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Innenminister gratuliert Städte- und Gemeindebund Brandenburg zu 30-jährigem Bestehen

- Erschienen am 27.06.2020 - Pressemitteilung 035/2020

Potsdam – Innenminister Michael Stübgen hat dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg zu seinem 30-jährigen Bestehen gratuliert. In einem Glückwunschschreiben an den Präsidenten des Verbands, Wittenbergs Bürgermeister Dr. Oliver Hermann, betonte der Innenminister die wichtige Rolle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg für die kommunale Selbstverwaltung. Außerdem hob er die enge Kooperation zwischen Land und Verband hervor:

Stübgen: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, mich auch persönlich für die konstruktive und von einem hohen Engagement für die Kommunen geprägte Zusammenarbeit des Städte- und Gemeindebundes mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales zu bedanken. Gerade die aktuelle Pandemiesituation zeigt, dass sich wesentliche Herausforderungen nur im Schulterschluss von Land und Kommunen bewältigen lassen. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Schaffenskraft, alles Gute für Ihre Verbandstätigkeit und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“

Der Innenminister erwähnte in seinem Glückwunschschreiben auch, dass der Städte- und Gemeindebund den vielfältigen Erfahrungsaustausch unter seinen Mitgliedern ermöglicht und sie dabei beratend und unterstützend bei der Umsetzung der kommunalen Selbstverwaltung begleitet. All dies habe zur Verbesserung der Erfüllung der kommunalen Aufgaben durch die Städte, Gemeinden und Ämter beigetragen, so Stübgen.

Er erinnerte auch an Gesetzvorhaben, die über die gesetzlichen Beteiligungsrechte hinaus – oftmals auch kontrovers – diskutiert worden seien. Der Städte- und Gemeindebund habe sich dabei stets als engagierter Vertreter der Städte und Gemeinden gezeigt.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg wurde am 27. Juni 1990 in Jüterbog gegründet. Ihm gehören nach eigenen Angaben vier kreisfreie Städte, 141 amtsfreie Städte und Gemeinden, 72 amtsangehörige Städte und Gemeinden sowie 51 Ämter als Verbandsmitglieder an. Aufgabe des Städte- und Gemeindebundes ist es, den Selbstverwaltungsgedanken zu fördern und insbesondere die Belange der Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsbehörden zu vertreten.