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Headerbild Verkehrssicherheit
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Verkehrssicherheitsprogramm und Fördermittel

Das Verkehrssicherheitsprogramm 2024 wurde zuletzt im Jahr 2014 von Verkehrsexperten im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg erarbeitet.

Um die übergeordneten Ziele zu erreichen, wird das Land Brandenburg u.a. folgende strategische Ansätze schwerpunktmäßig verfolgen:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer wie Kinder, junge Fahrerinnen und Fahrer, Ältere, Mobilitätseingeschränkte, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer,
  • Erhöhung der Sicherheit auf Landstraßen sowie
  • Erhöhung der Regelkonformität durch flächendeckende Verkehrsüberwachung insbesondere von Hauptunfallursachen, z.B. Alkohol, Drogen, Geschwindigkeit.

Zur Gewährleistung einer Infrastruktur, die den höchsten Sicherheitsanforderungen gerecht wird sowie zur Umsetzung flankierender Verkehrserziehungs- und Präventionsvorhaben bedarf es einer angemessenen Finanzierung.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg beteiligt sich an der Finanzierung des Verkehrssicherheitsprogramms.

Zuwendungen für Projekte
Das Ministerium des Innern und für Kommunales gewährt Vereinen, gemeinnützigen GmbH und Kommunen Zuwendungen für Projekte zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms des Landes Brandenburg.

Voraussetzungen:

  1. Das geplante Projekt dient der Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms Brandenburgs.
  2. Grundsätzlich ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von 20 % erforderlich.
  3. Eine Gesamtfinanzierung (nebst Folgekosten) ist gesichert.
  4. Personalkosten können nur als Eigenleistung berücksichtigt werden; es werden keine Personalstellen finanziert.
  5. Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
  6. Ein Nutzen - auch für andere Verkehrssicherheitsträger Brandenburgs - sollte gegeben sein.

Zuwendungsfähige Projekte können sein:

  • Projekte zur Verkehrsunfallprävention
  • Aufklärungsmaßnahmen
  • Projekte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
  • Altersgruppenspezifische Projekte zur Verkehrserziehung bzw. Mobilitätsbildung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Medienpräsenz
  • Projekte für Fahranfängerinnen und -anfänger, Heranwachsende und Senioren
  • Verkehrspräventive Projekte für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten
  • Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrsunfallkommissionen

BITTE UM BEACHTUNG:
Für Baumaßnahmen werden keine Zuwendungen gewährt.


Projektbeispiele aus den vergangenen Jahren:

  • Radfahrausbildungen der 4. Klassen in Cottbus
  • Pedelectrainings für Senioren
  • Maßnahmen zur Umsetzung der Vision Zero in der Stadt Treuenbrietzen
  • Ausstattung von Kommunen mit Dialogdisplays
  • und vieles andere mehr

Die Landesregierung setzt auch in den nächsten Jahren auf die bewährte Zusammenarbeit der Akteure der Verkehrssicherheit, die im gleichnamigen Forum zusammengeschlossen sind, wie z. B. die Landesverkehrswacht Brandenburg.

Ihren Antrag auf Fördermittel richten Sie bitte an:

Das Verkehrssicherheitsprogramm 2024 wurde zuletzt im Jahr 2014 von Verkehrsexperten im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg erarbeitet.

Um die übergeordneten Ziele zu erreichen, wird das Land Brandenburg u.a. folgende strategische Ansätze schwerpunktmäßig verfolgen:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer wie Kinder, junge Fahrerinnen und Fahrer, Ältere, Mobilitätseingeschränkte, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer,
  • Erhöhung der Sicherheit auf Landstraßen sowie
  • Erhöhung der Regelkonformität durch flächendeckende Verkehrsüberwachung insbesondere von Hauptunfallursachen, z.B. Alkohol, Drogen, Geschwindigkeit.

Zur Gewährleistung einer Infrastruktur, die den höchsten Sicherheitsanforderungen gerecht wird sowie zur Umsetzung flankierender Verkehrserziehungs- und Präventionsvorhaben bedarf es einer angemessenen Finanzierung.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg beteiligt sich an der Finanzierung des Verkehrssicherheitsprogramms.

Zuwendungen für Projekte
Das Ministerium des Innern und für Kommunales gewährt Vereinen, gemeinnützigen GmbH und Kommunen Zuwendungen für Projekte zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms des Landes Brandenburg.

Voraussetzungen:

  1. Das geplante Projekt dient der Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms Brandenburgs.
  2. Grundsätzlich ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von 20 % erforderlich.
  3. Eine Gesamtfinanzierung (nebst Folgekosten) ist gesichert.
  4. Personalkosten können nur als Eigenleistung berücksichtigt werden; es werden keine Personalstellen finanziert.
  5. Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
  6. Ein Nutzen - auch für andere Verkehrssicherheitsträger Brandenburgs - sollte gegeben sein.

Zuwendungsfähige Projekte können sein:

  • Projekte zur Verkehrsunfallprävention
  • Aufklärungsmaßnahmen
  • Projekte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
  • Altersgruppenspezifische Projekte zur Verkehrserziehung bzw. Mobilitätsbildung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Medienpräsenz
  • Projekte für Fahranfängerinnen und -anfänger, Heranwachsende und Senioren
  • Verkehrspräventive Projekte für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten
  • Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrsunfallkommissionen

BITTE UM BEACHTUNG:
Für Baumaßnahmen werden keine Zuwendungen gewährt.


Projektbeispiele aus den vergangenen Jahren:

  • Radfahrausbildungen der 4. Klassen in Cottbus
  • Pedelectrainings für Senioren
  • Maßnahmen zur Umsetzung der Vision Zero in der Stadt Treuenbrietzen
  • Ausstattung von Kommunen mit Dialogdisplays
  • und vieles andere mehr

Die Landesregierung setzt auch in den nächsten Jahren auf die bewährte Zusammenarbeit der Akteure der Verkehrssicherheit, die im gleichnamigen Forum zusammengeschlossen sind, wie z. B. die Landesverkehrswacht Brandenburg.

Ihren Antrag auf Fördermittel richten Sie bitte an:

Referat 44.3

Organisation
Organisation:
Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)
Standort
Straße:
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Ansprechpartner:
Nachname:
Referat 44.3 (Verkehrsangelegenheiten)
E-Mail:
agvpa@­mik.brandenburg.de