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Häufige Fragen und Antworten zu SKM

  • 1. Worauf wende ich das Standardkosten-Modell-Kompakt (SKM) an?

    Nach § 22 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Brandenburg ist seit dem 1. April 2009 SKM-Kompakt als Teil der Gesetzesfolgenabschätzung auf alle kabinettpflichtigen Regelungsentwürfe mit veränderten und/oder neuen Informationspflichten anzuwenden. Dies gilt auch für die Umsetzung von Bundes- und EU-Recht (keine eins-zu-eins Umsetzung), wenn dabei für das Land Spielräume bestehen.

    Nach § 22 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Brandenburg ist seit dem 1. April 2009 SKM-Kompakt als Teil der Gesetzesfolgenabschätzung auf alle kabinettpflichtigen Regelungsentwürfe mit veränderten und/oder neuen Informationspflichten anzuwenden. Dies gilt auch für die Umsetzung von Bundes- und EU-Recht (keine eins-zu-eins Umsetzung), wenn dabei für das Land Spielräume bestehen.

  • 2. Muss ich SKM-Kompakt auch auf Verwaltungsvorschriften anwenden?

    Nein, denn nach der GGO ist die Bürokratiekostenermittlung nur verpflichtend für kabinettpflichtige Entwürfe (siehe Frage 1). Zudem besteht grundsätzlich keine Pflicht nach der GGO, SKM auf Vorschriften anzuwenden, die ausschließlich die Verwaltung und deren nachgeordneten Einrichtungen betreffen.

    Dennoch kann auch die Berechnung der Belastung durch Informationspflichten einer Verwaltungsvorschrift durchaus sinnvoll sein, um Kosten für Bürger bzw. Unternehmen und Verwaltung festzustellen.

    Nein, denn nach der GGO ist die Bürokratiekostenermittlung nur verpflichtend für kabinettpflichtige Entwürfe (siehe Frage 1). Zudem besteht grundsätzlich keine Pflicht nach der GGO, SKM auf Vorschriften anzuwenden, die ausschließlich die Verwaltung und deren nachgeordneten Einrichtungen betreffen.

    Dennoch kann auch die Berechnung der Belastung durch Informationspflichten einer Verwaltungsvorschrift durchaus sinnvoll sein, um Kosten für Bürger bzw. Unternehmen und Verwaltung festzustellen.

  • 3. Wann wende ich SKM-Kompakt an?

    SKM wird in Brandenburg ex ante, also in der Entwurfsphase einer Regelung (Gesetz, Verordnung) angewendet. Je früher die zentrale Normprüfstelle in den Prozess der Normprüfung eingebunden wird, desto eher können Reduzierungsmöglichkeiten erkannt werden. Eine frühe Einbindung kann den Aufwand der Schätzung verringern oder in bestimmten Fällen sogar den Verzicht einer Schätzung herbeiführen.

    SKM wird in Brandenburg ex ante, also in der Entwurfsphase einer Regelung (Gesetz, Verordnung) angewendet. Je früher die zentrale Normprüfstelle in den Prozess der Normprüfung eingebunden wird, desto eher können Reduzierungsmöglichkeiten erkannt werden. Eine frühe Einbindung kann den Aufwand der Schätzung verringern oder in bestimmten Fällen sogar den Verzicht einer Schätzung herbeiführen.

  • 4. Für welche Adressatengruppe schätze ich die Bürokratiekosten?

    Ausschließlich für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen, wenn in einem Normentwurf neue oder geänderte Informationspflichten auftreten.

    Ausschließlich für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen, wenn in einem Normentwurf neue oder geänderte Informationspflichten auftreten.

  • 5. Was ist SKM-Kompakt und wie muss ich es anwenden?

    SKM wurde in den Niederlanden entwickelt. Es ermöglicht eine objektive Ermittlung der Kosten, die dem Adressaten für die Befolgung von gesetzlichen Informationspflichten entstehen.

    Vorteil des Modells ist, dass keine politischen Ziele des Gesetzes in Frage gestellt werden.

    SKM-Kompakt ist eine in Brandenburg entwickelte vereinfachte Form des Modells aus den Niederlanden. So wurden beispielsweise die Verfahrensschritte für die Messung der Bürokratiekosten von 13 auf 5 reduziert. Weiterhin wurde auf die sehr zeitaufwändigen und kostenintensiven persönlichen Interviews verzichtet und eine Excel-Tabelle erarbeitet, mit der die Daten erfasst und berechnet werden können.

