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Kriminalität sinkt auf neues Rekordtief

Rückgang maßgeblich bestimmt durch weniger Einbrüche, Diebstähle und Körperverletzungen

- Erschienen am 07.03.2022 - Pressemitteilung 013/2022

Potsdam – In Brandenburg sind im vergangenen Jahr so wenige Straftaten registriert worden wie seit Bestehen des Landes Brandenburg nicht. Insgesamt wurden 158.964 Straftaten gezählt, teilten Innenminister Michael Stübgen und Polizeipräsident Oliver Stepien heute in Potsdam aus Anlass der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2021 mit. Das entspricht einem Rückgang von 3.977 Straftaten bzw. 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Innenminister Stübgen: „Weniger Wohnungseinbrüche, Diebstähle und Körperverletzungen prägen die Polizeiliche Kriminalstatistik des vergangenen Jahres und sind gute Nachrichten für die Menschen in unserem Land. Sie leben noch sicherer in Brandenburg. Allerdings gehen die Straftaten nicht in allen Bereichen zurück. Dass die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte auf hohem Niveau weiter angestiegen ist, muss uns alle beunruhigen – pro Tag wurden mehr als drei Fälle gezählt, bei denen Polizeibedienstete beleidigt, bespuckt oder angegriffen werden. Wir stellen uns entschieden mit allen Mitteln des Rechtsstaates schützend vor diejenigen, die unserem Staat dienen und ihr Leben riskieren, damit wir alle in Sicherheit leben können. Auch im Kampf gegen häusliche und sexualisierte Gewalt dürfen wir nicht nachlassen. Derzeit laufen Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Ministerien, um entsprechende Gesetzentwürfe für die parlamentarische Beratung und Entscheidung vorzubereiten. Wir brauchen einen zeitgemäßen und umfassenderen Opferschutz.“

Polizeipräsident Stepien: „Die Kriminalitätsbilanz des vergangenen Jahres hat positive und negative Seiten. Nie in der Geschichte unseres Bundeslandes haben wir weniger Kriminalität registriert als im Jahr 2021. Vor allem die Anzahl der Diebstahlsdelikte ist im Vergleich zum Jahr 2020 noch einmal deutlich zurückgegangen. Besonders erfreulich hierbei ist der Rückgang im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls um fast 25 Prozent. Dies folgt einer längerfristigen Entwicklung, dürfte aber auch durch verändertes Arbeitsverhalten der Bevölkerung im Zuge der Corona-Pandemie befördert worden sein. Eine ebenso durch die Pandemie beeinflusste Kehrseite ist beispielsweise das nach wie vor hohe Niveau von Straftaten der häuslichen Gewalt. Opfer von Gewalt werden aber auch Polizistinnen und Polizisten. Über 2.000 Polizeibedienstete sind im vergangenen Jahr Opfer von Gewalt geworden – vor allem in Alltagssituationen, aber auch bei Einsätzen rund um das Versammlungsgeschehen. Eine weitere Sorge bereitet mir die deutliche Zunahme der Verbreitung, des Erwerbs, des Besitzes und der Herstellung kinderpornografischer Schriften, bei denen den Opfern oftmals unsägliche Gewalt widerfährt. Dies stellt die Polizei vor wachsende Herausforderungen.“

Kriminalitätsentwicklung 2021 nach ausgewählten Deliktsbereichen

Delikte der Diebstahlskriminalität bestimmten auch weiterhin vorrangig die Entwicklung der Gesamtkriminalität. Im Jahr 2021 waren 31,8 % (2020: 33,7 %) aller erfassten Straftaten Diebstahlsdelikte. Die Anzahl der Diebstahlsdelikte ist gegenüber dem Vorjahr um 4.290 Fälle bzw. 7,8 % gesunken (2021: 50.572 Fälle; 2020: 54.862 Fälle).

