Zentrale Normprüfung / Gesetzesfolgenabschätzung
Der Grundgedanke der Gesetzesfolgenabschätzung ist das Ziel der modernen Regulierung in Brandenburg.
Das heißt:
- Ein schlanker, aber starker Staat, der einen Rahmen für eigenverantwortliches Handeln setzt.
- Der Staat reguliert so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig, um die Spielregeln für ein wettbewerbsfähiges Brandenburg festzulegen und Anreize für Innovation und Investitionen zu schaffen.
Regulierung muss notwendig, effizient, transparent und verständlich sein. Wir haben den Anspruch, Regulierung messbar zu machen.
Die Gesetzesfolgenabschätzung dient dazu, neue Gesetze und Verordnungen bereits in ihrem Entwurfstadium einer Prüfung zu unterziehen, um festzustellen, ob die bestmögliche Erreichung des beabsichtigten Zwecks gesichert ist und ungewollte Nebenwirkungen ausgeschlossen werden können. Insbesondere stehen der sparsame Umgang mit personellen und finanziellen Ressourcen sowie die Frage auf dem Prüfstand, ob die Umsetzung des Gesetzes Bürger, Unternehmen oder Verwaltung mit unverhältnismäßig hohen Kosten belastet. Nur ein sorgfältig geprüftes, qualitativ hochwertiges Gesetz kann einen Anspruch auf gesellschaftliche Akzeptanz haben.
Der Grundgedanke der Gesetzesfolgenabschätzung ist das Ziel der modernen Regulierung in Brandenburg.
Das heißt:
- Ein schlanker, aber starker Staat, der einen Rahmen für eigenverantwortliches Handeln setzt.
- Der Staat reguliert so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig, um die Spielregeln für ein wettbewerbsfähiges Brandenburg festzulegen und Anreize für Innovation und Investitionen zu schaffen.
Regulierung muss notwendig, effizient, transparent und verständlich sein. Wir haben den Anspruch, Regulierung messbar zu machen.
Die Gesetzesfolgenabschätzung dient dazu, neue Gesetze und Verordnungen bereits in ihrem Entwurfstadium einer Prüfung zu unterziehen, um festzustellen, ob die bestmögliche Erreichung des beabsichtigten Zwecks gesichert ist und ungewollte Nebenwirkungen ausgeschlossen werden können. Insbesondere stehen der sparsame Umgang mit personellen und finanziellen Ressourcen sowie die Frage auf dem Prüfstand, ob die Umsetzung des Gesetzes Bürger, Unternehmen oder Verwaltung mit unverhältnismäßig hohen Kosten belastet. Nur ein sorgfältig geprüftes, qualitativ hochwertiges Gesetz kann einen Anspruch auf gesellschaftliche Akzeptanz haben.
Der Maßstab der Gesetzesfolgenabschätzung wird auch bei der Inventur bereits bestehender Normen angelegt, damit überflüssige Regelungen abgebaut und bürokratische Hemmnisse beseitigt werden können.
Durch eine transparente und kooperative Abschätzung von Gesetzesfolgen soll eine landesweite und Institutionen übergreifende Sensibilisierung für übermäßige und schlechte Regulierung geschaffen werden.
Der Maßstab der Gesetzesfolgenabschätzung wird auch bei der Inventur bereits bestehender Normen angelegt, damit überflüssige Regelungen abgebaut und bürokratische Hemmnisse beseitigt werden können.
Durch eine transparente und kooperative Abschätzung von Gesetzesfolgen soll eine landesweite und Institutionen übergreifende Sensibilisierung für übermäßige und schlechte Regulierung geschaffen werden.