Hauptmenü

Bürokratiekosten (SKM)

Transparenz und Kostenbewusstsein sind wesentliche Erfolgsfaktoren für eine nachhaltige Entbürokratisierung. Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung Brandenburg vorgenommen, die tatsächlichen Kostentreiber im Landesrecht zu identifizieren, um Belastungen dort abzubauen, wo sie wirklich anfallen.

In den Niederlanden wurde hierfür das Standardkosten-Modell (SKM) entwickelt, mit dem die Kosten objektiv ermittelt werden können, die in Unternehmen für die Befolgung gesetzlicher Informationspflichten entstehen. Zeitaufwand, Tarif, Häufigkeit und Anzahl der betroffenen Unternehmen sind die Parameter aus denen die Kosten einzelner Informationspflichten ermittelt werden. Mittlerweile läßt sich mit dem Standardkosten-Modell auch der zeitliche Aufwand abschätzen, der bei Bürgern durch die Erfüllung von Informationspflichten entsteht. Anders als bei Unternehmen wird hier aus methodischen Gründen aber darauf verzichtet, die Kosten in Form eines Geldbetrags zu errechnen.

Der Fokus richtet sich bewusst nur auf die Belastungen aus Informationspflichten, also Anträge, Genehmigungsverfahren, Berichtspflichten, Nachweispflichten etc., an den Staat. Durch die Eingrenzung auf die Informationspflichten wird die Methode überschaubarer und praktikabler. Der große Vorteil liegt darin, dass die Beschränkung auf Informationspflichten zeitraubende und konfliktreiche inhaltliche Diskussionen darüber vermeidet, welche gesetzliche Regelung sinnvoll ist und welche nicht. Die SKM-Methode hinterfragt nur, ob der Staat alle Informationen im vorgegebenen Umfang wirklich benötigt, um das Gesetzesziel zu erreichen.

Das Messverfahren soll im Ergebnis Senkungspotenzial sichtbar machen, wie zum Beispiel durch:

  • Streichung von Informationspflichten, beispielsweise durch Nutzung vorhandener Statistiken anstelle einer Neuerhebung
  • Reduzierung von Zielgruppen, beispielsweise durch Befreiung von Unternehmen unterhalb einer bestimmten Beschäftigungsgröße von Informationspflichten
  • Reduzierung der Periodizität, indem beispielsweise eine Information nicht mehr vierteljährlich, sondern halbjährlich angefordert wird
  • Nutzung der Informationstechnik, beispielsweise für den Austausch bereits vorhandener Daten zwischen den Behörden, um doppelte Antragsstellungen zu vermeiden.

Auf Länderebene ist Brandenburg einer der Vorreiter bei der Anwendung des Standardkosten-Modells. Bislang wurden insgesamt acht SKM-Projekte durchgeführt. So hat Brandenburg als erstes Bundesland im Frühjahr 2006 mit einem so genannten Quick Scan die Informationskosten aller Gesetze und Verordnungen des Landes abgeschätzt.

Verbindliche Einführung der Bürokratiekostenermittlung in Brandenburg

Nachdem in der Landesregierung durchweg positive Erfahrungen mit dem Standardkosten-Modell gemacht wurden, haben die brandenburgischen Staatssekretäre beschlossen, zum 01. April 2009 die Bürokratiekostenermittlung in der Geschäftsordnung der Ministerien zu verankern.

Transparenz und Kostenbewusstsein sind wesentliche Erfolgsfaktoren für eine nachhaltige Entbürokratisierung. Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung Brandenburg vorgenommen, die tatsächlichen Kostentreiber im Landesrecht zu identifizieren, um Belastungen dort abzubauen, wo sie wirklich anfallen.

