Hauptmenü

Welzow-Gutachten offenbart Möglichkeiten katastrophenschutztechnischer Ansiedlungen

Innenminister Stübgen: „Vor Ort wurde ein bemerkenswertes Akteursnetzwerk aufgebaut.“

- Erschienen am 11.08.2021 - Pressemitteilung 125/2021

Potsdam – Das Innenministerium hat dem Brandenburger Landtag das Ergebnis eines Gutachtens zur Machbarkeit der Einrichtung eines EU-Katastrophenschutzzentrums am Standort Welzow/Senftenberg übermittelt. Das Innenministerium hatte das Gutachten nach einem Beschluss des Landtages in Auftrag gegeben. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass eine Förderung eines Katastrophenschutzzentrums aus EU-Mitteln ausgeschlossen sei, es jedoch anderweitige Perspektiven für katastrophenschutztechnische Ansiedlungen am Standort gebe. Innenminister Michael Stübgen betonte, dass vor allem das große Engagement der Akteure vor Ort die Basis für weitere Entwicklungsmöglichkeiten sei.

Stübgen: „Das Gutachten enthält Licht und Schatten. Zwar können die Hoffnungen auf eine von der EU finanzierte Ansiedlung nicht erfüllt werden, aber die Gutachter haben neue vielversprechende Perspektiven aufgezeigt. Besonders muss das Engagement der Bürgermeisterin von Welzow und des Bürgermeisters von Senftenberg gewürdigt werden. Ihnen ist es in den vergangenen Jahren gelungen, vor Ort ein bemerkenswertes Akteursnetzwerk aufzubauen. Damit ist das Fundament für weitere Entwicklungen geschaffen worden. Die vielversprechenden Entwicklungsansätze der Gutachter müssen nun diskutiert und vorangetrieben werden. Eine besondere Rolle wird dabei dem Lausitzbeauftragten der Landesregierung und Brandenburgs Wirtschaftsförderung zukommen. Wenn Welzow und Senftenberg weiter so engagiert für ihre Sache arbeiten und von Landesebene die richtige Unterstützung bekommen, bestehen gute Chancen für eine erfolgreiche Entwicklung.“

Hintergrund

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 18. Sitzung am 18. Juni 2020 mit der Drucksache 7/1418 die Landesregierung beauftragt, die mögliche Ansiedelung eines europäischen Brand- und Katastrophenschutzzentrums bzw. von Katastrophenschutzkapazitäten in der Lausitz, bevorzugt am Standort Welzow/Senftenberg, unter Einbeziehung der Projekte aus dem rescEU-Programm, zu prüfen. Ziel war die Erstellung eines tragfähigen und nachhaltigen Konzepts im zeitlichen Rahmen der bindenden Fristen auf Bundes- und europäischer Ebene, welches zur Einwerbung entsprechender EU-Fördermittel zur Umsetzung des Vorhabens dienen könnte. Hierzu wurde durch das Innenministerium die Firma FORPLAN GmbH in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.

Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie kann die Einrichtung eines EU-Katastrophenschutzzentrums zwar nicht über rescEU gefördert werden. Aus Sicht der Gutachter bietet die Region Welzow/Senftenberg allerdings eine gute Ausgangslage für die weitere Entwicklungsplanung und unterbreitet zwei konkrete Ansätze.

Für beide Optionen ist kommunales Engagement erforderlich und es sollten belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ausgearbeitet werden, basierend auf einer soliden Kostenschätzung, Markt-, Wettbewerbs- und Bedarfsprognosen sowie einer konkreten Finanzierungsstrategie unter Nutzung vorhandener Fördermöglichkeiten möglichst innerhalb des Strukturentwicklungsplanes des „Lausitzprogramms 2038“.

Aufbau eines Kompetenz- und Wirtschaftsclusters Katastrophenschutztechnologie
Für diese Option wird die Entwicklung und Validierung einer Cluster-Strategie in Abstimmung mit Ressorts, Kommunen, Wissenschaftseinrichtungen und regionalen Wirtschaftsakteuren mit dem Ziel des Aufbaus eines regionalen Kompetenz- und Wirtschaftsclusters im Bereich der Katastrophenschutztechnologie einschließlich der schrittweisen Ansiedlung von Unternehmen auf den zur Verfügung stehenden Flächen empfohlen.

Katastrophenschutzeinrichtung ohne EU-Beteiligung mit dem Schwerpunkt eines Kompetenz- und Trainingszentrums für realitätsnahe Aus- und Weiterbildung
Bei dieser Option liegt der vielversprechende Ansatz in einem kommunalen Feuerwehrtechnischen Zentrum in Kooperation mit einer privatrechtlich geführten Einrichtung, die sich durch ein Angebot für den behördlichen Bereich (u. a. Feuerwehren), die Hilfsorganisationen sowie privatrechtlichen Nicht-Regierungsorganisationen auszeichnet und trägt. Der Bedarf dieser Spezial- und Sonderthemen ist aus Sicht des Landes bereits mit der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) und den dort vorhandenen großen Übungsflächen gedeckt, sodass zwar keine Zuständigkeit des Landes gegeben wäre, aber diese Option aus kommunaler Sicht interessant sein kann, wenn sich beispielsweise die umliegenden Landkreise zusammenschließen. Zur Weiterentwicklung sind sowohl ein konkreteres Detailkonzept als auch gesicherte Fördermöglichkeiten zu erarbeiten; empfohlen wird daher die Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes.