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Änderung der Brandenburgischen Gutachterausschussverordnung

- Erschienen am 13.05.2024 - Presemitteilung Referat 13

Die am 7. Mai 2024 beschlossene Änderung der Brandenburgischen Gutachterausschussverordnung (BbgGAV) war erforderlich, da die Regelungen zur Wertermittlung in den §§ 192 bis 199 des Baugesetzbuches (BauGB) und in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geändert worden sind und sich damit einige Bestimmungen der Brandenburgischen Gutachterausschussverordnung nicht mehr im Einklang mit dem Bundesrecht befanden.

Das betraf insbesondere den Stichtag zur Ermittlung der Bodenrichtwerte. Des Weiteren wurden die nicht erforderlichen Formerfordernisse in der Gutachterausschussverordnung abgebaut und der Verordnungstext an die praktizierten digitalen Kommunikationsformen der Gutachterausschüsse sowie den veränderten Formen für die Erfassung und Präsentation von Informationen zum Grundstücksmarkt mittels zeitgemäßer Onlineportale und Onlinedienste angepasst. Für den Zugang zur Kaufpreissammlung wurde klargestellt, dass Behörden und Einrichtungen des Bundes sowie ausschließlich Sachverständige für Grundstückswertermittlung, die durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurden, grundstücksbezogene Auskünfte erhalten.