Unterstützung der Einrichtung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen in den Kommunen
Status der Maßnahme | Maßnahmenvolumen 2024 |
In Umsetzung | 39.687.360 EUR |
Mit Beginn und dem weiteren Fortgang des Ukraine-Krieges und damit einhergehender Eskalationen, z. B. durch Lieferung zusätzlicher Waffensysteme, steigt die Wahrscheinlichkeit von weiteren Sabotageakten gegen die deutsche Energieinfrastruktur, wie z. B. die Sabotage der Nord-Stream-Pipelines oder der Deutschen Bahn sowie die Elektrizitätsinfrastruktur, die im Rahmen von vorbereitenden Maßnahmen ebenfalls zu berücksichtigen wären.
Darüber hinaus zeigen auch die Erfahrungen im Ahrtal 2021 mit großflächiger Zerstörung von Infrastruktur, im Münsterland 2005 sowie in Berlin-Köpenick 2019, wie schnell widrige Witterungsverhältnisse, technisches oder menschliches Versagen sowie vorsätzliches Handeln einen langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfall mit erheblichen Einschränkungen für das öffentliche und private Leben hervorrufen können. Eine funktionierende flächendeckende Stromversorgung kann nicht allein durch Einheiten des Katastrophenschutzes ersetzt werden. Es gilt daher, zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung in Krisenlagen und in Ergänzung zur Eigenvorsorge ein Mindestmaß an Energieversorgung bereitzustellen.
Katastrophenschutz-Leuchttürme sollen in bevölkerungsschutzrelevanten Notfällen als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten hier Informationen zur Schadenslage. Des Weiteren werden unter anderem Erste Hilfe, Trinkwassernotversorgung, die Möglichkeit mitgebrachte Nahrung aufzuwärmen sowie die Organisation von Hilfsmaßnahmen für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind (zum Beispiel Menschen mit Behinderung), angeboten. Tagsüber können die Katastrophenschutz-Leuchttürme auch als zeitlich begrenzte Wärmeinseln genutzt werden. Darüber hinaus erfolgt die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für mobile Kommunikationsgeräte. Ferner werden technische Lösungen bereitgestellt, um notwendige Kommunikation, wie zum Beispiel das Absetzen von Notrufen und Datenübertragung, sicherzustellen. Hierzu soll unter anderem auf das oben genannte Krisenkommunikationsnetz zurückgegriffen werden.
Status der Maßnahme | Maßnahmenvolumen 2024 |
In Umsetzung | 39.687.360 EUR |
Mit Beginn und dem weiteren Fortgang des Ukraine-Krieges und damit einhergehender Eskalationen, z. B. durch Lieferung zusätzlicher Waffensysteme, steigt die Wahrscheinlichkeit von weiteren Sabotageakten gegen die deutsche Energieinfrastruktur, wie z. B. die Sabotage der Nord-Stream-Pipelines oder der Deutschen Bahn sowie die Elektrizitätsinfrastruktur, die im Rahmen von vorbereitenden Maßnahmen ebenfalls zu berücksichtigen wären.
Darüber hinaus zeigen auch die Erfahrungen im Ahrtal 2021 mit großflächiger Zerstörung von Infrastruktur, im Münsterland 2005 sowie in Berlin-Köpenick 2019, wie schnell widrige Witterungsverhältnisse, technisches oder menschliches Versagen sowie vorsätzliches Handeln einen langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfall mit erheblichen Einschränkungen für das öffentliche und private Leben hervorrufen können. Eine funktionierende flächendeckende Stromversorgung kann nicht allein durch Einheiten des Katastrophenschutzes ersetzt werden. Es gilt daher, zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung in Krisenlagen und in Ergänzung zur Eigenvorsorge ein Mindestmaß an Energieversorgung bereitzustellen.
Katastrophenschutz-Leuchttürme sollen in bevölkerungsschutzrelevanten Notfällen als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten hier Informationen zur Schadenslage. Des Weiteren werden unter anderem Erste Hilfe, Trinkwassernotversorgung, die Möglichkeit mitgebrachte Nahrung aufzuwärmen sowie die Organisation von Hilfsmaßnahmen für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind (zum Beispiel Menschen mit Behinderung), angeboten. Tagsüber können die Katastrophenschutz-Leuchttürme auch als zeitlich begrenzte Wärmeinseln genutzt werden. Darüber hinaus erfolgt die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für mobile Kommunikationsgeräte. Ferner werden technische Lösungen bereitgestellt, um notwendige Kommunikation, wie zum Beispiel das Absetzen von Notrufen und Datenübertragung, sicherzustellen. Hierzu soll unter anderem auf das oben genannte Krisenkommunikationsnetz zurückgegriffen werden.