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Potsdamer PKK-Aktivist vermutlich im Nordirak bei Gefechten getötet

- Erschienen am 30.08.2019 - Pressemitteilung Meldung Verfassungsschutz

Im Sommer 2019 lagen Erkenntnisse zu mehr als 1.050 deutschen Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind. Etwa die Hälfte davon nimmt beziehungsweise nahm auf Seiten der terroristischen Organisationen „Islamischer Staat“ (IS) und „al-Qaida“ oder ihnen nahestehenden Gruppierungen an Kampfhandlungen teil. Durch die massiven militärischen Niederlagen des IS sind entsprechende Ausreisen in die Region inzwischen weitgehend zum Erliegen gekommen.

Unbekannt ist dagegen die Zahl der Ausreisen in Richtung Türkei/Syrien/Irak, mit dem Ziel, sich bewaffneten Einheiten der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) oder ihren Ablegern anzuschließen. Diese kämpfen dort gegen islamistische Terroristen, die türkische Armee und andere. Solche Ausreisen finden ebenfalls seit vielen Jahren statt. Und nicht jeder kommt zurück. Viele sterben oder tragen massive körperliche wie psychische Schäden davon.

Vor wenigen Tagen meldete die der PKK nahestehende Nachrichtenagentur „ANF“ und die auch von Linksextremisten genutzte Seite „Indymedia.org“, als „internationalistischer Revolutionär und Guerilla-Kämpfer“ sei ein Potsdamer in den nordirakischen „Medya-Verteidigungsgebieten gefallen“. Seit 2012 habe es ihn immer wieder in die Kampfgebiete gezogen, zuletzt 2017. „Freundinnen, Weggefährtinnen und Genossinnen aus der feministischen Kampagne 'Gemeinsam Kämpfen'„haben ihm Abschiedsbriefe geschrieben. Garniert wird das Ganze auf „Indymedia.org“ mit romantischem Militarismus. Denn die Bilder zeigen den jungen Potsdamer bewaffnet und in Uniform. Mittlerweile wird auf der Twitter-Seite „Potsdam Ticker“ und PKK-nahen Medien sogar zu einem „Gedenkmarsch“ aufgerufen. Ganz offensichtlich wird der sinnlose Tod des jungen Mannes missbraucht, glorifiziert und verbrämt. Ziel dieser Propaganda ist, in Deutschland weitere Kämpfer für den Krieg in der Region Türkei/Syrien/Irak zu rekrutieren. Insbesondere politisch links Stehende und junge Menschen mit Migrationshintergrund sollen geködert werden.

Sowohl das Sammeln von Geld für die PKK als auch das Anwerben ihrer Kämpfer ist strafbar. Wer über Hinweise auf solche Aktivitäten verfügt, kann sich jederzeit vertraulich an den Verfassungsschutz wenden.

Die PKK sieht sich als einzige legitime Interessenvertretung der Kurden. In den vergangenen Jahrzehnten hat sie sich immer wieder umbenannt (KADEK, KONGRA-GEL, KKK beziehungsweise KCK). Ursprünglich trat sie für die Errichtung eines unabhängigen Staates „Kurdistan“ ein und versuchte, mit militärischen Mitteln und terroristischen Anschlägen ihre Ziele zu erreichen. Nach der Inhaftierung ihres Gründers Abdullah Öcalan wurde öffentlich nur noch eine kulturelle Autonomie der kurdischen Gebiete angestrebt. Im Zuge der territorialen Veränderungen im Nahen Osten seit dem Arabischen Frühling greift die PKK jedoch wieder zunehmend auf ihre Forderung nach einem länderübergreifenden föderalen Verbund aller Kurden zurück. Aufgrund ihres auch in Deutschland gewalttätigen Vorgehens wurde die PKK am 26. November 1993 vom Bundesinnenminister mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegt. Seit 2002 ist sie von der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet. 2014 wurde diese Einstufung von der Europäischen Union erneut bekräftigt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. Oktober 2010 wird die PKK in Deutschland als terroristische Vereinigung im Ausland eingestuft. In Deutschland setzt sich zudem der linksextremistische und gewaltunterstützende Verein „Rote Hilfe“ für die Belange der PKK ein. Darüber hinaus bestehen weitere Kontakte ins linksextremistische Milieu. Der Verfassungsschutz Brandenburg geht von 90 PKK-Anhängern und -Unterstützern im Land aus. Bundesweit sind es 14.500.

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Datum
30.08.2019
Rubrik
Verfassungsschutz (Meldungen)