Hauptmenü

Erlass zur Ausführung von Liegenschaftsvermessungen an der Landesgrenze zu Berlin in Kraft getreten

- Erschienen am 16.02.2023 - Pressemitteilung Referat 13

Die gemeinsame Landesgrenze zum Land Berlin ist im Liegenschaftskataster beider Länder geometrisch identisch nachzuweisen. Mit dem Erlass zu Liegenschaftsvermessungen an der Landesgrenze zum Land Berlin wurden zur Sicherstellung der vollständigen Identität der gemeinsamen Landesgrenze im Liegenschaftskataster und der Gewährung des gegenseitigen Zugangs zu den erforderlichen Vermessungsunterlagen Regelungen getroffen.

Um die vollständige Identität der Landesgrenze im Liegenschaftskataster zu erreichen und beizubehalten, ist eine Abstimmung zwischen den betroffenen Ländern und die regelmäßige Qualitätssicherung zwingend erforderlich. Diese Abstimmung nehmen die Katasterbehörden des Landes mit Unterstützung des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) vor. Für diesen Zweck erhalten die betroffenen katasterführenden Behörden die Möglichkeit, entgeltfrei auf elektronisch bereitgestellte Katasterunterlagen des Nachbarlandes zuzugreifen. Die hierfür erforderliche Registrierung erfolgt für die Katasterbehörden über die LGB. Hierfür stellt die LGB eine Anleitung zur Nutzung des Portals Geobasisdaten-Online des Landes Berlin zur Verfügung.

weitere Informationen