Organisation
Auf Landesebene ist das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) für die Ausarbeitung, Weiterentwicklung und Aktualisierung der erforderlichen landesrechtlichen Durchführungsvorschriften sowie für die Gestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen sämtlicher Landesstatistiken verantwortlich (siehe auch Rechtsgrundlagen).
Die konkrete Durchführung der amtlichen Statistik im Land Brandenburg erfolgt durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS). Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist Teil der mittelbaren Landesverwaltung. Es ist ebenso auch Teil des statistischen Verbundes mit den weiteren 13 statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt. Es gewährleistet dabei die Erhebung, Aufbereitung und Bereitstellung statistischer Daten für das Land Brandenburg. Die Fach- und Rechtsaufsicht über das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg wird durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (Referat 23) im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin ausgeübt.
Durch die enge Zusammenarbeit im statistischen Verbund wird eine einheitliche, qualitativ hochwertige und rechtssichere Durchführung der amtlichen Statistik auf Landes- und Bundesebene sichergestellt. Dies ermöglicht eine verlässliche Informationsgrundlage für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit im Land Brandenburg.
Besprechungen der Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Ämter
Regelmäßig und anlassbezogen finden Besprechungen der Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Ämter von Bund und Länder unter Leitung des Bundesministerium des Innern (BMI) statt.
Statistischer Beirat auf Bundesebene
Der Statistische Beirat hat die Aufgabe, das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen zu beraten. Aufgaben und Zusammensetzung des Statistischen Beirats ist im § 4 Bundesstatistikgesetz (BStatG) geregelt. Diese Treffen dienen dem Austausch zu aktuellen Themen der Statistik, der Abstimmung gemeinsamer Vorgehensweisen sowie zur Information von bundesseitigen Vorhaben im Bereich der amtlichen Statistik. Unter den Ländern finden zudem ebenfalls Besprechungen statt, um eine Länderauffassung zu Bundesthemen zu bilden oder konkrete länderspezifische Vorhaben abzustimmen. Hierbei hat immer ein Land wechselseitig, entsprechend des Vorsitzes bei der Innenministerkonferenz, den Vorsitz unter den Ländern und fungiert als Sprecherland für die Abstimmungen mit dem Bund.
Mitglieder
Dem Statistischen Beirat gehören Vertreter der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Landwirtschaft, der wirtschaftswissenschaftlichen Institute und der Hochschulen sowie der kommunalen Spitzenverbände als stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben sind die Bundesministerien, der Bundesrechnungshof, die Deutsche Bundesbank, die Statistischen Landesämter und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als beratende Mitglieder im Statistischen Beirat vertreten. Vertreter der Landesregierungen sind zu den Sitzungen zu laden.
Die Geschäftsführung obliegt dem Statistischen Bundesamt, den Vorsitz übt die Präsidentin oder der Präsident des Statistischen Bundesamtes aus. Zur Regelung von Verfahrensfragen entwickelte der Statistische Beirat eine Geschäftsordnung. Der Statistische Beirat tagt in der Regel einmal im Jahr.
Die detaillierte Beratung einzelner Statistiken und die Erörterung spezieller methodisch-technischer Fragen findet in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen/Facharbeitskreisen statt. Ihnen fachlich zugeordnet sind die Referentenbesprechungen, die als Arbeitsgremien der Statistischen Ämter keine Beiratsgremien sind.
Auf Landesebene ist das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) für die Ausarbeitung, Weiterentwicklung und Aktualisierung der erforderlichen landesrechtlichen Durchführungsvorschriften sowie für die Gestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen sämtlicher Landesstatistiken verantwortlich (siehe auch Rechtsgrundlagen).
Die konkrete Durchführung der amtlichen Statistik im Land Brandenburg erfolgt durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS). Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist Teil der mittelbaren Landesverwaltung. Es ist ebenso auch Teil des statistischen Verbundes mit den weiteren 13 statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt. Es gewährleistet dabei die Erhebung, Aufbereitung und Bereitstellung statistischer Daten für das Land Brandenburg. Die Fach- und Rechtsaufsicht über das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg wird durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (Referat 23) im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin ausgeübt.
Durch die enge Zusammenarbeit im statistischen Verbund wird eine einheitliche, qualitativ hochwertige und rechtssichere Durchführung der amtlichen Statistik auf Landes- und Bundesebene sichergestellt. Dies ermöglicht eine verlässliche Informationsgrundlage für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit im Land Brandenburg.
Besprechungen der Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Ämter
Regelmäßig und anlassbezogen finden Besprechungen der Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Ämter von Bund und Länder unter Leitung des Bundesministerium des Innern (BMI) statt.
Statistischer Beirat auf Bundesebene
Der Statistische Beirat hat die Aufgabe, das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen zu beraten. Aufgaben und Zusammensetzung des Statistischen Beirats ist im § 4 Bundesstatistikgesetz (BStatG) geregelt. Diese Treffen dienen dem Austausch zu aktuellen Themen der Statistik, der Abstimmung gemeinsamer Vorgehensweisen sowie zur Information von bundesseitigen Vorhaben im Bereich der amtlichen Statistik. Unter den Ländern finden zudem ebenfalls Besprechungen statt, um eine Länderauffassung zu Bundesthemen zu bilden oder konkrete länderspezifische Vorhaben abzustimmen. Hierbei hat immer ein Land wechselseitig, entsprechend des Vorsitzes bei der Innenministerkonferenz, den Vorsitz unter den Ländern und fungiert als Sprecherland für die Abstimmungen mit dem Bund.
Mitglieder
Dem Statistischen Beirat gehören Vertreter der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Landwirtschaft, der wirtschaftswissenschaftlichen Institute und der Hochschulen sowie der kommunalen Spitzenverbände als stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben sind die Bundesministerien, der Bundesrechnungshof, die Deutsche Bundesbank, die Statistischen Landesämter und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als beratende Mitglieder im Statistischen Beirat vertreten. Vertreter der Landesregierungen sind zu den Sitzungen zu laden.
Die Geschäftsführung obliegt dem Statistischen Bundesamt, den Vorsitz übt die Präsidentin oder der Präsident des Statistischen Bundesamtes aus. Zur Regelung von Verfahrensfragen entwickelte der Statistische Beirat eine Geschäftsordnung. Der Statistische Beirat tagt in der Regel einmal im Jahr.
Die detaillierte Beratung einzelner Statistiken und die Erörterung spezieller methodisch-technischer Fragen findet in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen/Facharbeitskreisen statt. Ihnen fachlich zugeordnet sind die Referentenbesprechungen, die als Arbeitsgremien der Statistischen Ämter keine Beiratsgremien sind.