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Regelungen für INSPIRE als Daueraufgabe

- Erschienen am 10.03.2022 - Pressemitteilung Referat 13

Die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (GDI-BB) hat das Ziel, Geoinformationen auf der Grundlage von internationalen Standards über das Internet interoperabel verfügbar zu machen. Sie ist Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur (GDI-DE) und der europäischen Geodateninfrastruktur (INSPIRE). Daraus ergibt sich eine komplexe Gremienstruktur und eine entsprechende Verflechtung.

Grundlegende Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Akteure der GDI-BB ergeben sich aus vorhandenen Rechtsvorschriften, wie der INSPIRE-Richtlinie, der Verwaltungsvereinbarung GDI-DE und dem Brandenburgischen Geodateninfrastrukturgesetzt. Das Ministerium des Innern und für Kommunales sowie die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) übernehmen hierbei zentrale Funktionen und Aufgaben. Mit der Umsetzung von INSPIRE im letzten Jahr erfolgte nun der Übergang in die Daueraufgabe.

Mit dem vorliegenden Erlass wurden die bisherigen Regelungen überarbeitet und an den Dauerbetrieb angepasst. Der neue GDI-Erlass nimmt diese Entwicklungen auf, konkretisiert Dokumentationspflichten in Richtung der LGB und legt Berichtspflichten für die LGB fest.

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