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Inkrafttreten der überarbeiteten Erfassungsrichtlinie (KPSErf-RL)

Anpassungen an die Neuregelungen der ImmoWertV

- Erschienen am 26.04.2024 - Pressemitteilung Referat 13

Mit Wirkung vom 18. April 2024 wurde die Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Erfassung der Kauffälle in der automatisiert geführten Kaufpreissammlung im Land Brandenburg – Erfassungsrichtlinie (KPSErf-RL) vom 18.12.2012, zuletzt geändert am 20.12.2021 überarbeitet. Hintergrund für die aktuellen Änderungen sind notwendige Anpassungen an die Neuregelungen der ImmoWertV, die Änderungen auf Grund von Updates in der Automatisierten Kaufpreissammlung (AKS) und die fortgeschriebenen Regelungen Brandenburgs [A-BB] im Elementekatalog der AKS seit 2022.

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