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Bilanz 2020: LKA schlägt 61 Tonträger für Index vor

Stübgen: „Hohe Anzahl von Indizierungsvorschlägen beweist Expertise und genaues Hinhören“

- Erschienen am 04.01.2021 - Pressemitteilung 001/2021

Potsdam - Auch im vergangenen Jahr sind in Brandenburg zahlreiche Medien wegen extremistischer und gewaltverherrlichender Texte aufgefallen. Einer vorläufigen Bilanz des Landeskriminalamts (LKA) nach wurden 61 Tonträger zur Indizierung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vorgelegt. Das sind zehn Medien weniger als im Jahr 2019. 55 Medien hatten einen rechtsextremistischen Inhalt, fünf waren linksextremistisch orientiert. Ein Tonträger hatte gewaltverherrlichende Inhalte ohne Bezug zur politisch motivierten Kriminalität.

Innenminister Michael Stübgen: „Musik bestimmt die Lebenswirklichkeit vieler Menschen, ganz besonders der Jugendlichen. Sie dürfen aber nicht von Extremisten ins Visier genommen werden. Deshalb ist die Arbeit der Experten des Landeskriminalamtes von so großer Bedeutung. Dass die Fachleute seit Jahren eine hohe Anzahl von Tonträgern erfolgreich zur Indizierung vorschlagen, belegt nicht nur ihre ausgewiesene Expertise. Es beweist auch, dass sie genau hinhören. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Demokratie.“

Die Abteilung Staatsschutz des LKA ist seit mehreren Jahren die bundesweit aktivste Polizeidienststelle im Bereich der Indizierungen von jugendgefährdenden Tonträgern sowie bei qualitätssichernden Maßnahmen. Das belegen die bislang über 1.000 Tonträger, die in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen worden sind. 906 hatten rechtsextremistische Inhalte, 65 waren gewaltverherrlichend und 55 konnten dem Bereich linksextremistisch orientierte Medien zugeordnet werden.

Neben der Indizierung leitete das Landeskriminalamt im vergangenen Jahr vier Ermittlungsverfahren gegen Produktions- und Vertriebsfirmen von extremistischen Tonträgern ein. In einem vom LKA im Jahr 2019 eingeleiteten Strafverfahren gegen den Inhaber des Onlinegeschäfts „Das Zeughaus“ wurde der Angeklagte wegen Volksverhetzung (Vertrieb eines Tonträgers) vor dem Landgericht Bayreuth zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt.