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Organisation

Besprechungen der Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Ämter

Anlassbezogen finden Besprechungen der Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Ämter von Bund und Länder unter Leitung des Bundesministerium des Innern (BMI) statt.

Statistischer Beirat auf Bundesebene

Der Statistische Beirat hat die Aufgabe, das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen zu beraten. Aufgaben und Zusammensetzung des Statistischen Beirats ist im § 4 Bundesstatistikgesetz (BStatG) geregelt.

Mitglieder
Dem Statistischen Beirat gehören Vertreter der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Landwirtschaft, der wirtschaftswissenschaftlichen Institute und der Hochschulen sowie der kommunalen Spitzenverbände als stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben sind die Bundesministerien, der Bundesrechnungshof, die Deutsche Bundesbank, die Statistischen Landesämter und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz als beratende Mitglieder im Statistischen Beirat vertreten. Vertreter der Landesregierungen sind zu den Sitzungen zu laden.

Die Geschäftsführung obliegt dem Statistischen Bundesamt, den Vorsitz übt der Präsident des Statistischen Bundesamtes aus. Zur Regelung von Verfahrensfragen entwickelte der Statistische Beirat eine Geschäftsordnung. Der Statistische Beirat tagt in der Regel einmal im Jahr.

Die detaillierte Beratung einzelner Statistiken und die Erörterung spezieller methodisch-technischer Fragen findet in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen/ Facharbeitskreisen statt. Ihnen fachlich zugeordnet sind die Referentenbesprechungen, die als Arbeitsgremien der Statistischen Ämter keine Beiratsgremien sind. 

Besprechungen der Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Ämter

Anlassbezogen finden Besprechungen der Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Ämter von Bund und Länder unter Leitung des Bundesministerium des Innern (BMI) statt.

Statistischer Beirat auf Bundesebene

Der Statistische Beirat hat die Aufgabe, das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen zu beraten. Aufgaben und Zusammensetzung des Statistischen Beirats ist im § 4 Bundesstatistikgesetz (BStatG) geregelt.

Mitglieder
Dem Statistischen Beirat gehören Vertreter der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Landwirtschaft, der wirtschaftswissenschaftlichen Institute und der Hochschulen sowie der kommunalen Spitzenverbände als stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben sind die Bundesministerien, der Bundesrechnungshof, die Deutsche Bundesbank, die Statistischen Landesämter und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz als beratende Mitglieder im Statistischen Beirat vertreten. Vertreter der Landesregierungen sind zu den Sitzungen zu laden.

Die Geschäftsführung obliegt dem Statistischen Bundesamt, den Vorsitz übt der Präsident des Statistischen Bundesamtes aus. Zur Regelung von Verfahrensfragen entwickelte der Statistische Beirat eine Geschäftsordnung. Der Statistische Beirat tagt in der Regel einmal im Jahr.

Die detaillierte Beratung einzelner Statistiken und die Erörterung spezieller methodisch-technischer Fragen findet in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen/ Facharbeitskreisen statt. Ihnen fachlich zugeordnet sind die Referentenbesprechungen, die als Arbeitsgremien der Statistischen Ämter keine Beiratsgremien sind.