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Amtliche Statistik

Headerbild Statistik - Copyright H_Ko - stock.adobe.com
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„Statistik informiert - alle!“ Die amtliche Statistik hat nach § 1 des Bundesstatistikgesetzes die Aufgabe, "laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren" . Sie liefert regelmäßig Daten über Struktur und Entwicklung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Sie gehört zur informationellen öffentlichen Infrastruktur des demokratischen Gemeinwesens. Die Ergebnisse sind unmittelbar Entscheidungshilfe für Politik und Verwaltung. Sie stehen aber auch allen anderen Nutzern in Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung. Die amtliche Statistik muss verlässliche und objektive Daten liefern, die von allen Interessengruppen akzeptiert werden. Sie ist daher den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und fachliche Unabhängigkeit verpflichtet.

„Statistik informiert - alle!“ Die amtliche Statistik hat nach § 1 des Bundesstatistikgesetzes die Aufgabe, "laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren" . Sie liefert regelmäßig Daten über Struktur und Entwicklung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Sie gehört zur informationellen öffentlichen Infrastruktur des demokratischen Gemeinwesens. Die Ergebnisse sind unmittelbar Entscheidungshilfe für Politik und Verwaltung. Sie stehen aber auch allen anderen Nutzern in Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung. Die amtliche Statistik muss verlässliche und objektive Daten liefern, die von allen Interessengruppen akzeptiert werden. Sie ist daher den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und fachliche Unabhängigkeit verpflichtet.

  • Hier nachlesen: Was ist der Mikrozensus?

    Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) erhebt neben vielen anderen gesetzlich angeordneten Statistiken den Mikrozensus im Land Brandenburg. Bei der Mikrozensuserhebung, die als Bundesstatistik angeordnet ist, handelt es sich um die größte amtliche Haushaltserhebung in der Europäischen Union. Aufgrund seines großen Stichprobenumfangs erlaubt der Mikrozensus Auswertungen in hoher fachlicher und regionaler Differenzierung. Damit dient er vielen amtlichen und nichtamtlichen Einrichtungen, wie den Parlamenten und der Verwaltung, der Wissenschaft wie auch der breiten Öffentlichkeit als wichtige  Datenquelle und Planungsgrundlage.

    Der Mikrozensus ist eine Zufallsstichprobe, bei der etwa 1% der Bevölkerung – das sind in Brandenburg ca. 12 000 Haushalte –  stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt wird. Jeder ausgewählte Haushalt  wird innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren bis zu viermal befragt. Die Wiederholungsbefragungen ein und desselben Haushalts sind dabei ein wichtiges Mittel, um kostengünstiger eine hohe Genauigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten und  sie ermöglichen so auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten.

    Die sorgfältig geschulten Erhebungsbeauftragten des AfS kommen persönlich zu den ausgewählten Haushalten. Diese können sich mit einem Interviewerausweis in Verbindung mit ihrem Personalausweis legitimieren. Sie übergeben den ausgewählten Haushalten ausführliches schriftliches Informationsmaterial zum Mikrozensus und machen Terminvorschläge für einen Hausbesuch. Zu den schriftlichen Informationsmaterialien gehört auch der Text des Mikrozensusgesetzes. Im Mikrozensusgesetz sind u. a. die Auskunftspflicht und die Erhebungsmerkmale geregelt. Nach den Erfahrungen des AfS erkundigen sich trotzdem viele betroffene Haushalte bei der Polizei, den Verbraucherzentralen und anderen Stellen nach der Rechtmäßigkeit der Erhebung.

    Die Fragen, die jedes Jahr im Mikrozensus gestellt werden, beziehen sich auf viele unterschiedliche Themenbereiche:

    • Angaben zur Person (zum Beispiel Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit)
    • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitsuche
    • Kindertagesbetreuung, Schule, Studium
    • Aus- und Weiterbildung
    • Lebensunterhalt, Einkommen
    • Altersvorsorge
    • Wohnsitz und Erwerbsbeteiligung

    Zusätzlich zu diesem jährlich identischen Fragebogen gibt es pro Jahr wechselnde Zusatzbefragungen. Dazu gehören Fragen zu folgenden Themenbereichen:

    • Wohnsituation, Migration
    • Kranken-, Renten- und Lebensversicherung
    • Pendlerverhalten
    • Gesundheit

    Ein Musterfragenbogen ist unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/datenerheb/dateien/MZ.pdf hinterlegt.

    Die Haushalte haben die Wahl, die Angaben zum Mikrozensus bei einem Hausbesuch der Erhebungsbeauftragten, telefonisch mit dem AfS oder schriftlich in einem Fragebogen zu machen. Bei Verweigerung der Auskunft erfolgt der Versand eines Heranziehungsbescheides, zudem wird ein Zwangsgeldverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz Brandenburg eröffnet. Die Zahlung des Zwangsgeldes befreit jedoch nicht von der gesetzlichen Auskunftspflicht. Die Höhe des ersten Zwangsgeldes beträgt derzeit 300 EUR.

