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Neufassung der ALKIS-Richtlinien

- Erschienen am 06.12.2019 - Pressemitteilung Referat 13

Am 2. Dezember 2019 ist die Neufassung der ALKIS-Richtlinien Brandenburg in Kraft getreten.

Anlass für die Überarbeitung der ALKIS-Richtlinien waren im Wesentlichen der Start des Regelbetriebs des Bereitstellungsportals und die Neufassung des Nutzungsartenerlasses.

Die neue Anlage „Bereitstellungsportal“ der ALKIS-Richtlinien beinhaltet die Regelungen zum Bereitstellungsportal und ersetzt die bisherige Anlage zum „Digitalen Datenaustausch zwischen den Katasterbehörden und den ÖbVI“.

Im ALKIS-Objektartenkatalog Brandenburg wurden die Änderungen des Nutzungsartenerlasses nachvollzogen und bereits von der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg in der ALKIS-Software der Katasterbehörden (ALKIS-EQK) implementiert. Ab sofort ist es damit möglich, bereits im Vorgriff auf die in Brandenburg für Ende 2023 geplante Einführung eines neuen ALKIS-Datenmodells (GeoInfoDok 7.1), die zusätzlichen Nutzungsarten in ALKIS zu erfassen.