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Verfassungsschutz Brandenburg stuft COMPACT als erwiesen extremistische Bestrebung ein

- Erschienen am 11.12.2021 - Pressemitteilung Verfassungsschutz (Meldung)

Mit Verschwörungsfantasien und tendenziösen Schlagzeilen, wie „Hassmedien – der Mob des Regimes1  oder „Great Reset – Die teuflischen Pläne der globalen Eliten2, wartet die in Werder (Havel) ansässige „COMPACT-Magazin GmbH“ regelmäßig in den von ihr betriebenen Medien auf. Seit dem Jahr 2020 wurde COMPACT sowohl vom Bundesamt für Verfassungsschutz als auch vom Verfassungsschutz Brandenburg als Verdachtsfall beobachtet, weil hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) der Bundesrepublik Deutschland vorliegen. Am 9. Dezember 2021 erfolgte die Neubewertung beim Verfassungsschutz Brandenburg. Der Personenzusammenschluss COMPACT ist nunmehr eine erwiesen rechtsextremistische Bestrebung.

Ziel von COMPACT ist unter anderem die Überwindung der fdGO, da in Veröffentlichungen von COMPACT die Legitimität des Grundgesetzes offen in Frage gestellt wird. Beispielsweise zitiert COMPACT den eigenen Chefredakteur Jürgen Elsässer wie folgt: „Wenn ich mir was für die Zukunft wünschen dürfte: dass in diesem Ambiente […] der einst eine Nationalversammlung frei gewählter deutscher Volksvertreter stattfindet, die eine echte Verfassung ausarbeitet.3  Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass es in Deutschland derzeit nur eine unechte und somit illegitime Verfassung gäbe. Damit vertritt COMPACT unter anderem klassische Ideologieelemente des extremistischen Reichsbürger-Milieus.

Um den Wunsch nach einer „echten Verfassung“ voranzutreiben, diffamiert und delegitimiert COMPACT die bestehende demokratische Ordnung und ihre Institutionen regelmäßig als „Diktatur“ sowie „Regime“. Ebenso weist Chefredakteur Elsässer sich und seinen COMPACT-Mitstreitern dabei eine unmissverständliche Rolle zu: „Aufgabe der oppositionellen Medien ist es, zum Sturz des Regimes beizutragen, und dabei gehen wir Schulter an Schulter.4  Zur Erreichung dieses gegen die fdGO gerichteten Ziels proklamiert, sucht und praktiziert COMPACT die Zusammenarbeit mit weiteren rechtsextremistischen Bestrebungen beziehungsweise entsprechenden Verdachtsfällen. Diese eigene extremistische Selbstausrichtung und Vernetzung beschreibt COMPACT wie folgt: „Alle zusammen in großer Einheit: PEGIDA, IB, AfD, Ein Prozent, COMPACT! Fünf Finger, alle kann man einzeln brechen, aber alle zusammen sind eine Faust!5  Verschiedene rechtsextremistische Akteure erhalten durch COMPACT große Breitenwirkung. Vor der damit einhergehenden Entgrenzung des Rechtsextremismus warnen Verfassungsschutzbehörden bereits seit Längerem. Zusätzlich bedient COMPACT rechtsextremistische und antisemitische Verschwörungserzählungen und verbreitet mitunter geschichtsrevisionistische Darstellungen.

Von COMPACT geht auch deswegen eine besondere Gefahr für die fdGO aus, da die Printausgabe eigenen Angaben zufolge eine monatliche Auflage von circa 40.000 Exemplaren erreicht. Hinzu kommen die erheblichen Abonnementen- und in die Millionen gehenden Zugriffszahlen, welche COMPACT mit diversen Internetangeboten erzeugt.

In der Gesamtschau wird deutlich, dass es sich bei dem Personenzusammenschluss COMPACT um eine erwiesen extremistische Bestrebung handelt, die gegen die fdGO gerichtet ist.


1) COMPACT-Online: 9. Oktober 2021
2) COMPACT 04/2021: Titelseite
3) COMPACT 01/2018: 52
4) COMPACT 05/2018: 29 f.
5) COMPACT 01/2018: 52

Anmerkung: Bei der Partei “Alternative für Deutschland” (AfD) handelt es sich im Land Brandenburg um einen rechtsextremistischen Verdachtsfall.