    Nach SKM-Kompakt wird in folgenden fünf Schritten verfahren:

    1. Identifikation der Informationspflichten (siehe Frage 6)
    2. Ermittlung der Mengenparameter - Zeit, Tarif, Fallzahl und Periodizität (siehe Frage 8)
    3. Durchführung der Expertenworkshops (siehe Frage 14)
    4. Berechnung der Bürokratiekosten (siehe auch Frage 9)
    5. Dokumentation der Ergebnisse (Anlage 9a GGO)

    SKM wurde in den Niederlanden entwickelt. Es ermöglicht eine objektive Ermittlung der Kosten, die dem Adressaten für die Befolgung von gesetzlichen Informationspflichten entstehen.

    Vorteil des Modells ist, dass keine politischen Ziele des Gesetzes in Frage gestellt werden.

    SKM-Kompakt ist eine in Brandenburg entwickelte vereinfachte Form des Modells aus den Niederlanden. So wurden beispielsweise die Verfahrensschritte für die Messung der Bürokratiekosten von 13 auf 5 reduziert. Weiterhin wurde auf die sehr zeitaufwändigen und kostenintensiven persönlichen Interviews verzichtet und eine Excel-Tabelle erarbeitet, mit der die Daten erfasst und berechnet werden können.

    Nach SKM-Kompakt wird in folgenden fünf Schritten verfahren:

    1. Identifikation der Informationspflichten (siehe Frage 6)
    2. Ermittlung der Mengenparameter - Zeit, Tarif, Fallzahl und Periodizität (siehe Frage 8)
    3. Durchführung der Expertenworkshops (siehe Frage 14)
    4. Berechnung der Bürokratiekosten (siehe auch Frage 9)
    5. Dokumentation der Ergebnisse (Anlage 9a GGO)
  • 6. Was sind Informationspflichten?

    Informationspflichten sind aufgrund von Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift bestehende Verpflichtungen, Daten und sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln

    Die kostenmäßigen Belastungen, die sich aus der Erfüllung von Informationspflichten ergeben, werden als Informationskosten bezeichnet.

    Quelle: § 2 Abs. 1 Satz 2 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates

    Informationspflichten sind aufgrund von Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift bestehende Verpflichtungen, Daten und sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln

    Die kostenmäßigen Belastungen, die sich aus der Erfüllung von Informationspflichten ergeben, werden als Informationskosten bezeichnet.

    Quelle: § 2 Abs. 1 Satz 2 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates

  • 7. Woraus besteht eine Informationspflicht und was ist eine Datenanforderung?

    Eine Informationspflicht besteht aus mindestens einer Informationsanforderung bzw. mindestens einer Datenanforderung.

    Man kann diese drei Begriffe hierarchisch anordnen.

    • Eine oder mehrere zusammenhängende Datenanforderungen (Einzelangaben in einem Antrag) bilden eine Informationsanforderung.
    • Das Gesamtpaket, also eine oder mehrere zusammenhängende Informationsanforderungen (bestehend aus einer oder mehrerer Datenanforderungen z.B. ein Antrag mit ggf. mehreren Anlagen) bilden eine Informationspflicht.

    Eine Informationspflicht besteht aus mindestens einer Informationsanforderung bzw. mindestens einer Datenanforderung.

    Man kann diese drei Begriffe hierarchisch anordnen.

    • Eine oder mehrere zusammenhängende Datenanforderungen (Einzelangaben in einem Antrag) bilden eine Informationsanforderung.
    • Das Gesamtpaket, also eine oder mehrere zusammenhängende Informationsanforderungen (bestehend aus einer oder mehrerer Datenanforderungen z.B. ein Antrag mit ggf. mehreren Anlagen) bilden eine Informationspflicht.
    Informationspflicht SKM
    Informationspflicht SKM
  • 8. Was genau sind die nötigen Mengenparameter zur Berechnung von Bürokratiekosten?

    Zeit

    • Um ein Formular auszufüllen
    • Um eine schriftliche Mitteilung zu verfassen
    • Um Unterlagen wie Bescheinigungen zu kopieren

    Hier wird der Mittelwert aus dem kleinsten und dem größten Wert ermittelt.

