Hauptmenü

Abrechnung der Prüfung von Vermessungsschriften für Umringsgrenzen in Verfahren nach dem FlurbG und LwAnpG

- Erschienen am 18.12.2023 - Presemitteilung Referat 13

Für die Wahrnehmung der Prüfung von Vermessungsschriften von Umringsgrenzen war ab 2024 eine Regelung zur Erstattung der regional entstehenden Aufwände in den Katasterbehörden durch das Land zu treffen. Das Ministerium des Inneres und für Kommunales hat am 14.12.2023 den Erlass zur Abrechnung der Prüfung von Vermessungsschriften von Umringsgrenzen in Bodenordnungsverfahren nach dem FlurbG und LwAnpG ab dem Jahr 2024 veröffentlicht. Damit folgt das Land den Anforderungen des Art. 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 20. August 1992 (GVBl.I/92, S.298), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juli 2022.