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Kapazitätserweiterung der Erstaufnahmeeinrichtung

Containerdorf
© Bumann - stock.adobe.com
Status der Maßnahme Maßnahmenvolumen 2024
In Umsetzung 22.482.243 EUR

Aktuell gibt es im Land Brandenburg wie in Deutschland generell eine starke Zuwanderung von Personen, die auf Grund von Krieg, Verfolgung, Armut und anderen Krisen gezwungen sind, ihre Heimatländer zu verlassen und Schutz in anderen Ländern zu suchen. Das Land Brandenburg muss in Folge dessen wie alle anderen Bundesländer die Aufnahmekapazitäten deutlich ausweiten.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind bei der Unterbringung von Flüchtlingen an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt. Zur kurzfristigen Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte werden Personen ohne eine konkrete Aussicht auf einen Aufenthaltstitel (vor allem abgelehnte Asylbewerber im laufenden Asylverfahren) seit 01.07.2023 im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nicht mehr in die Kommunen verteilt.

Die Entlastung soll durch die Ausschöpfung der nach dem § 47 Abs. 1 Asylgesetz maximal zulässigen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung bewirkt werden, führt jedoch im Weiteren zu einer höheren Durchschnittsbelegung der Zentralen Ausländerbehörde, was eine Kapazitätserweiterung der Erstaufnahmeeinrichtung erfordert.

Die Kapazitätserweiterung soll in zwei Schritten erfolgen. Zunächst und somit auch verbunden mit diesem Antrag werden die Kapazitäten der Zentralen Ausländerbehörde kurzfristig um ca. 1.500 Plätze an bestehenden Standorten in Eisenhüttenstadt, Wünsdorf und Frankfurt (Oder) aufgestockt.

Daneben müssen Asylbewerber selbstverständlich auch betreut und beschäftigt werden. Damit einhergehend wurden Stellenbedarfe festgestellt.

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Status der Maßnahme Maßnahmenvolumen 2024
In Umsetzung 22.482.243 EUR

Aktuell gibt es im Land Brandenburg wie in Deutschland generell eine starke Zuwanderung von Personen, die auf Grund von Krieg, Verfolgung, Armut und anderen Krisen gezwungen sind, ihre Heimatländer zu verlassen und Schutz in anderen Ländern zu suchen. Das Land Brandenburg muss in Folge dessen wie alle anderen Bundesländer die Aufnahmekapazitäten deutlich ausweiten.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind bei der Unterbringung von Flüchtlingen an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt. Zur kurzfristigen Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte werden Personen ohne eine konkrete Aussicht auf einen Aufenthaltstitel (vor allem abgelehnte Asylbewerber im laufenden Asylverfahren) seit 01.07.2023 im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nicht mehr in die Kommunen verteilt.

Die Entlastung soll durch die Ausschöpfung der nach dem § 47 Abs. 1 Asylgesetz maximal zulässigen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung bewirkt werden, führt jedoch im Weiteren zu einer höheren Durchschnittsbelegung der Zentralen Ausländerbehörde, was eine Kapazitätserweiterung der Erstaufnahmeeinrichtung erfordert.

Die Kapazitätserweiterung soll in zwei Schritten erfolgen. Zunächst und somit auch verbunden mit diesem Antrag werden die Kapazitäten der Zentralen Ausländerbehörde kurzfristig um ca. 1.500 Plätze an bestehenden Standorten in Eisenhüttenstadt, Wünsdorf und Frankfurt (Oder) aufgestockt.

Daneben müssen Asylbewerber selbstverständlich auch betreut und beschäftigt werden. Damit einhergehend wurden Stellenbedarfe festgestellt.