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40 Millionen Euro für modernen Brandschutz

Stübgen: „Mittel aus Zukunftsinvestitionsfonds stärken Feuerwehren und geben Kommunen und Landkreisen Planungssicherheit“

- Erschienen am 20.11.2020 - Pressemitteilung 068/2020

Potsdam - Die Landesregierung stärkt die Feuerwehren in Brandenburg. In den kommenden Jahren wird der Um- und Neubau von Feuerwehrhäusern sowie die Ausstattung mit Sonderausrüstung mit insgesamt 40 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsfonds gefördert. Dazu tritt in Kürze die neugefasste Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie in Kraft. Mit der Richtlinie wird das erste Projekt aus dem Zukunftsinvestitionsfonds auf den Weg gebracht, teilte Innenminister Michael Stübgen heute in Potsdam mit.

Stübgen: „Tausende Brandenburgerinnen und Brandenburger engagieren sich in den Wehren im Land - sie sind das Rückgrat für unseren Brandschutz. Zur Würdigung des Ehrenamtes gehört auch, dass man den Kameradinnen und Kameraden angemessene Bedingungen bietet. Mit der neugefassten Richtlinie erhalten die Feuerwehren in Brandenburg die Unterstützung, die sie verdient haben. Außerdem stellen wir mit dem erneuerten Verfahren sicher, dass vor allem die kleineren Wehren im ländlichen Raum stärker unterstützt werden können. Die Fördermittel sollen verstärkt auch dort ankommen, wo der Bedarf am größten ist. Dabei dürfen die leistungsstarken Wehren nicht außer Acht gelassen werden, die ein wichtiger Garant für die Gewährleistung des überörtlichen Brandschutzes bleiben. Gleichzeitig geben wir den Kommunen und Landkreisen als Trägern des Brandschutzes Planungssicherheit.“

Mit der neugefassten Richtlinie wird das bisherige Verfahren vereinfacht und gestrafft. Über die genaue Verteilung der Gelder in den kommenden Jahren entscheidet noch der Landtag. Die Förderung von Feuerwehrhäusern erfolgt über gestaffelte Festpreise, abhängig von der Anzahl der geplanten Fahrzeugstellplätze. Für finanzschwache Kommunen ist eine Erhöhung der Fördersätze festgelegt. Um eine möglichst große Anzahl an Kommunen zu fördern, wurde ein Höchstförderbetrag von einer Million

Hintergrund

Die neugefasste Richtlinie regelt für die Gemeinden als Träger des örtlichen Brandschutzes die Förderung über Festbeträge für den Neubau eines Feuerwehrhauses, den Umbau eines Feuerwehrhauses sowie den Umbau eines vorhandenen Bauwerkes zu einem Feuerwehrhaus. Vorgesehen ist dabei eine Förderung über Festbeträge je Normstellplatz. Bei den ersten Normstellplätzen je Feuerwehrhaus wird ein höherer Festpreis gewährt, der sich für die weiteren Stellplätze verringert.
Damit wird berücksichtigt, dass bei einem Feuerwehrhaus auch Gemeinschaftseinrichtungen sowie Sanitäranlagen gebaut werden müssen. Diese Kosten können nicht auf die einzelnen Stellplätze umgerechnet werden. Vorgesehen sind für den ersten Normstellplatz jeweils Festbeträge von 250.000 Euro beziehungsweise 300.000 Euro für finanzschwache Kommunen. Ab dem fünften Stellplatz sinkt der Festbetrag auf 50.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro für finanzschwache Kommunen.
Für die Landkreise regelt die Richtlinie die Förderung von verschiedenen Sondereinrichtungen, wie beispielsweise Schlauchtrockentürmen oder Atemschutzübungsanlagen. Den Landkreisen stehen als Träger des überörtlichen Brandschutzes Festbeträge zwischen 25.000 und 100.000 Euro für die genannten Sondereinrichtungen zur Verfügung.