Aufbau einer tankstellenunabhängigen, flexiblen und mobilen Betankungsmöglichkeit
Status der Maßnahme | Maßnahmenvolumen 2024 |
In Umsetzung | 2.975.293 EUR |
Ziel der Maßnahme ist der sukzessive Aufbau einer tankstellenunabhängigen, flexiblen und mobilen Betankungsmöglichkeit für die Polizei des Landes Brandenburg. Dies kann zum Beispiel durch Tankanhänger bzw. mobile Tankstellen als sogenannte Abrollcontainer gewährleistet werden.
Der Bedarf einer tankstellenunabhängigeren Betankungsmöglichkeit für die Polizei des Landes Brandenburg ist aktuell neu zu bewerten. Bezugnehmend auf die derzeitige Notlagesituation stehen im sogenannten „Blackout“-Fall lokal oder flächendeckend Tankstellen nicht oder nur im begrenzten Maße zur Verfügung, da diese nicht generell über eine Notstromversorgung verfügen. Eine Versorgung mit Kraftstoffen kann über die unteren Katastrophenschutzbehörden erfolgen, da die Polizei als sogenannte kritische Infrastruktur gilt. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Versorgung im Krisenfall durch die nationale Treibstoffreserve. Die kritischen Infrastrukturen sind gehalten, entsprechende Vorsorge zu betreiben. Weiterhin bedeutet es für die unteren Katastrophenschutzbehörden einen nicht unerheblichen logistischen Aufwand, alle in Frage kommenden kritischen Infrastrukturen mit Kraftstoffen zu versorgen.
Die Polizei wird vorliegend zumindest teilweise unabhängig von der Krisenversorgung die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes gewährleisten können.
Status der Maßnahme | Maßnahmenvolumen 2024 |
In Umsetzung | 2.975.293 EUR |
Ziel der Maßnahme ist der sukzessive Aufbau einer tankstellenunabhängigen, flexiblen und mobilen Betankungsmöglichkeit für die Polizei des Landes Brandenburg. Dies kann zum Beispiel durch Tankanhänger bzw. mobile Tankstellen als sogenannte Abrollcontainer gewährleistet werden.
Der Bedarf einer tankstellenunabhängigeren Betankungsmöglichkeit für die Polizei des Landes Brandenburg ist aktuell neu zu bewerten. Bezugnehmend auf die derzeitige Notlagesituation stehen im sogenannten „Blackout“-Fall lokal oder flächendeckend Tankstellen nicht oder nur im begrenzten Maße zur Verfügung, da diese nicht generell über eine Notstromversorgung verfügen. Eine Versorgung mit Kraftstoffen kann über die unteren Katastrophenschutzbehörden erfolgen, da die Polizei als sogenannte kritische Infrastruktur gilt. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Versorgung im Krisenfall durch die nationale Treibstoffreserve. Die kritischen Infrastrukturen sind gehalten, entsprechende Vorsorge zu betreiben. Weiterhin bedeutet es für die unteren Katastrophenschutzbehörden einen nicht unerheblichen logistischen Aufwand, alle in Frage kommenden kritischen Infrastrukturen mit Kraftstoffen zu versorgen.
Die Polizei wird vorliegend zumindest teilweise unabhängig von der Krisenversorgung die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes gewährleisten können.