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Organisation der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg

Die Organisation des Vermessungs- und Geoinformationswesen des Landes Brandenburg verfolgt bürgernahe Strukturen. Den Kontakt und die Aufgabenerfüllung vor Ort übernehmen die 17 Katasterbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die ca. 150 Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen / Vermessungsingenieure (ÖbVI). Die landesweiten Aufgaben erfüllt der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) als obere Landesbehörde. Dem Referat 13 im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) obliegen als oberste Landesbehörde die Steuerung der Aufgabenwahrnehmung und die Rechtssetzung. Die Aufgaben der einzelnen Akteure sind u.a. im Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) und dem Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (Brandenburgisches Geodateninfrastrukturgesetz - BbgGDIG) festgelegt.

Die Organisation des Vermessungs- und Geoinformationswesen des Landes Brandenburg verfolgt bürgernahe Strukturen. Den Kontakt und die Aufgabenerfüllung vor Ort übernehmen die 17 Katasterbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die ca. 150 Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen / Vermessungsingenieure (ÖbVI). Die landesweiten Aufgaben erfüllt der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) als obere Landesbehörde. Dem Referat 13 im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) obliegen als oberste Landesbehörde die Steuerung der Aufgabenwahrnehmung und die Rechtssetzung. Die Aufgaben der einzelnen Akteure sind u.a. im Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) und dem Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (Brandenburgisches Geodateninfrastrukturgesetz - BbgGDIG) festgelegt.