Ausstattung für das Katastrophenschutzlager des zivilen Bevölkerungsschutzes
Status der Maßnahme | Maßnahmenvolumen 2024 |
in Umsetzung | 15.734.668 EUR |
Vergangene und gegenwärtige Krisenereignisse und insbesondere die bisherigen mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Ukraine-Krieges haben gezeigt, dass es notwendig ist, ein leistungsfähiges Katastrophenschutzlager in der Aufgabenebene des Landes Brandenburg vorzuhalten.
Mittel- bis langfristig dürfen sich die Bestandsschwerpunkte nicht ausschließlich durch Erwartungswerte von Mangelressourcen im Rahmen von bewältigten Großschadensereignissen und Katastrophen ergeben. Vielmehr orientieren sich die Vorhaltungsbedarfe anhand von verschiedenen Bedrohungsszenarien, die durch die unteren Katastrophenschutzbehörden nicht in Gänze eigenständig abgearbeitet werden können. Im Sinne der Subsidiaritäts- und Wirtschaftlichkeitsprinzipien sollten synergetische Vorhaltungsbereiche definiert werden, für die sich das Land Brandenburg in der flächendeckenden Daseinsfürsorge verantwortlich zeigen wird. Dieser Ableitungsprozess muss auch die steigende Vulnerabilität der Gesellschaft berücksichtigen. Es besteht die Notwendigkeit der Identifikation neuer Lagergutkategorien in Folge zunehmender oder zu erwartender Gefahren/Risiken.
Insbesondere durch die zuletzt angewachsenen Fluchtbewegungen und die mögliche Beeinträchtigung der Energieversorgungsinfrastruktur sowie durch die weiteren Folgen und/oder Risiken (z. B. CBRN-Gefahrenlagen infolge kriegerischer/terroristischer Ereignisse) durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ergeben sich kurzfristig spezielle und/oder erhöhte Einlagerungsbedarfe in das Katastrophenschutzlager des Landes Brandenburg.
Die erforderliche Fahrzeug- und Gerätetechnik sowie das erforderliche Material werden zweckbezogen in die Unterpakete Energieversorgung, Trinkwassernotversorgung, Kraftstoffversorgung, Verpflegung und Betreuung, CBRN-Landeskomponenten und Transport- und Lagerlogistik eingeteilt.
Status der Maßnahme | Maßnahmenvolumen 2024 |
in Umsetzung | 15.734.668 EUR |
Vergangene und gegenwärtige Krisenereignisse und insbesondere die bisherigen mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Ukraine-Krieges haben gezeigt, dass es notwendig ist, ein leistungsfähiges Katastrophenschutzlager in der Aufgabenebene des Landes Brandenburg vorzuhalten.
Mittel- bis langfristig dürfen sich die Bestandsschwerpunkte nicht ausschließlich durch Erwartungswerte von Mangelressourcen im Rahmen von bewältigten Großschadensereignissen und Katastrophen ergeben. Vielmehr orientieren sich die Vorhaltungsbedarfe anhand von verschiedenen Bedrohungsszenarien, die durch die unteren Katastrophenschutzbehörden nicht in Gänze eigenständig abgearbeitet werden können. Im Sinne der Subsidiaritäts- und Wirtschaftlichkeitsprinzipien sollten synergetische Vorhaltungsbereiche definiert werden, für die sich das Land Brandenburg in der flächendeckenden Daseinsfürsorge verantwortlich zeigen wird. Dieser Ableitungsprozess muss auch die steigende Vulnerabilität der Gesellschaft berücksichtigen. Es besteht die Notwendigkeit der Identifikation neuer Lagergutkategorien in Folge zunehmender oder zu erwartender Gefahren/Risiken.
Insbesondere durch die zuletzt angewachsenen Fluchtbewegungen und die mögliche Beeinträchtigung der Energieversorgungsinfrastruktur sowie durch die weiteren Folgen und/oder Risiken (z. B. CBRN-Gefahrenlagen infolge kriegerischer/terroristischer Ereignisse) durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ergeben sich kurzfristig spezielle und/oder erhöhte Einlagerungsbedarfe in das Katastrophenschutzlager des Landes Brandenburg.
Die erforderliche Fahrzeug- und Gerätetechnik sowie das erforderliche Material werden zweckbezogen in die Unterpakete Energieversorgung, Trinkwassernotversorgung, Kraftstoffversorgung, Verpflegung und Betreuung, CBRN-Landeskomponenten und Transport- und Lagerlogistik eingeteilt.