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Follow the money: Stübgen begrüßt Landtagsbeschluss im Kampf gegen extremistische Bestrebungen

Verfassungsschutz erhält mehr Befugnisse für Finanzermittlungen

- Erschienen am 18.06.2024

Die Finanzströme extremistischer Bestrebungen können in Zukunft in Brandenburg besser kontrolliert werden. Der brandenburgische Landtag hat mit Mehrheit beschlossen, das Verfassungsschutzgesetz entsprechend zu ändern und die Finanzermittlungsbefugnisse des Verfassungsschutzes zu erweitern. Innenminister Michael Stübgen begrüßte die Entscheidung des Parlaments.

Stübgen: „Durch seinen Beschluss ist der Landtag heute einen sehr wichtigen Schritt im Kampf gegen extremistische Bestrebungen voran gegangen. Das Prinzip ,Follow the money` ist sinnvoll zur Bekämpfung extremistischer Strukturen – egal welcher Couleur. Auf diese Weise können wir Finanzierungsquellen aufdecken, Netzwerke ermitteln und damit Transparenz im Filz extremistischer Bestrebungen schaffen. Sowohl mit der Einführung der Kontostammdatenabfrage wie mit der Anpassung der Voraussetzungen für Finanzermittlungen an die moderne Bedrohungslage hat der Verfassungsschutz Brandenburg künftig ein weiteres wirksames Instrument zur Hand, um als Frühwarnsystem effektiv und effizient vor Bedrohungen für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu warnen.“

Die wesentlichen Änderungen

Mit der Gesetzesänderung ist die Hass- und Gewaltvoraussetzung in Paragraf 14a Absatz 2 Satz 2 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz (BbgVerfSchG) gestrichen worden. Auch von Bestrebungen, die zum Beispiel nicht gewaltgeneigt sind, kann eine erhebliche Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz aus April 2022 festgestellt.

Den Finanzermittlungen muss die G10-Kommision des Landtags zustimmen, dafür ist mit der Gesetzesänderung ein Genehmigungsvorbehalt eingeführt worden. Außerdem sind die Finanzermittlungen nur bei besonders beobachtungsbedürftigen Bestrebungen möglich, von denen also eine besondere Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgeht. Damit wird dem nicht unerheblichen Grundrechtseingriff durch Finanzermittlungen Rechnung getragen.

Zudem wird in einem neuen Absatz 5 die Kontostammdatenabfrage ergänzt. Hierbei handelt es sich um eine Bestandsdatenabfrage zum Kontoinhaber und ist somit Grundvoraussetzung, um Finanzermittlungen möglichst effektiv durchzuführen.