In den Niederlanden wurde hierfür das Standardkosten-Modell (SKM) entwickelt, mit dem die Kosten objektiv ermittelt werden können, die in Unternehmen für die Befolgung gesetzlicher Informationspflichten entstehen. Zeitaufwand, Tarif, Häufigkeit und Anzahl der betroffenen Unternehmen sind die Parameter aus denen die Kosten einzelner Informationspflichten ermittelt werden. Mittlerweile läßt sich mit dem Standardkosten-Modell auch der zeitliche Aufwand abschätzen, der bei Bürgern durch die Erfüllung von Informationspflichten entsteht. Anders als bei Unternehmen wird hier aus methodischen Gründen aber darauf verzichtet, die Kosten in Form eines Geldbetrags zu errechnen.

Der Fokus richtet sich bewusst nur auf die Belastungen aus Informationspflichten, also Anträge, Genehmigungsverfahren, Berichtspflichten, Nachweispflichten etc., an den Staat. Durch die Eingrenzung auf die Informationspflichten wird die Methode überschaubarer und praktikabler. Der große Vorteil liegt darin, dass die Beschränkung auf Informationspflichten zeitraubende und konfliktreiche inhaltliche Diskussionen darüber vermeidet, welche gesetzliche Regelung sinnvoll ist und welche nicht. Die SKM-Methode hinterfragt nur, ob der Staat alle Informationen im vorgegebenen Umfang wirklich benötigt, um das Gesetzesziel zu erreichen.

Das Messverfahren soll im Ergebnis Senkungspotenzial sichtbar machen, wie zum Beispiel durch:

  • Streichung von Informationspflichten, beispielsweise durch Nutzung vorhandener Statistiken anstelle einer Neuerhebung
  • Reduzierung von Zielgruppen, beispielsweise durch Befreiung von Unternehmen unterhalb einer bestimmten Beschäftigungsgröße von Informationspflichten
  • Reduzierung der Periodizität, indem beispielsweise eine Information nicht mehr vierteljährlich, sondern halbjährlich angefordert wird
  • Nutzung der Informationstechnik, beispielsweise für den Austausch bereits vorhandener Daten zwischen den Behörden, um doppelte Antragsstellungen zu vermeiden.

Auf Länderebene ist Brandenburg einer der Vorreiter bei der Anwendung des Standardkosten-Modells. Bislang wurden insgesamt acht SKM-Projekte durchgeführt. So hat Brandenburg als erstes Bundesland im Frühjahr 2006 mit einem so genannten Quick Scan die Informationskosten aller Gesetze und Verordnungen des Landes abgeschätzt.

Verbindliche Einführung der Bürokratiekostenermittlung in Brandenburg

Nachdem in der Landesregierung durchweg positive Erfahrungen mit dem Standardkosten-Modell gemacht wurden, haben die brandenburgischen Staatssekretäre beschlossen, zum 01. April 2009 die Bürokratiekostenermittlung in der Geschäftsordnung der Ministerien zu verankern.

Die Bürokratiekosten werden ermittelt, wenn in Gesetzen und kabinettpflichtigen Verordnungen der Landesregierung Informationspflichten neu eingeführt oder geändert werden. Zum Einsatz kommt dabei ein vereinfachtes SKM-Verfahren, welches Brandenburg unter dem Titel "SKM-Kompakt" entwickelt hat. Mit SKM-Kompakt können die Bürokratiekosten schneller und billiger ermittelt werden als beim klassischen SKM. Mit Hilfe eines Leitfadens ist es nun auch für Mitarbeiter der Ministerien möglich, selbstständig SKM-Ermittlungen durchzuführen. Externe Unterstützung ist nicht mehr zwingend erforderlich. Die Methode wurde bereits bei der Ermittlung der Bürokratiekosten im Gaststätten- und Denkmalrecht erprobt.

Trotz der vielversprechenden Möglichkeiten, die das SKM-Verfahren auch für landesrechtliche Vorschriften bietet, muss darauf hingewiesen werden, dass vom Landesrecht nur vergleichsweise geringe Informationskosten im Verhältnis zum Bundes- und Europarecht ausgehen. Während im Bundesrecht rund 11000 einzelne Informationspflichten alleine für die Wirtschaft identifiziert wurden, hat der Quick Scan des Landesrechts lediglich 316 Informationspflichten in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes ermittelt. Trotz dieser vergleichsweise geringen Zahl an Informationspflichten ist der Einsatz des Standardkosten-Modells auch auf Länderebene sinnvoll, da die Methode wertvolle Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten im Verwaltungsvollzug liefert. Deshalb kann sie zu einem höheren Service in der Verwaltung beitragen.

Die Bürokratiekosten werden ermittelt, wenn in Gesetzen und kabinettpflichtigen Verordnungen der Landesregierung Informationspflichten neu eingeführt oder geändert werden. Zum Einsatz kommt dabei ein vereinfachtes SKM-Verfahren, welches Brandenburg unter dem Titel "SKM-Kompakt" entwickelt hat. Mit SKM-Kompakt können die Bürokratiekosten schneller und billiger ermittelt werden als beim klassischen SKM. Mit Hilfe eines Leitfadens ist es nun auch für Mitarbeiter der Ministerien möglich, selbstständig SKM-Ermittlungen durchzuführen. Externe Unterstützung ist nicht mehr zwingend erforderlich. Die Methode wurde bereits bei der Ermittlung der Bürokratiekosten im Gaststätten- und Denkmalrecht erprobt.

Trotz der vielversprechenden Möglichkeiten, die das SKM-Verfahren auch für landesrechtliche Vorschriften bietet, muss darauf hingewiesen werden, dass vom Landesrecht nur vergleichsweise geringe Informationskosten im Verhältnis zum Bundes- und Europarecht ausgehen. Während im Bundesrecht rund 11000 einzelne Informationspflichten alleine für die Wirtschaft identifiziert wurden, hat der Quick Scan des Landesrechts lediglich 316 Informationspflichten in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes ermittelt. Trotz dieser vergleichsweise geringen Zahl an Informationspflichten ist der Einsatz des Standardkosten-Modells auch auf Länderebene sinnvoll, da die Methode wertvolle Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten im Verwaltungsvollzug liefert. Deshalb kann sie zu einem höheren Service in der Verwaltung beitragen.

Durchgeführte SKM-Messungen in Brandenburg

  • Denkmalschutzgesetz

    Ziel
    Ermittlung der Informationskosten des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes mit SKM-Kompakt

    Beteiligte
    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (federführend), Staatskanzlei des Landes Brandenburg

    Zeitraum
    September 2007 bis März 2008

    Ergebnisse und Folgerungen

    • Bei der Ermittlung der Informationskosten des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes ist zu unterscheiden zwischen den unmittelbar durch das Denkmalschutzgesetz bei den Betroffenen verursachten Kosten bzw. dem Zeitaufwand einerseits und andererseits den Kosten, die durch die Beauftragung Dritter (z.B. Architekten) entstehen. Nur der direkt bei der Wirtschaft/ bei Bürgerinnen und Bürgern anfallende Kosten- bzw. Zeitaufwand lässt sich präzise im SKM-Modell abbilden.
    • Die Bürokratiekosten, die direkt auf die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes zurückgehen, sind mit 165.000 Euro für die Wirtschaft und rund 10.000 Stunden für die Bürgerinnen und Bürger pro Jahr für ganz Brandenburg vergleichsweise überschaubar.
    • Ansätze zur Reduzierung der Bürokratiekosten und zur Verbesserung der Serviceorientierung ergeben sich insbesondere daraus, für einfach gelagerte Erlaubnisanträge ein landeseinheitliches Antragsformular sowie einen dazugehörigen Antragsleitfaden für diese Fälle zu entwickeln. Das MWFK hat beides in Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum sowie den unteren Denkmalschutzbehörden entworfen.

    Ziel
    Ermittlung der Informationskosten des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes mit SKM-Kompakt

    Beteiligte
    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (federführend), Staatskanzlei des Landes Brandenburg

    Zeitraum
    September 2007 bis März 2008

    Ergebnisse und Folgerungen

    • Bei der Ermittlung der Informationskosten des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes ist zu unterscheiden zwischen den unmittelbar durch das Denkmalschutzgesetz bei den Betroffenen verursachten Kosten bzw. dem Zeitaufwand einerseits und andererseits den Kosten, die durch die Beauftragung Dritter (z.B. Architekten) entstehen. Nur der direkt bei der Wirtschaft/ bei Bürgerinnen und Bürgern anfallende Kosten- bzw. Zeitaufwand lässt sich präzise im SKM-Modell abbilden.
    • Die Bürokratiekosten, die direkt auf die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes zurückgehen, sind mit 165.000 Euro für die Wirtschaft und rund 10.000 Stunden für die Bürgerinnen und Bürger pro Jahr für ganz Brandenburg vergleichsweise überschaubar.
    • Ansätze zur Reduzierung der Bürokratiekosten und zur Verbesserung der Serviceorientierung ergeben sich insbesondere daraus, für einfach gelagerte Erlaubnisanträge ein landeseinheitliches Antragsformular sowie einen dazugehörigen Antragsleitfaden für diese Fälle zu entwickeln. Das MWFK hat beides in Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum sowie den unteren Denkmalschutzbehörden entworfen.
  • Landesweiterbildungs- und Bildungsfreistellungsrecht

    Ziele

    • Identifikation der Informationspflichten
    • Ermittlung der Informationskosten zur Erfüllung der Informationspflichten
    • Darstellung der Kostenunterschiede durch unterschiedliche rechtliche Regelungen

    Beteiligte
    Ministerium für Bildung, Sport und Jugend des Landes Brandenburg, Staatskanzlei des Landes Brandenburg (federführend), Bertelsmann Stiftung, weitere Bundesländer

    Zeitraum
    April bis August 2006

    Wichtigste Ergebnisse und Folgerungen

    • Informationstransfers der Veranstalter von Bildungsfreistellungsmaßnahmen bzw. der Einrichtungen der Weiterbildung und der Arbeitgeber gegenüber dem Ministerium für Bildung, Sport und Jugend verursachen ca. 96.000 Euro (77 %)
    • Anerkennungs- und Zulassungspflichten verursachen ca. 67.000 Euro, also 50 % der Gesamtkosten
    • Informationskosten durch Leistungsgewährungspflichten betragen ca. 29.000 Euro (23 %)
    • Informationskosten durch Bescheinigungspflichten betragen ca. 18.000 Euro (15 %)

    Das Projekt belegt, dass auch am Randbereich der Wirtschaft liegende Gesetzgebungsmaterien SKM-tauglich sind.

    Ziele

    • Identifikation der Informationspflichten
    • Ermittlung der Informationskosten zur Erfüllung der Informationspflichten
    • Darstellung der Kostenunterschiede durch unterschiedliche rechtliche Regelungen

    Beteiligte
    Ministerium für Bildung, Sport und Jugend des Landes Brandenburg, Staatskanzlei des Landes Brandenburg (federführend), Bertelsmann Stiftung, weitere Bundesländer

    Zeitraum
    April bis August 2006

    Wichtigste Ergebnisse und Folgerungen

    • Informationstransfers der Veranstalter von Bildungsfreistellungsmaßnahmen bzw. der Einrichtungen der Weiterbildung und der Arbeitgeber gegenüber dem Ministerium für Bildung, Sport und Jugend verursachen ca. 96.000 Euro (77 %)
    • Anerkennungs- und Zulassungspflichten verursachen ca. 67.000 Euro, also 50 % der Gesamtkosten
    • Informationskosten durch Leistungsgewährungspflichten betragen ca. 29.000 Euro (23 %)
    • Informationskosten durch Bescheinigungspflichten betragen ca. 18.000 Euro (15 %)

    Das Projekt belegt, dass auch am Randbereich der Wirtschaft liegende Gesetzgebungsmaterien SKM-tauglich sind.

  • Bundesgesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)

    Ziele

    • Ermittlung der „teuersten“ Informationspflichten sowie Informationskosten in den jeweiligen Regelungsbereichen (Mitteilung der Anzahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer, Ausgleichsabgabe)
    • Sammeln von Erfahrungen über Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung von SKM im Land Brandenburg
    • Prüfung der methodischen Übertragbarkeit

    Beteiligte

    • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg
    • Staatskanzlei des Landes Brandenburg

    Zeitraum

    März bis Mai 2006

    Wichtigste Ergebnisse und Folgerungen

    • Für Unternehmen entstehende Informationskosten betragen jährlich 150 Euro.
    • Unternehmen schätzen die Belastung durch Informationskosten wegen der geringen Veränderungsquote als gering bzw. erträglich ein.
    • Elektronische Angebote im Meldeverfahren stellen immer eine Entlastung dar.
    • Eine Reduzierung kann durch Zusammenlegung vergleichbarer Meldeverfahren erreicht werden.
    • Merkliche Fortschritte sind durch die Vereinheitlichung von Begriffen (z.B. des Begriffs „Arbeitsplatz“) zu erwarten.

    Weitere Entlastungen können dadurch erzielt werden, dass zielgruppenspezifisch die unterschiedlichen Informationspflichten zusammen betrachtet werden. Bei dieser Bündelung von wenig belastenden Informationspflichten – bei isolierter Betrachtung - kann es zu einer spürbaren Reduzierung des bürokratischen Aufwandes kommen.

    Ziele

    • Ermittlung der „teuersten“ Informationspflichten sowie Informationskosten in den jeweiligen Regelungsbereichen (Mitteilung der Anzahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer, Ausgleichsabgabe)
    • Sammeln von Erfahrungen über Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung von SKM im Land Brandenburg
    • Prüfung der methodischen Übertragbarkeit

    Beteiligte

    • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg
    • Staatskanzlei des Landes Brandenburg

    Zeitraum

    März bis Mai 2006

    Wichtigste Ergebnisse und Folgerungen

    • Für Unternehmen entstehende Informationskosten betragen jährlich 150 Euro.
    • Unternehmen schätzen die Belastung durch Informationskosten wegen der geringen Veränderungsquote als gering bzw. erträglich ein.
    • Elektronische Angebote im Meldeverfahren stellen immer eine Entlastung dar.
    • Eine Reduzierung kann durch Zusammenlegung vergleichbarer Meldeverfahren erreicht werden.
    • Merkliche Fortschritte sind durch die Vereinheitlichung von Begriffen (z.B. des Begriffs „Arbeitsplatz“) zu erwarten.

    Weitere Entlastungen können dadurch erzielt werden, dass zielgruppenspezifisch die unterschiedlichen Informationspflichten zusammen betrachtet werden. Bei dieser Bündelung von wenig belastenden Informationspflichten – bei isolierter Betrachtung - kann es zu einer spürbaren Reduzierung des bürokratischen Aufwandes kommen.

  • Gaststättenrecht

    Ziel
    Ex-Post-Messung der bestehenden bundesrechtlichen Regelung, Ex-Ante-Schätzung der Informationskosten des Entwurfes eines Gaststättengesetzes des Landes Brandenburg im Verbund mit mehreren Bundesländern, erstmalige praktische Anwendung des von Brandenburg entwickelten SKM-Kompakt.

    Hintergrund
    Durch die Föderalismusreform haben die Bundesländer die Gesetzgebungszuständigkeit erhalten.

    Beteiligte

    • Staatskanzlei des Landes Brandenburg (federführend)
    • Wirtschaftsministerium Brandenburg
    • Bertelsmann Stiftung
    • weitere Bundesländer

    Zeitraum
    September bis November 2007

    Wichtigste Ergebnisse und Folgerungen

    • SKM-Kompakt hat sich als ein praxistaugliches Verfahren der Bürokratiekostenermittlung bewährt
    • Die Belastungen aus Informationspflichten des bisherigen Gaststättenrechts des Bundes liegen in Brandenburg bei ca. 150.000 EUR
    • Bei Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfes sind Bürokratiekostenreduzierungen von ca. einem Drittel gegenüber dem bisherigen Bundesgesetz zu erwarten
    • Mit SKM lassen sich die Vorteile unterschiedlicher Regulierungsansätze quantifizieren (Verzicht auf Genehmigung und Ersatz durch eine Anzeigepflicht)
    • Die Informationskosten, die den Normadressaten im Land Brandenburg aufgrund des Bundes-Gaststättengesetzes entstehen, können dem Bericht entnommen werden
    • Die Informationskosten, die durch den Entwurf des Gaststättengesetzes des Landes Brandenburg verursacht würden, können dem Bericht entnommen werden

    Ziel
    Ex-Post-Messung der bestehenden bundesrechtlichen Regelung, Ex-Ante-Schätzung der Informationskosten des Entwurfes eines Gaststättengesetzes des Landes Brandenburg im Verbund mit mehreren Bundesländern, erstmalige praktische Anwendung des von Brandenburg entwickelten SKM-Kompakt.

