Ausrüstung polizeilicher Spezialkräfte mit CBRN-Schutzkomponenten
Status der Maßnahme: | Maßnahmenvolumen 2024 |
In Umsetzung | 645.521 EUR |
Ziel dieser Maßnahme ist die polizeiliche Handlungsfähigkeit im Falle des Freisetzens oder der Gefahr des Freisetzens gefährlicher Stoffe aufrechtzuerhalten sowie die Eigensicherung der polizeilichen Einsatzkräfte durch Ausrüstung der genannten Kräfte mit CBRN Schutzkomponenten, wie u. a. außenluftunabhängigem Atemschutz, Persönlicher Schutzausrüstung, Detektionstechnik, Notdekontamination.
Die derzeitige militärische Krisensituation birgt enorm hohe Risiken wie unkontrolliertes Austreten von Gefahrstoffen, vorsätzliche Freisetzung von Gefahrstoffen durch terroristische Aktivitäten und illegaler Export zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen. Seit über 10 Monaten besetzen russische Truppen AKW Saporischschja. Über regelmäßigen Beschuss dieser Anlage wird ständig berichtet. Zudem drohte Russland mehrfach mit dem Einsatz von zumindest taktischen Atomwaffen nicht nur gegen die Ukraine. Ein Bomben- oder Beschusstreffer auf ein Atomkraftwerk ist besonders geeignet, eine Kontamination weitreichend zu verteilen. Kontaminierte Menschen unterstützen eine Verbreitung der Verstrahlung durch Kontaminationsverschleppung.
CBRN-Substanzen können zudem vorsätzlich oder durch einen Unglücksfall, beispielsweise beim Transport, in die Umgebung gelangen und so zu einer Gefahr für die Bevölkerung werden. Für die Wirkung auf Betroffene ist es dabei unerheblich, welcher Grund für das Freiwerden von CBRN-Substanzen verantwortlich ist. Dieses Risiko könnte sich für Brandenburg durch den weiterhin anhaltenden Flüchtlingsstrom bzw. der wechselseitigen Ein- und Ausreise ukrainischer Flüchtlingsfamilien tatsächlich realisieren. Weiterhin besteht bei langanhaltenden Flüchtlingsströmen die Gefahr der Verbreitung hochinfektiöser Krankheiten, die ebenfalls CBRN-relevant sein können.
Status der Maßnahme: | Maßnahmenvolumen 2024 |
In Umsetzung | 645.521 EUR |
Ziel dieser Maßnahme ist die polizeiliche Handlungsfähigkeit im Falle des Freisetzens oder der Gefahr des Freisetzens gefährlicher Stoffe aufrechtzuerhalten sowie die Eigensicherung der polizeilichen Einsatzkräfte durch Ausrüstung der genannten Kräfte mit CBRN Schutzkomponenten, wie u. a. außenluftunabhängigem Atemschutz, Persönlicher Schutzausrüstung, Detektionstechnik, Notdekontamination.
Die derzeitige militärische Krisensituation birgt enorm hohe Risiken wie unkontrolliertes Austreten von Gefahrstoffen, vorsätzliche Freisetzung von Gefahrstoffen durch terroristische Aktivitäten und illegaler Export zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen. Seit über 10 Monaten besetzen russische Truppen AKW Saporischschja. Über regelmäßigen Beschuss dieser Anlage wird ständig berichtet. Zudem drohte Russland mehrfach mit dem Einsatz von zumindest taktischen Atomwaffen nicht nur gegen die Ukraine. Ein Bomben- oder Beschusstreffer auf ein Atomkraftwerk ist besonders geeignet, eine Kontamination weitreichend zu verteilen. Kontaminierte Menschen unterstützen eine Verbreitung der Verstrahlung durch Kontaminationsverschleppung.
CBRN-Substanzen können zudem vorsätzlich oder durch einen Unglücksfall, beispielsweise beim Transport, in die Umgebung gelangen und so zu einer Gefahr für die Bevölkerung werden. Für die Wirkung auf Betroffene ist es dabei unerheblich, welcher Grund für das Freiwerden von CBRN-Substanzen verantwortlich ist. Dieses Risiko könnte sich für Brandenburg durch den weiterhin anhaltenden Flüchtlingsstrom bzw. der wechselseitigen Ein- und Ausreise ukrainischer Flüchtlingsfamilien tatsächlich realisieren. Weiterhin besteht bei langanhaltenden Flüchtlingsströmen die Gefahr der Verbreitung hochinfektiöser Krankheiten, die ebenfalls CBRN-relevant sein können.