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Retterprämie steht nicht zur Disposition

Stübgen: „Unsere Feuerwehrleute haben jedes Zeichen der Anerkennung verdient.“

- Erschienen am 20.01.2021 - Pressemitteilung 003/2021

Potsdam – Das Ministerium des Innern und für Kommunales führt zurzeit eine Evaluierung des Verwaltungsverfahrens zur Gewährung von Jubiläumsprämien und Zuschüssen zum Aufwandsersatz für freiwillige Feuerwehren durch. Damit erfüllt das Innenministerium einen Auftrag, der sich aus dem Koalitionsvertrag ergibt. Die sogenannte Retterprämie war zum Ende der vergangenen Legislaturperiode eingeführt worden. Nun soll, basierend auf gesammelten Erfahrungswerten, geprüft werden, wie das Verwaltungsverfahren entschlackt und optimiert werden kann.

Innenminister Stübgen betonte, dass die Prämie an sich jedoch nicht zur Disposition stünde und widersprach damit anderslautenden Mutmaßungen in den Medien. „Unsere Feuerwehrleute haben jedes Zeichen der Anerkennung verdient. Die Retterprämie ist ein solches Zeichen und soll vor allem den Dank der Gemeinschaft gegenüber denjenigen zum Ausdruck bringen, die sich regelmäßig zu unser aller Wohl in Gefahr bringen. Uns ist wichtig, dass der bürokratische Aufwand der Kommunen dabei aber so gering wie möglich ausfällt. Gut gemeint muss nämlich auch gut gemacht sein. Deswegen prüfen wir das bisherige Verwaltungsverfahren und werden es weiter optimieren. Ziel ist es, in absehbarer Zeit eine adressatengerechte Softwarelösung umsetzen zu können.“

Im Zuge der Evaluierung hatte das Innenministerium ein sehr breites Beteiligungsverfahren durchgeführt und weit mehr Stellungnahmen eingeholt, als normalerweise üblich gewesen wäre. Anderslautende Behauptungen lösten im Ministerium daher Verwunderung aus.