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Hauptschwerbehindertenvertretung

Header Schwerbehindertenvertretung
Header Schwerbehindertenvertretung

Die Hauptschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die den gesamten Geschäftsbereich des MIK oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Dienststellen nicht geregelt werden können, sowie die Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist  (§ 180 Abs. 6 SGB IX). Ihre Position als Interessenvertretung der betroffenen Beschäftigten ist daher eindeutig. Die Hauptschwerbehindertenvertretung stellt eine besondere eigenständige, rechtlich vom Hauptpersonalrat unabhängige Interessenvertretung der behinderten Bediensteten mit vielfach weitergehenden Beteiligungs- und Anhörungsrechten nach § 180 SGB IX dar.

Das Amt der HSBV besteht nicht aus einem Gremium (wie beim Personalrat) sondern wird von einer einzelnen Person ausgeübt. Das Amt umfasst vielfältige Aufgaben, die im Sozialgesetzbuch IX festgelegt sind. Sie hat unter anderem die Interessen auch der behinderten Menschen zu vertreten, helfend und beratend dem Einzelnen als auch dem Hauptpersonalrat zur Seite zu stehen. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.

Insbesondere soll die HSBV, konkret die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, darüber wachen, dass

  • die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingehalten bzw. auch durchgeführt werden,
  • der Arbeitgeber seine Verpflichtungen - insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung und Förderung der schwerbehinderten Menschen sowie der behindertengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze, - erfüllt,
  • bei den zuständigen Stellen Maßnahmen beantragt werden (z. B. Hilfsmittel, Arbeitsplatzgestaltung, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen),
  • Hinweise, Anregungen und Beschwerden von Behinderten entgegengenommen werden und dann auf deren Erledigung hinwirken.

Um dieses Spektrum erfolgreich zu bewältigen, ist neben Engagement, Motivation und Kreativität, die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Hauptpersonalrat und der Dialog mit der Dienststelle erforderlich. Die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im MIK wird von den Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen in allen Dienststellen des Geschäftsbereichs des MIK gewählt. Wahlvorschläge können von jedem unterbreitet werden.

Die Hauptschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die den gesamten Geschäftsbereich des MIK oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Dienststellen nicht geregelt werden können, sowie die Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist  (§ 180 Abs. 6 SGB IX). Ihre Position als Interessenvertretung der betroffenen Beschäftigten ist daher eindeutig. Die Hauptschwerbehindertenvertretung stellt eine besondere eigenständige, rechtlich vom Hauptpersonalrat unabhängige Interessenvertretung der behinderten Bediensteten mit vielfach weitergehenden Beteiligungs- und Anhörungsrechten nach § 180 SGB IX dar.

Das Amt der HSBV besteht nicht aus einem Gremium (wie beim Personalrat) sondern wird von einer einzelnen Person ausgeübt. Das Amt umfasst vielfältige Aufgaben, die im Sozialgesetzbuch IX festgelegt sind. Sie hat unter anderem die Interessen auch der behinderten Menschen zu vertreten, helfend und beratend dem Einzelnen als auch dem Hauptpersonalrat zur Seite zu stehen. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.

Insbesondere soll die HSBV, konkret die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, darüber wachen, dass

  • die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingehalten bzw. auch durchgeführt werden,
  • der Arbeitgeber seine Verpflichtungen - insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung und Förderung der schwerbehinderten Menschen sowie der behindertengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze, - erfüllt,
  • bei den zuständigen Stellen Maßnahmen beantragt werden (z. B. Hilfsmittel, Arbeitsplatzgestaltung, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen),
  • Hinweise, Anregungen und Beschwerden von Behinderten entgegengenommen werden und dann auf deren Erledigung hinwirken.

Um dieses Spektrum erfolgreich zu bewältigen, ist neben Engagement, Motivation und Kreativität, die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Hauptpersonalrat und der Dialog mit der Dienststelle erforderlich. Die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im MIK wird von den Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen in allen Dienststellen des Geschäftsbereichs des MIK gewählt. Wahlvorschläge können von jedem unterbreitet werden.


Banner Porträtfoto Zurek

 

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Schwerbehindertenvertretung für das MIK
sowie
Hauptschwerbehindertenvertretung

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sowie
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Ansprechpartner:
Nachname:
Frau Zurek
E-Mail:
Telefon:
+49 331 866-2035