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Erster Katastrophenschutz-Leuchtturm eingeweiht

Innenminister Stübgen übergibt Beschilderung an Stadt Cottbus/Chóśebuz

- Erschienen am 26.07.2024

Der erste Katastrophenschutz-Leuchtturm im Land Brandenburg ist offiziell eingeweiht. Innenminister Michael Stübgen übergab dazu an den Oberbürgermeister von Cottbus/Chóśebuz, Tobias Schick, das offizielle Namensschild. Der Katastrophenschutz-Leuchtturm wurde in der Christoph-Kolumbus-Grundschule eingerichtet – die Turnhalle der Schule dient in Zukunft bei Katastrophenfällen als zentrale Anlaufstelle für die Bevölkerung und wird dann als Katastrophenschutz-Leuchtturm betrieben. Die Bürgerinnen und Bürger sollen hier Informationen zur Schadenslage erhalten. Außerdem soll ein Mindestmaß an Daseinsvorsorge bereitgestellt werden.

Stübgen: „Krisenvorsorge ist eine der staatlichen Kernaufgaben. Dies gilt angesichts der multiplen Krisen unserer Gegenwart heute umso mehr. Mit den Katastrophenschutz-Leuchttürmen schaffen wir für die Menschen in unserem Land ein Netzwerk für Notfälle: Anlaufstellen, in denen die Menschen beispielsweise bei Stromausfällen erste Informationen erhalten, Trinkwasser erhalten oder sich im Winter aufwärmen können. Aber staatliche Vorsorge hat naturgemäß ihre Grenzen. Die Menschen im Land müssen sich auch selbstverantwortlich auf länger anhaltende Notsituationen vorbereiten. Denn schon der Volksmund weiß: Vorsorge ist besser als Nachsorge.“

Schick: „Katastrophenhilfe ist immer auch Selbst- und Nachbarschaftshilfe. Aber es gibt ein Netz dieser Leuchttürme für den Katastrophenfall – 15 sind es insgesamt im Stadtgebiet – ergänzt um 7 Informationspunkte in vielen ländlich geprägten Ortsteilen sowie zwei mobile Einheiten. Wir wollen gerüstet sein für künftige Herausforderungen. Ich danke dem Land für die gezielte Unterstützung dieser Arbeit mit immerhin gut 1,5 Millionen Euro allein für Cottbus/Chóśebuz. Die Übergabe dieses Leuchtturms ist eine logische Fortführung der verschiedenen Ansätze und Angebote, die wir im Juni auf dem Deutschen Präventionstag hier in Cottbus/Chóśebuz präsentierten.“

Das Schild weist auf den Katastrophenschutz-Leuchtturm hin und benennt anhand von sechs Piktogrammen die Grundfähigkeiten, die jeder Katastrophenschutz-Leuchtturm aufweisen muss: Information, Erste Hilfe, Trinkwassernotversorgung, Notstromversorgung, Wärme und Notruf.

So soll jeder Katastrophenschutz-Leuchttürm einen täglichen Betrieb von 12 Stunden gewährleisten. Die hilfesuchende Bevölkerung soll die Möglichkeit haben, sich täglich circa zwei Stunden dort aufzuwärmen, erste Hilfe zu erhalten, sich zur Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs mit Trinkwasser zu versorgen, gegebenenfalls mitgebrachte Nahrung zu erwärmen und zu verzehren, Kommunikationsgeräte mit Strom aufzuladen sowie Informationen auszutauschen. Darüber hinaus muss die nach außen gerichtete Sprach- und Datenkommunikation des Leuchtturmes über einen Zeitraum von mindestens 72 Stunden technisch gewährleistet werden.

Insgesamt sieht das Land den Bedarf von mindestens 308 Leuchttürmen. Die Verteilung wurde anhand der Bevölkerungsstruktur und der Fläche der jeweiligen Landkreise ermittelt. Dafür stellt das Land Brandenburg den kreisfreien Städten und Landkreisen insgesamt über 40 Millionen Euro zur Verfügung. Einige Landkreise und kreisfreie Städte errichten darüber hinaus in Eigeninitiative 18 zusätzliche Leuchttürme, so dass zum aktuellen Zeitpunkt insgesamt 326 Katastrophenschutz-Leuchttürme errichtet werden sollen.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Verteilung der Katastrophenschutz-Leuchttürme (zusätzliche KatS-Lt durch Landkreise und kreisfreie Städte)

Barnim

18 (+2)

Dahme-Spreewald

20

Elbe-Elster

17

Havelland

18

Märkisch-Oderland

20

Oberhavel

20

Oberspreewald-Lausitz

15

Oder-Spree

20

Ostprignitz-Ruppin

18

Potsdam-Mittelmark

22 (+12)

Prignitz

16

Spree-Neiße

16

Teltow-Fläming

19

Uckermark

20

Stadt Brandenburg

11

Stadt Cottbus

12 (+3)

Stadt Frankfurt/Oder

11

Stadt Potsdam

15 (+1)

Die durch das Land Brandenburg veranlassten zentralen Beschaffungsverfahren sehen unter anderem Netzersatzanlagen, mobile Heizungen, Trinkwasserbehälter und mobile Tankanlagen vor. Ein Großteil der notwendigen Ausstattung (Netzersatzanlagen, Heizungen, mobile Tankanlagen und Trinkwasserbehälter) wurde über Rahmenverträge des Landes Brandenburg durch die Landkreise und kreisfreien Städte abgerufen und steht vor der Auslieferung.

Die Funktionsweise eines Katastrophenschutz-Leuchtturms wird exemplarisch auf dem Tag des Bevölkerungsschutzes am 7. September auf dem Gelände der LSTE am Standort Eisenhüttenstadt vorgestellt.