    Tarif (Arbeitskosten für Unternehmen, Zeitwert für Bürger)

    • Grundlage bilden Lohn- und Gehaltsstatistiken des Amtes für Statistik Berlin / Brandenburg
    • Für Bürger werden die "Arbeitskosten" in Zeitwerte ausgewiesen (Welche Wege muss ein Bürger auf sich nehmen und wie lang braucht er dafür?) – auch hier wird der Mittelwert errechnet

    Bsp.:
    Minimalwert ist die Strecke von Bürger A = 5 km
    Maximalwert ist die Strecke von Bürger B = 20 km
    Die Differenz zwischen 5 km und 20 km ergibt schließlich den Mittelwert = 12,5 km

    Fallzahl

    • Anzahl der betroffenen Normadressaten (Bürger und/oder Unternehmen) pro Jahr

    Periodizität (Rhythmus)

    • Häufigkeit, in der das Unternehmen bzw. der Bürger pro Jahr von der Informationspflicht betroffen ist

    Zeit

    • Um ein Formular auszufüllen
    • Um eine schriftliche Mitteilung zu verfassen
    • Um Unterlagen wie Bescheinigungen zu kopieren

    Hier wird der Mittelwert aus dem kleinsten und dem größten Wert ermittelt.

    Tarif (Arbeitskosten für Unternehmen, Zeitwert für Bürger)

    • Grundlage bilden Lohn- und Gehaltsstatistiken des Amtes für Statistik Berlin / Brandenburg
    • Für Bürger werden die "Arbeitskosten" in Zeitwerte ausgewiesen (Welche Wege muss ein Bürger auf sich nehmen und wie lang braucht er dafür?) – auch hier wird der Mittelwert errechnet

    Bsp.:
    Minimalwert ist die Strecke von Bürger A = 5 km
    Maximalwert ist die Strecke von Bürger B = 20 km
    Die Differenz zwischen 5 km und 20 km ergibt schließlich den Mittelwert = 12,5 km

    Fallzahl

    • Anzahl der betroffenen Normadressaten (Bürger und/oder Unternehmen) pro Jahr

    Periodizität (Rhythmus)

    • Häufigkeit, in der das Unternehmen bzw. der Bürger pro Jahr von der Informationspflicht betroffen ist
  • 9. Und nach welcher Formel berechne ich die Bürokratiekosten?

    Die Berechnung erfolgt nach folgendem Schema:

    Die Berechnung erfolgt nach folgendem Schema:

    Berechnungsmodell SKM
    Berechnungsmodell SKM
  • 10. Mit welcher Genauigkeit muss ich die Bürokratiekosten bzw. die Zeit berechnen?

    Da es sich um die Ermittlung der Bürokratiekosten bei neuen und geänderten Informationspflichten handelt, muss zunächst zwischen diesen beiden Varianten unterschieden werden.

    Neue Informationspflichten:
    Hier kann nur eine grobe Schätzung der Parameter vorgenommen werden, weil dazu noch keine Statistiken bzw. Datensammlungen vorhanden sind.

    Bsp.:
    Ein Bürger muss für seinen Elterngeldantrag eine Meldebescheinigung seines Kindes nachweisen. Hierzu muss er mit der Geburtsurkunde zu dem für ihn zuständigen Meldeamt.
    Die dafür zurückgelegten Wege können sehr unterschiedlich sein. Bürger A benötigt beispielsweise "nur" 5 km Fahrstrecke, Bürger B jedoch 20 km.

    Die Wegstrecke wird dann folgendermaßen geschätzt:
    Minimalwert ist die Strecke von Bürger A = 5 km
    Maximalwert ist die Strecke von Bürger B = 20 km
    Die Differenz zwischen 5 km und 20 km ergibt schließlich den Mittelwert = 12,5 km

    Geänderte Informationspflicht:
    Hier kommt es ganz darauf an, inwieweit sich die Informationspflicht verändert. Wenn sich der Aufwand für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen verringert hat, muss keine neue Schätzung vorgenommen werden. Eine Erhöhung des Aufwandes sollte grundsätzlich vermieden werden.

    SKM soll mit einem angemessenen Aufwand angewendet werden.

    Noch einmal zur Erinnerung: bei der Ermittlung der Bürokratiekosten mittels SKM-Kompakt handelt es sich um eine grobe Schätzung, bei der aus dem Maximal- und dem Minimalwert ein plausibler Mittelwert ermittelt wird.

    Da es sich um die Ermittlung der Bürokratiekosten bei neuen und geänderten Informationspflichten handelt, muss zunächst zwischen diesen beiden Varianten unterschieden werden.

    Neue Informationspflichten:
    Hier kann nur eine grobe Schätzung der Parameter vorgenommen werden, weil dazu noch keine Statistiken bzw. Datensammlungen vorhanden sind.

