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Bundesamt für Verfassungsschutz obsiegt vor Verwaltungsgericht Köln gegen die AfD

- Erschienen am 09.03.2022 - Pressemitteilung Verfassungsschutz (Meldung)

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt die Einstufungen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) und der Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) als Beobachtungsobjekte (Verdachtsfälle) des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Beide Organisationen werden vom Verfassungsschutz Brandenburg ebenfalls seit Juni 2020 als Verdachtsfälle geführt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/pressemitteilung-2022-1-afd.html