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Kommunale Satzungen: Innenministerium führt Bekanntmachung im Internet ein

Ortsrecht kann ab sofort auch online rechtsverbindlich veröffentlicht werden

- Erschienen am 21.01.2022 - Pressemitteilung 005/2022

Potsdam - Kommunen in Brandenburg können ab sofort eigene Satzungen rechtsverbindlich im Internet veröffentlichen. Dazu ist die Bekanntmachungsverordnung erstmals seit dem Jahr 2000 umfassend geändert worden, teilte das Innenministerium heute in Potsdam mit.

Kern der Änderungsverordnung ist die Einführung der Internetbekanntmachung. Den Brandenburger Kommunen ist es damit nunmehr möglich, Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen auch im Internet rechtsverbindlich öffentlich bekannt zu machen und damit einen wesentlichen Schritt hin zu mehr Digitalisierung voranzukommen. Einwohnerinnen und Einwohner können damit erstmals die amtliche rechtsverbindliche Fassung des geltenden Ortsrechts digitalisiert im Internet abrufen, wenn ihre Kommune diese Bekanntmachungsart wählt.

Die bisherigen Bekanntmachungsarten wie Aushang, Bekanntmachung in Tageszeitungen oder durch Herausgabe kommunaler Amtsblätter stehen den Kommunen weiterhin zur Verfügung. Dazu wurden Rechtsunsicherheiten für die Kommunen beseitigt, die ein Amtsblatt herausgeben: Der Abdruck eines Inhaltsverzeichnisses auf der Titelseite wird ausdrücklich für zulässig erklärt. 

Das Innenministerium wird in Kürze ein Rundschreiben an die Brandenburger Kommunen senden, in dem die Änderungen näher erläutert werden. Die neue Bekanntmachungsverordnung findet sich hier.