    Die Angaben aus der Befragung werden grundsätzlich geheim gehalten. Sie dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Damit ist ausgeschlossen, dass Einzelangaben der Befragten und daraus gewonnene Erkenntnisse zu Maßnahmen gegen die Befragten verwendet werden. Nach Abschluss der Vollständigkeitsprüfung werden die Namen und Anschriften von den Erhebungsmerkmalen getrennt gespeichert. Sie dürfen nur zur organisatorischen Durchführung der Erhebung genutzt werden.

    Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des AfS oder Sie wenden sich direkt an den Informationsservice des AfS unter 0331 8173-1777.

    Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) erhebt neben vielen anderen gesetzlich angeordneten Statistiken den Mikrozensus im Land Brandenburg. Bei der Mikrozensuserhebung, die als Bundesstatistik angeordnet ist, handelt es sich um die größte amtliche Haushaltserhebung in der Europäischen Union. Aufgrund seines großen Stichprobenumfangs erlaubt der Mikrozensus Auswertungen in hoher fachlicher und regionaler Differenzierung. Damit dient er vielen amtlichen und nichtamtlichen Einrichtungen, wie den Parlamenten und der Verwaltung, der Wissenschaft wie auch der breiten Öffentlichkeit als wichtige  Datenquelle und Planungsgrundlage.

    Der Mikrozensus ist eine Zufallsstichprobe, bei der etwa 1% der Bevölkerung – das sind in Brandenburg ca. 12 000 Haushalte –  stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt wird. Jeder ausgewählte Haushalt  wird innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren bis zu viermal befragt. Die Wiederholungsbefragungen ein und desselben Haushalts sind dabei ein wichtiges Mittel, um kostengünstiger eine hohe Genauigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten und  sie ermöglichen so auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten.

    Die sorgfältig geschulten Erhebungsbeauftragten des AfS kommen persönlich zu den ausgewählten Haushalten. Diese können sich mit einem Interviewerausweis in Verbindung mit ihrem Personalausweis legitimieren. Sie übergeben den ausgewählten Haushalten ausführliches schriftliches Informationsmaterial zum Mikrozensus und machen Terminvorschläge für einen Hausbesuch. Zu den schriftlichen Informationsmaterialien gehört auch der Text des Mikrozensusgesetzes. Im Mikrozensusgesetz sind u. a. die Auskunftspflicht und die Erhebungsmerkmale geregelt. Nach den Erfahrungen des AfS erkundigen sich trotzdem viele betroffene Haushalte bei der Polizei, den Verbraucherzentralen und anderen Stellen nach der Rechtmäßigkeit der Erhebung.

    Die Fragen, die jedes Jahr im Mikrozensus gestellt werden, beziehen sich auf viele unterschiedliche Themenbereiche:

    • Angaben zur Person (zum Beispiel Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit)
    • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitsuche
    • Kindertagesbetreuung, Schule, Studium
    • Aus- und Weiterbildung
    • Lebensunterhalt, Einkommen
    • Altersvorsorge
    • Wohnsitz und Erwerbsbeteiligung

    Zusätzlich zu diesem jährlich identischen Fragebogen gibt es pro Jahr wechselnde Zusatzbefragungen. Dazu gehören Fragen zu folgenden Themenbereichen:

    • Wohnsituation, Migration
    • Kranken-, Renten- und Lebensversicherung
    • Pendlerverhalten
    • Gesundheit

    Ein Musterfragenbogen ist unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/datenerheb/dateien/MZ.pdf hinterlegt.

    Die Haushalte haben die Wahl, die Angaben zum Mikrozensus bei einem Hausbesuch der Erhebungsbeauftragten, telefonisch mit dem AfS oder schriftlich in einem Fragebogen zu machen. Bei Verweigerung der Auskunft erfolgt der Versand eines Heranziehungsbescheides, zudem wird ein Zwangsgeldverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz Brandenburg eröffnet. Die Zahlung des Zwangsgeldes befreit jedoch nicht von der gesetzlichen Auskunftspflicht. Die Höhe des ersten Zwangsgeldes beträgt derzeit 300 EUR.

    Die Angaben aus der Befragung werden grundsätzlich geheim gehalten. Sie dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Damit ist ausgeschlossen, dass Einzelangaben der Befragten und daraus gewonnene Erkenntnisse zu Maßnahmen gegen die Befragten verwendet werden. Nach Abschluss der Vollständigkeitsprüfung werden die Namen und Anschriften von den Erhebungsmerkmalen getrennt gespeichert. Sie dürfen nur zur organisatorischen Durchführung der Erhebung genutzt werden.

    Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des AfS oder Sie wenden sich direkt an den Informationsservice des AfS unter 0331 8173-1777.