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Bundesweite Erfolgsstory: 100. Ausländerbehörde nutzt Online-Dienste aus Brandenburg

Dr. Grünewald: „Brandenburger Online-Dienste entlasten Beschäftigte in Ausländerbehörden in zwölf Bundesländern und beschleunigen Verfahren“

- Erschienen am 05.09.2023

Potsdam – Die vom Land Brandenburg entwickelten Online-Dienste zum Aufenthaltstitel sind eine bundesweite Erfolgsstory. Mit der Ausländerbehörde des Landkreises Harz (Sachsen-Anhalt) ist Ende August die 100. Ausländerbehörde mit diesen Diensten online gegangen. Mittlerweile hat das Land Brandenburg im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) seine Online-Dienste zum Aufenthaltstitel in zwölf Bundesländern im Einsatz, teilte Innenstaatssekretär Dr. Markus Grünewald heute in Potsdam mit.

Dr. Grünewald: „Unsere Online-Dienste zeigen, dass Digitalisierung sowohl Antragsstellern als auch Verwaltungsmitarbeitern nützt. Wir haben zusammen mit den Brandenburger Ausländerbehörden von Anfang an auf eine direkte Anbindung der Online-Dienste an die Fachsoftware in den Ausländerbehörden gesetzt. Die Ergebnisse dieser Arbeit unterstützen jetzt Ausländerbehörden in ganz Deutschland. Angesichts der enormen Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es besonders wichtig, die Digitalisierungspotenziale voll auszuschöpfen. Das entlastet die Beschäftigten und beschleunigt die Verfahren.“  

Zusammen mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und weiteren Dienstleistern arbeitet das Innenministerium seit 2018 an der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Ausländerwesen. Brandenburg hat im Rahmen der arbeitsteiligen OZG-Umsetzung die Federführung für das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ übernommen. 

Ende 2020 wurden in den Landkreisen Elbe-Elster, Teltow-Fläming sowie der Landeshauptstadt Potsdam die ersten Anträge online gestellt. Der bundesweite Rollout der Dienste startete ein halbes Jahr später. Im Zuge der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine konnte Brandenburg 2022 in Rekordzeit einen bundesweit nachnutzbaren Online-Dienst speziell für Ukraine-Geflüchtete auf „Germany4Ukraine“ bereitstellen, der die Daten der Geflüchteten strukturiert erfasst und diese automatisiert und maschinenlesbar in die Fachverfahren der Ausländerbehörden transportiert. Im selben Jahr gewann das Ministerium des Innern und für Kommunales mit dem Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ beim eGovernment-Wettbewerb den ersten Platz in der Kategorie „Bestes OZG- oder Registermodernisierungsprojekt 2022“. 

Neben den mehr als einhundert Ausländerbehörden, die die Antragsservices aus Brandenburg bereits nutzen, befinden sich bundesweit mehr als einhundert weitere Ausländerbehörden im Rollout und können noch in diesem Jahr online gehen. 

Hintergrund

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft seit 2023 ihre Verwaltungsgänge auch online abwickeln können. Um die Vielzahl der Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern beschlossen, die Verwaltungsaufgaben in 14 Themenfelder aufzuteilen, um diese arbeitsteilig durch verschiedene Bundesministerien und Bundesländer nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ („EfA“) bearbeiten zu lassen. 

Das Land Brandenburg hat dabei gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Auswärtigen Amt die Federführung für die Umsetzung im Themenbereich „Ein- und Auswanderung“ übernommen. In dieses Themenfeld fällt unter anderem die Verwaltungsleistung „Aufenthaltstitel“. Mit den von Brandenburg entwickelten Online-Diensten können Personen aus Drittstaaten bei den Ausländerbehörden einen Aufenthaltstitel beantragen, den sie für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen (zum Beispiel zum Arbeiten, zum Studium oder für den Familiennachzug). In Deutschland existieren mehr als 500 Ausländerbehörden, die zumeist auf kommunaler Ebene bei Landratsämtern und Stadtverwaltungen angesiedelt sind. 

Brandenburg hat sich bei der Digitalisierung der OZG-Leistungen im Ausländerwesen von Anfang an für eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung bis in die Fachverfahren der Ausländerbehörden stark gemacht. Mit der Nutzung der Dienste werden die vom Nutzer eingegebenen Daten maschinenlesbar in die Fachverfahren der jeweiligen Ausländerbehörde überführt. Eine händische Eintragung von Antragsdaten wird damit entbehrlich, wodurch Bearbeitungszeiten reduziert werden. Auch eine elektronische Weiterverarbeitung (zum Beispiel in der elektronischen Akte) wird durch die digitalen Dateieingänge ermöglicht. 

Die von Brandenburg zur Verfügung gestellten Online-Dienste werden auf den Webseiten der jeweiligen Kommune bzw. Ausländerbehörde eingebunden und können durch die Ausländerbehörden individualisiert werden. Beispiele hierfür sind auf ozg.brandenburg.de zu finden und verlinkt.