Maßgeblich beeinflusst wurde der Rückgang der Fallzahlen durch die Entwicklungen bei Diebstahl von Fahrrädern von 10.942 auf 10.252 Fälle (-690 Fälle bzw. - 6,3 %), Diebstahl in/aus Dienst-, Büro-, Lagerräumen von 3.207 auf 2.659 Fälle (- 548 Fälle bzw. -17,1 %), Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen von 6.612 auf 5.914 Fälle (-698 Fälle bzw. -10,6 %), Ladendiebstahl von 8.426 Fällen auf 7.295 Fälle (- 1.131 Fälle bzw. -13,4 %) sowie Wohnungseinbruchdiebstahl von 2.488 Fälle auf 1.869 Fälle (-619 Fälle bzw. -24,9 %).

Im Jahr 2021 wurden 13.799 Körperverletzungen registriert. Das waren 1.616 Fälle bzw. 10,5 % weniger als im Vorjahr (2020: 15.415 Fälle). Ein deutlicher Rückgang um 1.218 Fälle bzw. 11,1 % war insbesondere bei vorsätzlicher einfacher Körperverletzung festzustellen (2021: 9.780 Fälle; 2020: 10.998 Fälle).

Maßgeblich wird Gewaltkriminalität durch die Fälle der gefährlichen und schweren Körperverletzungen geprägt (2021: 73,1 % bzw. 3.138 Fälle; 2020: 74,5 % bzw. 3.494 Fälle). Hier ist ein Rückgang der registrierten Straftaten um 10,2 % festzustellen. 4.952 Personen wurden Opfer von Gewaltdelikten (2020: 5.284). Der Anteil der Gewaltkriminalität an den Straftaten gesamt lag bei 2,7 % (2020: 2,9 %).

In den Bereich der Gewaltkriminalität fallen auch Delikte wie Vergewaltigung (2021: 261 Fälle; 2020: 256 Fälle) sowie Mord und Totschlag (2021: 41 Fälle; 2020: 43 Fälle). Insgesamt wurden 2021 in 16 Fällen Mordermittlungen der Polizei abgeschlossen. Das entspricht einem Anstieg um sechs Fälle. Die erfassten Fälle von Gewaltkriminalität sind insgesamt um 8,5 % auf 4.294 Fälle (2020: 4.693 Fälle) zurückgegangen. Die Aufklärungsquote ist leicht angestiegen (2021: 83,8 %; 2020: 83,5 %).

In Brandenburg wurden vergangenes Jahr insgesamt 5.073 Straftaten im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert. Gegenüber 2020 ist das ein Rückgang um 162 Fälle bzw. 3,1 %. Damit liegen die Fallzahlen noch deutlich über den Vorpandemiezeiten. Mehr als 70 % der Fälle der Häuslichen Gewalt waren den Körperverletzungen zuzurechnen (2021: 71,9 % bzw. 3.649 Fälle, 2020: 71,8 % bzw. 3.761 Fälle). Des Weiteren wurden 483 Bedrohungen (2020: 475 Fälle), 61 Vergewaltigungen (2020: 62 Fälle), 141 Nötigungen (2020: 151 Fälle) und 136 Nachstellungen (2020: 107 Fälle) erfasst.

4.214 Tatverdächtige wurden ermittelt, davon war der Hauptanteil männlich (2021: 75,3 %; 2020: 75,8 %). Wie in den vergangenen Jahren auch waren weibliche Opfer am häufigsten von häuslicher Gewalt betroffen. Von den insgesamt 4.911 Opfern (2020: 5.073) waren 70,7 % (2020: 70,9 %) weiblichen und 29,3 % (2020: 29,1 %) männlichen Geschlechts. Besonders hoch ist die Gefährdung bei weiblichen Personen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren. Straftaten im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt hatten einen Anteil an den Gesamtstraftaten des Landes von 3,2 % (2020: 3,2 %). Die Aufklärungsquote lag bei nahezu 100 %.