    Hintergrund
    Durch die Föderalismusreform haben die Bundesländer die Gesetzgebungszuständigkeit erhalten.

    Beteiligte

    • Staatskanzlei des Landes Brandenburg (federführend)
    • Wirtschaftsministerium Brandenburg
    • Bertelsmann Stiftung
    • weitere Bundesländer

    Zeitraum
    September bis November 2007

    Wichtigste Ergebnisse und Folgerungen

    • SKM-Kompakt hat sich als ein praxistaugliches Verfahren der Bürokratiekostenermittlung bewährt
    • Die Belastungen aus Informationspflichten des bisherigen Gaststättenrechts des Bundes liegen in Brandenburg bei ca. 150.000 EUR
    • Bei Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfes sind Bürokratiekostenreduzierungen von ca. einem Drittel gegenüber dem bisherigen Bundesgesetz zu erwarten
    • Mit SKM lassen sich die Vorteile unterschiedlicher Regulierungsansätze quantifizieren (Verzicht auf Genehmigung und Ersatz durch eine Anzeigepflicht)
    • Die Informationskosten, die den Normadressaten im Land Brandenburg aufgrund des Bundes-Gaststättengesetzes entstehen, können dem Bericht entnommen werden
    • Die Informationskosten, die durch den Entwurf des Gaststättengesetzes des Landes Brandenburg verursacht würden, können dem Bericht entnommen werden
  • Wassergesetz des Landes Brandenburg

    Ziele
    Der Referentenentwurf für die Novellierung des Wassergesetzes wurde einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung unterworfen. Ziel war die Durchführung eines modernen und transparenten Gesetzgebungsprozesses, in dem alle Spielräume zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft von unnötigen Belastungen ausgelotet werden, u.a. durch

    • Erarbeitung von Alternativlösungen und Überarbeitung des Gesetzentwurfs
    • Bürokratiekostenabschätzung nach SKM im sog. Scan-Verfahren

    Beteiligte
    Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und Staatskanzlei des Landes Brandenburg

    Zeitraum
    März 2006 bis August 2007

    Wichtigste Ergebnisse und Folgerungen

    • Mit dem im April 2008 verabschiedeten Gesetz und den auf dieser Grundlage vorgesehenen Verordnungsänderungen werden Bürokratiekosten um rund 500.000 € jährlich, d.h. immerhin 17 % reduziert (bislang 2,9 Mio € pro Jahr).
    • Damit ist Brandenburg das erste Bundesland, das im Ergebnis einer SKM-Messung Bürokratiekosten reduziert hat.
    • Insgesamt wurden 30 Informationspflichten im Untersuchungsbereich (Wassergesetz und 12 Verordnungen) identifiziert.
    • Die folgenden sechs Informationspflichten verursachen gut 90 % der gesamten Bürokratiekosten:
      • Genehmigung von Indirekteinleitungen (laufende Prüfung) rund 1 Mill. € pro Jahr,
      • Laufende Pflege des Anlagenkatasters rund 570.000 €,
      • Bestanderfassung vor Grundwasserentnahmen rund 560.000 € pro Jahr,
      • Genehmigung von Indirekteinleitungen (einmalige Genehmigung) 270.000 € pro Jahr,
      • Qualifizierte Selbstüberwachung rund 120.000 €,
      • Genehmigung von Anlagen in, an, unter und über Gewässern rund 96.000 € pro Jahr.

    Die vier wichtigsten Maßnahmen in der Gesetzesnovelle zur Bürokratiekostenreduzierung:

    Regelungsgegenstand Regelung alt Regelung neu
    Anlagenkataster bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Bislang musste für ca. 1446 Anlagen ein Anlagenkataster geführt werden. Nunmehr Anstatt genereller Katasterführungspflicht für alle Anlagen, Katasterführung nur noch auf Anordnung der Behörde bei Erforderlichkeit im Einzelfall.
    Bestandserfassung vor Grundwasserentnahmen Bislang generelle Pflicht zur Vorlage einer gutachterlichen hydrologischen Bestandserfassung vor der Genehmigung von bedeutenden Grundwasserentnahmen. Gutachten nur noch auf Verlangen der Behörde, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist (insbesondere entscheidungserhebliche Informationen nicht auf anderem Wege beschafft werden können).
    Überwachung von Abwassereinleitungen Bislang zwei parallele Überwachungssysteme: Qualifizierte Selbstüberwachung der Abwassereinleiter durch zugelassene Sachverständige und Staatliche Überwachung durch die Wasserbehörde. Reduzierung der staatlichen Überwachung auf Stichproben zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Selbstüberwachung.
    Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern   Vereinfachung  des Verfahrens durch erhebliche Reduzierung des Umfangs der Antragsunterlagen und Integration anderer erforderlicher Genehmigungen (Naturschutz) in eine Genehmigungsentscheidung (Konzentrationswirkung).

    Ziele
    Der Referentenentwurf für die Novellierung des Wassergesetzes wurde einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung unterworfen. Ziel war die Durchführung eines modernen und transparenten Gesetzgebungsprozesses, in dem alle Spielräume zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft von unnötigen Belastungen ausgelotet werden, u.a. durch

    • Erarbeitung von Alternativlösungen und Überarbeitung des Gesetzentwurfs
    • Bürokratiekostenabschätzung nach SKM im sog. Scan-Verfahren

    Beteiligte
    Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und Staatskanzlei des Landes Brandenburg

    Zeitraum
    März 2006 bis August 2007

    Wichtigste Ergebnisse und Folgerungen

    • Mit dem im April 2008 verabschiedeten Gesetz und den auf dieser Grundlage vorgesehenen Verordnungsänderungen werden Bürokratiekosten um rund 500.000 € jährlich, d.h. immerhin 17 % reduziert (bislang 2,9 Mio € pro Jahr).
    • Damit ist Brandenburg das erste Bundesland, das im Ergebnis einer SKM-Messung Bürokratiekosten reduziert hat.
    • Insgesamt wurden 30 Informationspflichten im Untersuchungsbereich (Wassergesetz und 12 Verordnungen) identifiziert.
    • Die folgenden sechs Informationspflichten verursachen gut 90 % der gesamten Bürokratiekosten:
      • Genehmigung von Indirekteinleitungen (laufende Prüfung) rund 1 Mill. € pro Jahr,
      • Laufende Pflege des Anlagenkatasters rund 570.000 €,
      • Bestanderfassung vor Grundwasserentnahmen rund 560.000 € pro Jahr,
      • Genehmigung von Indirekteinleitungen (einmalige Genehmigung) 270.000 € pro Jahr,
      • Qualifizierte Selbstüberwachung rund 120.000 €,
      • Genehmigung von Anlagen in, an, unter und über Gewässern rund 96.000 € pro Jahr.

    Die vier wichtigsten Maßnahmen in der Gesetzesnovelle zur Bürokratiekostenreduzierung:

    Regelungsgegenstand Regelung alt Regelung neu
    Anlagenkataster bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Bislang musste für ca. 1446 Anlagen ein Anlagenkataster geführt werden. Nunmehr Anstatt genereller Katasterführungspflicht für alle Anlagen, Katasterführung nur noch auf Anordnung der Behörde bei Erforderlichkeit im Einzelfall.
    Bestandserfassung vor Grundwasserentnahmen Bislang generelle Pflicht zur Vorlage einer gutachterlichen hydrologischen Bestandserfassung vor der Genehmigung von bedeutenden Grundwasserentnahmen. Gutachten nur noch auf Verlangen der Behörde, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist (insbesondere entscheidungserhebliche Informationen nicht auf anderem Wege beschafft werden können).
    Überwachung von Abwassereinleitungen Bislang zwei parallele Überwachungssysteme: Qualifizierte Selbstüberwachung der Abwassereinleiter durch zugelassene Sachverständige und Staatliche Überwachung durch die Wasserbehörde. Reduzierung der staatlichen Überwachung auf Stichproben zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Selbstüberwachung.
    Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern   Vereinfachung  des Verfahrens durch erhebliche Reduzierung des Umfangs der Antragsunterlagen und Integration anderer erforderlicher Genehmigungen (Naturschutz) in eine Genehmigungsentscheidung (Konzentrationswirkung).

  • Landesbauordnung

    Ziele

    • Prüfung der Übertragbarkeit des niederländischen Standardkosten-Modells auf die föderale deutsche Struktur
    • Vergleich der Ausgestaltung und Kosten des Landesbaurechts in sechs Bundesländern

    Beteiligte

    • Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg
    • Staatskanzlei des Landes Brandenburg (federführend)
    • Bertelsmann Stiftung
    • weitere Bundesländer

    Zeitraum

    Januar bis Oktober 2006

    Wichtigste Ergebnisse und Folgerungen

    • Die 35 analysierten Rechtsvorschriften des Bauordnungsrechts enthalten 65 Informationspflichten und 190 einzelne Informationsanforderungen
    • Die Bürokratiekosten für Unternehmen zur Erfüllung der Informationspflichten liegen bei ca. 1,2 Mio. Euro
    • In methodischer Hinsicht ist festzuhalten:
      • Im Landesbaurecht sind inhaltliche Pflichten eng mit den Informationspflichten verwoben
      • Ein Großteil der Informationspflichten ist vorhabenbezogen. Diese Vielfalt an unterschiedlichen Bauvorhaben erschwert die Kostenermittlung und damit die Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern. Diesen Schwierigkeiten wird mit der Bildung von typischen Fallgruppen (z.B. Einfamilienhaus, Industriebauten) begegnet. Damit ist SKM auch anwendbar für vorhabenabhängige Informationsanforderungen.

    Schwerpunkt der weiteren Arbeit im Bereich des Bauordnungsrechts ist die Überprüfung der Verordnung über Vorlagen und Nachweise im  bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Bauvorlagenverordnung)

    Ziele

    • Prüfung der Übertragbarkeit des niederländischen Standardkosten-Modells auf die föderale deutsche Struktur
    • Vergleich der Ausgestaltung und Kosten des Landesbaurechts in sechs Bundesländern

    Beteiligte

    • Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg
    • Staatskanzlei des Landes Brandenburg (federführend)
    • Bertelsmann Stiftung
    • weitere Bundesländer

    Zeitraum

    Januar bis Oktober 2006

    Wichtigste Ergebnisse und Folgerungen

    • Die 35 analysierten Rechtsvorschriften des Bauordnungsrechts enthalten 65 Informationspflichten und 190 einzelne Informationsanforderungen
    • Die Bürokratiekosten für Unternehmen zur Erfüllung der Informationspflichten liegen bei ca. 1,2 Mio. Euro
    • In methodischer Hinsicht ist festzuhalten:
      • Im Landesbaurecht sind inhaltliche Pflichten eng mit den Informationspflichten verwoben
      • Ein Großteil der Informationspflichten ist vorhabenbezogen. Diese Vielfalt an unterschiedlichen Bauvorhaben erschwert die Kostenermittlung und damit die Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern. Diesen Schwierigkeiten wird mit der Bildung von typischen Fallgruppen (z.B. Einfamilienhaus, Industriebauten) begegnet. Damit ist SKM auch anwendbar für vorhabenabhängige Informationsanforderungen.

    Schwerpunkt der weiteren Arbeit im Bereich des Bauordnungsrechts ist die Überprüfung der Verordnung über Vorlagen und Nachweise im  bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Bauvorlagenverordnung)