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LSTE hat neues Lernkonzept im Programm

Stübgen: Familienfreundliches Angebot deckt hohen Bedarf bei Gruppenführerausbildung besser ab

- Erschienen am 18.10.2021 - Pressemitteilung 135/2021

Potsdam/Eisenhüttenstadt - Heute startet an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Brandenburg (LSTE) der erste Blended-Learning-Lehrgang für Gruppenführer in der Freiwilligen Feuerwehr im Land Brandenburg. Das besondere Lernkonzept kombiniert Online- und Präsenzanteile so miteinander, dass die Teilnehmenden zunächst eine digitale Lernphase absolvieren, an die sich dann eine Präsenzveranstaltung an der LSTE anschließt. Mit dem neuen Angebot reagiert die LSTE auf den erhöhten Ausbildungsbedarf und macht sich dabei neue Lernformen zunutze.

Innenminister Michael Stübgen: „Mit dem neuen Lernkonzept können wir nicht nur den hohen Bedarf an Ausbildungsplätzen an der Landesfeuerwehrschule wesentlich besser abdecken; mit ihm können sich unseren Kameradinnen und Kameraden künftig auch flexibler und familienfreundlicher zum Gruppenführer ausbilden lassen. Hier zeigt sich wieder einmal, dass in jedem Schlechten auch etwas Gutes liegen kann, so eben auch in der Corona-Pandemie. Schlagworte wie Digitalisierung, e-Learning und Blended-Learning sind auch an der LSTE deutlich stärker in den Fokus der Lehre gerückt. Für die Erarbeitung und Umsetzung des neuen Konzeptes danke ich allen Beteiligten.“

Der neue Lehrgang „F3 - Gruppenführer in der Freiwilligen Feuerwehr“ (eFIII-online) wurde in den letzten Jahren in Kooperation mit anderen Bundesländer, wie z. B. Hessen entwickelt. Er ist eine zusätzliche Möglichkeit in der Ausbildung der Gruppenführer und wurde an dem hohen Bedarf an zukünftige Führungskräfte im Land Brandenburg ausgerichtet.

Bisher erforderte die Ausbildung zum Gruppenführer eine zweiwöchige Präsenzpflicht in Eisenhüttenstadt. Neu ist jetzt die digitale Lernphase. Innerhalb von vier Wochen müssen die Teilnehmenden die Theorie absolvieren. Dabei sind sie zeitlich und räumlich flexibel. Danach schließt sich die einwöchige Praxisausbildung an, die unverändert zu den bisherigen Gruppenführerlehrgängen abläuft. Somit wird gewährleistet, dass alle Anforderungen an die Ausbildung eines Gruppenführers gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr“ erfüllt werden. Die vollständige Anerkennung der Ausbildung ist damit deutschlandweit bei den Feuerwehren gegeben.