    Bsp.:
    Ein Bürger muss für seinen Elterngeldantrag eine Meldebescheinigung seines Kindes nachweisen. Hierzu muss er mit der Geburtsurkunde zu dem für ihn zuständigen Meldeamt.
    Die dafür zurückgelegten Wege können sehr unterschiedlich sein. Bürger A benötigt beispielsweise "nur" 5 km Fahrstrecke, Bürger B jedoch 20 km.

    Die Wegstrecke wird dann folgendermaßen geschätzt:
    Minimalwert ist die Strecke von Bürger A = 5 km
    Maximalwert ist die Strecke von Bürger B = 20 km
    Die Differenz zwischen 5 km und 20 km ergibt schließlich den Mittelwert = 12,5 km

    Geänderte Informationspflicht:
    Hier kommt es ganz darauf an, inwieweit sich die Informationspflicht verändert. Wenn sich der Aufwand für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen verringert hat, muss keine neue Schätzung vorgenommen werden. Eine Erhöhung des Aufwandes sollte grundsätzlich vermieden werden.

    SKM soll mit einem angemessenen Aufwand angewendet werden.

    Noch einmal zur Erinnerung: bei der Ermittlung der Bürokratiekosten mittels SKM-Kompakt handelt es sich um eine grobe Schätzung, bei der aus dem Maximal- und dem Minimalwert ein plausibler Mittelwert ermittelt wird.

  • 11. Gibt es Vorlagen, nach denen man sich bei der Bürokratiekostenermittlung richten kann?

    Vorlage ist der Brandenburgische Leitfaden zum SKM-Kompakt. Hier sind alle Schritte einer Bürokratiekostenermittlung dargestellt.

    Nützlich sind weiterhin:

    • Tariftabellen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
    • die Standardaktivitätenliste des Statistischen Bundesamtes jeweils für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen/Bürger

    Auf der Seite der Leitstelle Bürokratieabbau finden Sie:

    • den Zugang zur Datenbank des Statistischen Bundesamtes zu den Informationspflichten des Bundes,
    • den Elektronischen Normprüfbogen sowie
    • die Exceltabelle für die Ergebnisdokumentation der Ermittlung der Bürokratiekosten.

    Weiterhin steht Ihnen die Leitstelle Bürokratieabbau mit Rat und Tat zur Seite!

    Vorlage ist der Brandenburgische Leitfaden zum SKM-Kompakt. Hier sind alle Schritte einer Bürokratiekostenermittlung dargestellt.

    Nützlich sind weiterhin:

    • Tariftabellen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
    • die Standardaktivitätenliste des Statistischen Bundesamtes jeweils für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen/Bürger

    Auf der Seite der Leitstelle Bürokratieabbau finden Sie:

    • den Zugang zur Datenbank des Statistischen Bundesamtes zu den Informationspflichten des Bundes,
    • den Elektronischen Normprüfbogen sowie
    • die Exceltabelle für die Ergebnisdokumentation der Ermittlung der Bürokratiekosten.

    Weiterhin steht Ihnen die Leitstelle Bürokratieabbau mit Rat und Tat zur Seite!

  • 12. Wie kann ich für eine neue Informationspflicht die Fallzahl ermitteln?

    Bei einer neuen Informationspflicht sind noch keine Daten vorhandenen, sie müssen erst ermittelt werden. In der Regel ist es sinnvoll, einen Expertenworkshop durchzuführen, bei dem alle, die durch die Informationspflicht tangiert bzw. direkt betroffen sind (Behörde, Gesetzgeber, ggf. Verbände, wichtig auch: die Adressaten Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen), zusammen kommen. Nur so können realistische Zeitwerte für die Bürgerinnen/Bürger und Kosten sowie für die Unternehmen ermittelt werden.

    Bei einer neuen Informationspflicht sind noch keine Daten vorhandenen, sie müssen erst ermittelt werden. In der Regel ist es sinnvoll, einen Expertenworkshop durchzuführen, bei dem alle, die durch die Informationspflicht tangiert bzw. direkt betroffen sind (Behörde, Gesetzgeber, ggf. Verbände, wichtig auch: die Adressaten Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen), zusammen kommen. Nur so können realistische Zeitwerte für die Bürgerinnen/Bürger und Kosten sowie für die Unternehmen ermittelt werden.

  • 13. Was tue ich, wenn keine Informationen zu Fallzahlen vorliegen?

    Die größere Schwierigkeit liegt bei der Ermittlung der Fallzahlen der Bürgerinnen/Bürger. Nützlich ist es, hier die jeweilige Behörde zu Rate zu ziehen. Diese führt in der Regel ebenfalls Statistiken und kann daher am ehesten die Fallzahl abschätzen.

    Unternehmen senden regelmäßig Daten an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Auf diese Daten kann bei der Ermittlung der Fallzahlen zurückgegriffen werden.

    Noch einmal zur Erinnerung: bei der Ermittlung der Bürokratiekosten mittels SKM-Kompakt handelt es sich um eine grobe Schätzung, bei der aus dem Maximal- und dem Minimalwert ein plausibler Mittelwert ermittelt wird.

    Die größere Schwierigkeit liegt bei der Ermittlung der Fallzahlen der Bürgerinnen/Bürger. Nützlich ist es, hier die jeweilige Behörde zu Rate zu ziehen. Diese führt in der Regel ebenfalls Statistiken und kann daher am ehesten die Fallzahl abschätzen.

    Unternehmen senden regelmäßig Daten an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Auf diese Daten kann bei der Ermittlung der Fallzahlen zurückgegriffen werden.

    Noch einmal zur Erinnerung: bei der Ermittlung der Bürokratiekosten mittels SKM-Kompakt handelt es sich um eine grobe Schätzung, bei der aus dem Maximal- und dem Minimalwert ein plausibler Mittelwert ermittelt wird.

  • 14. Wie gestaltet sich ein Expertenworkshop?

    Ein Expertenworkshop sollte aus einer kleinen, arbeitsfähigen Gruppe mit ca. 5 – 10 Teilnehmern bestehen, die umfassend besetzt ist. Darunter sollten sich Normadressat, Gesetzgeber, Vollzugsbehörden und Interessenvertreter befinden.

    Nur so können plausible Ergebnisse erreicht und alle quo;Betroffenequo; berücksichtigt werden.

    Hier besteht gleichzeitig auch die Möglichkeit, Probleme (möglicherweise auch in den Prozessen) zu diskutieren.

    In der Regel wird für einen Expertenworkshop nicht länger als ein Tag benötigt.

    Vorschlag zum Ablauf:

    1. Festlegung der Standardprozesse/Standardaktivitäten
    2. Schätzung der Zeitaufwände je Aktivität: Verständigung auf Zeitwerte (Mittelwert aus niedrigstem und höchstem Wert)
    3. Plausibilitätsprüfung des gesamten Zeitwertes am Schluss (für gesamten Prozess)
    4. Prüfung des erforderlichen Qualifikationsniveaus
      a. zeitlich – kurz, mittel, lang
      b. personell – niedrig, mittel, hoch
      z.B.: Fischerei und Fischzucht
      niedrig – Datentypistinnen, Hilfskräfte in der Verwaltung
      mittel – Lohnbuchhalter
      hoch – Bilanzbuchhalter, Büro- / Abteilungsleiter
    5. Diskussion über vorhandene Fallzahlenstatistik (nur bei geänderten Informationspflichten)

    Ein Expertenworkshop sollte aus einer kleinen, arbeitsfähigen Gruppe mit ca. 5 – 10 Teilnehmern bestehen, die umfassend besetzt ist. Darunter sollten sich Normadressat, Gesetzgeber, Vollzugsbehörden und Interessenvertreter befinden.

    Nur so können plausible Ergebnisse erreicht und alle quo;Betroffenequo; berücksichtigt werden.

    Hier besteht gleichzeitig auch die Möglichkeit, Probleme (möglicherweise auch in den Prozessen) zu diskutieren.

    In der Regel wird für einen Expertenworkshop nicht länger als ein Tag benötigt.

    Vorschlag zum Ablauf:

    1. Festlegung der Standardprozesse/Standardaktivitäten
    2. Schätzung der Zeitaufwände je Aktivität: Verständigung auf Zeitwerte (Mittelwert aus niedrigstem und höchstem Wert)
    3. Plausibilitätsprüfung des gesamten Zeitwertes am Schluss (für gesamten Prozess)
    4. Prüfung des erforderlichen Qualifikationsniveaus
      a. zeitlich – kurz, mittel, lang
      b. personell – niedrig, mittel, hoch
      z.B.: Fischerei und Fischzucht
      niedrig – Datentypistinnen, Hilfskräfte in der Verwaltung
      mittel – Lohnbuchhalter
      hoch – Bilanzbuchhalter, Büro- / Abteilungsleiter
    5. Diskussion über vorhandene Fallzahlenstatistik (nur bei geänderten Informationspflichten)