Im Jahr 2021 wurden 1.171 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte registriert. Gegenüber dem Vorjahr sind das 13 bzw. 1,1 % Fälle mehr. Dabei wurden 2.177 Polizistinnen und Polizisten als Opfer gezählt, 92 mehr als im Vorjahr. Der Anstieg beträgt 4,4 %. Widerstandsdelikte gegen Polizeivollzugsbeamte machen den Hauptanteil der Fälle aus. Eine der bedeutendsten Ursachen für die Anwendung von Gewalt gegen Polizeibeamte ist die enthemmende Wirkung von Alkohol im Vorfeld der Tatbegehung. Nahezu die Hälfte der ermittelten Tatverdächtigen stand bei Tatausführung unter Alkoholeinfluss (2021: 507 Tatverdächtige bzw. 49,3 %; 2020: 510 Tatverdächtige bzw. 49,8 %).

Gestiegen ist dagegen die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um 144 Fälle bzw. 6,7 % (2021: 2.296 Fälle; 2020: 2.152 Fälle). Ursächlich für die Gesamtentwicklung war die Zunahme von Delikten der Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften (+310 Fälle bzw. +86,1 % auf 670 Fälle). Festzustellen ist dabei, dass der Anteil der unter 18 Jahre alten Tatverdächtigen weiter steigt (2021: 43,9 %; 2020: 42,6 %). Die Zahl der registrierten Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern sank dagegen um 100 Fälle bzw. 19,6 % (2021:411 Fälle; 2020: 511 Fälle). Die Zahl der Fälle der sexuellen Belästigung nach §184i StGB ging um 12 Fälle auf 429 Fälle zurück (2020: 441 Fälle; -2,7 %).

Die Aufklärungsquote für die Gesamtzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung lag bei 88,9 % (2020: 87,6 %). Der Anteil der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an der Gesamtkriminalität betrug 1,4 % (2020: 1,3 %).

Ein Rückgang ist bei der Rauschgiftkriminalität festzustellen. Hier wurden im vergangenen Jahr 9.193 Fälle registriert. Das sind 269 Fälle bzw. 2,8 % weniger als im Jahr zuvor (2020: 9.462 Fälle).Bei den registrierten Vermögens- und Fälschungsdelikten wurde im vergangenen Jahr ein leichter Anstieg um 552 Fälle bzw. 2,3 % auf 24.087 Fälle verzeichnet. So wurden unter anderem 2671 Fälle von Urkundenfälschungen registriert (2020: 2.206 Fälle; +21,1 %).

Im Jahr 2021 wurden 19.911 Fälle der sogenannten strafrechtlichen Nebengesetze erfasst. Das waren 1.852 Fälle bzw. 10,3 % mehr als im Vorjahr (2020: 18.059 Fälle). Hauptsächlich wurde der Anstieg durch die Zunahme der unerlaubten Einreise (2021: 2.974 Fälle; 2020: 1.333 Fälle) sowie dem unerlaubten Aufenthalt (2021: 4.275 Fälle; 2020: 3.388 Fälle) bestimmt.

Die registrierte Gesamtkriminalität in den 24 brandenburgischen Grenzgemeinden zu Polen ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 18.318 Straftaten registriert (2020: 17.857 Fälle). Das entspricht einem Anstieg von 461 Straftaten bzw. 2,6 % gegenüber dem Vorjahr. Die Kriminalitätsentwicklung in den Grenzgemeinden wurde maßgeblich durch den Anstieg der Fallzahlen bei unerlaubter Einreise und bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie dem Rückgang des Diebstahls von Fahrrädern, der Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen und dem Ladendiebstahl bestimmt.

Im Jahr 2021 wurden landesweit 13.861 Straftaten durch Zuwanderer registriert. Das waren 2.387 bzw. 20,8 % mehr als im Vorjahr. Ohne ausländerrechtliche Verstöße (Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU) wurden 6.508 Straftaten durch Zuwanderer gezählt. Das waren 144 bzw. 2,2 % weniger als 2020.