unglücksfällen und bei Großschadensereignissen sowie bei Katastrophen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr.
Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise üben diese Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörde aus.

Das Land sorgt für die notwendigen zentralen Ausbildungen. Mit der Unterhaltung Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) als nachgeordnete Einrichtung des Ministerium des Innern und für Kommunales trägt das Land zur Verbesserung des Brandschutzes bei.

Im Land Brandenburg wird der Brand- und Katastrophenschutz flächendeckend fast ausschließlich mit ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren sowie Helfern des Katastrophenschutzes gewährleistet.

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Gemäß des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) unterhalten die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise bei Brandgefahren, bei anderen Gefahren in Not- und Unglücksfällen und bei Großschadensereignissen sowie bei Katastrophen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr.
Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise üben diese Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörde aus.

Das Land sorgt für die notwendigen zentralen Ausbildungen. Mit der Unterhaltung Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) als nachgeordnete Einrichtung des Ministerium des Innern und für Kommunales trägt das Land zur Verbesserung des Brandschutzes bei.

Im Land Brandenburg wird der Brand- und Katastrophenschutz flächendeckend fast ausschließlich mit ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren sowie Helfern des Katastrophenschutzes gewährleistet.

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