Amtliche Statistik
„Statistik informiert - alle!“ Die amtliche Statistik hat nach § 1 des Bundesstatistikgesetzes die Aufgabe, "laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren" . Sie liefert regelmäßig Daten über Struktur und Entwicklung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Sie gehört zur informationellen öffentlichen Infrastruktur des demokratischen Gemeinwesens. Die Ergebnisse sind unmittelbar Entscheidungshilfe für Politik und Verwaltung. Sie stehen aber auch allen anderen Nutzern in Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung. Die amtliche Statistik muss verlässliche und objektive Daten liefern, die von allen Interessengruppen akzeptiert werden. Sie ist daher den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und fachliche Unabhängigkeit verpflichtet.
„Statistik informiert - alle!“ Die amtliche Statistik hat nach § 1 des Bundesstatistikgesetzes die Aufgabe, "laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren" . Sie liefert regelmäßig Daten über Struktur und Entwicklung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Sie gehört zur informationellen öffentlichen Infrastruktur des demokratischen Gemeinwesens. Die Ergebnisse sind unmittelbar Entscheidungshilfe für Politik und Verwaltung. Sie stehen aber auch allen anderen Nutzern in Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung. Die amtliche Statistik muss verlässliche und objektive Daten liefern, die von allen Interessengruppen akzeptiert werden. Sie ist daher den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und fachliche Unabhängigkeit verpflichtet.