Die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz
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Brände, Verkehrs- und Maschinenunfälle, Großschadensereignisse und Katastrophenfälle sowie viele
weitere Ereignisse prägen heute die Tätigkeit der Feuerwehren. Die LSTE trägt eine hohe
Mitverantwortung für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren sowie der Katastrophenschutzeinheiten und
ihrer Einsatztechnik im Land Brandenburg. Dafür benötigen wir Personal, das im hohen Maße über
technisches Verständnis, rechtssicheres Verwaltungshandeln und umfassende soziale Kompetenz
verfügt.
Am Hauptdienstort Eisenhüttenstadt als zentrale Ausbildungsstätte wird die fachlich qualitative und
praxisnahe Aus- und Fortbildung im Bereich der Führungs- und Sonderausbildung für Angehörige der
Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten durchgeführt. Ausgewählte Lehrgänge aus dem Bereich
der Führungsausbildungen finden am Interimsstandort in Zossen, OT Wünsdorf, statt. Entsprechend dem
Lehrgangskatalog der LSTE werden auch Lehrgänge dezentral an verschiedenen Veranstaltungsorten
durchgeführt.
Darüber hinaus verfügt die LSTE zukünftig über ein neues Katastrophenschutzlager in Zossen, OT
Wünsdorf, in welchem diverse Geräte und Materialien zur Bewältigung von Großschadensereignissen
und Katastrophen vorgehalten werden.
Die Technische Einrichtung am Dienstort Borkheide gewährleistet die Funktionssicherheit von Geräten
und Fahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes durch gewissenhafte und mit handwerklichem
Geschick durchgeführte Prüfungen und Instandsetzungen.
Die Aufgaben der gesamten LSTE werden unter www.lste.brandenburg.de näher erläutert.
Aufgabengebiet:
Je nach Abschluss, Qualifikation und Neigung, erfolgt die selbstständige Bearbeitung zugewiesener
Lehrgänge der Fachgebiete
o Brand- und Katastrophenschutz sowie in begleitenden Fächern, wie z. B. naturwissenschaftlichtechnische
Grundlagen, Menschenführung, Leitstellenausbildung, Stabsausbildung,
Rechtsgrundlagen, Unfallverhütung, Baukunde, Vorbeugender Brandschutz
o Rechts- und Verwaltungswissenschaften
Erarbeitung von Vorgaben, Lehrinhalten und Lehrunterlagen
eigenverantwortliche theoretische und praktische Lehrstoffvermittlung
Abnahme von Prüfungen und Bewertung der Prüfungsergebnisse
Führung von Lehrgängen als Lehrgangsleitung
Qualitätssicherung & Projektarbeit
Einsatz- bzw. Stabsdienst bei möglichen Großschadenslagen, je nach Qualifikation und Erfahrung
Das bringen Sie mit:
Beamtinnen und Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes oder Bewerberinnen und
Bewerber mit der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes oder
vergleichbarer Ausbildung als Beschäftigte/r der öffentlichen Verwaltung oder einer Werkfeuerwehr
Bewerbungen von Absolventen, die kurz vor dem Abschluss stehen, sind ebenfalls erwünscht.
Bereitschaft zu Dienstreisen
Führerschein Klasse B erforderlich, alternativ Gewährleistung der Mobilität
Wünschenswert:
Erfahrungen als Ausbildungskraft, Lehrkraft bzw. Dozent/in in der Aus- und Fortbildung
Sicherheit bei der Anwendung der gängigen MS-Office Produkte
Wir erwarten:
Selbständigkeit und Engagement
hohes Maß an Bereitschaft zum selbstständigen Wissenserwerb sowie zur eigenen Fortbildung
Kooperations- und Vertrauensbereitschaft
methodisch-didaktische sowie pädagogische Fähigkeiten
Wir bieten Ihnen:
Für Tarifbeschäftigte
ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in der Entgeltgruppe E 11 TV-L, wobei das persönliche
Entgelt abhängig von der beruflichen Vorerfahrung auch über dem Eingangsentgelt (Stufe 1) der
E 11 TV-L liegen kann
jährliche Sonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen
betriebliche Altersvorsorge (VBL)
die Möglichkeit der späteren Verbeamtung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und persönlichen
Voraussetzungen
Für Beamtinnen und Beamte
die statusgleiche Übernahme bis A 12 BbgBesO bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
**Der Dienstposten ist grundsätzlich mit der A13g BbgBesO bewertet. Aus haushaltswirtschaftlichen
Gründen stehen derzeit allerdings nur Planstellen der A12 BbgBesO zur Verfügung. Beamtinnen und
Beamte können demzufolge vorerst nur bis zur Bes.Gr. A 12 BbgBesO berücksichtigt werden.
Für alle Beschäftigten
eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit mit Eigenverantwortung
die Anwendung von modernen digitalen Möglichkeiten zur Unterrichtsführung
vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Entwicklung
eine familienbewusste Personalpolitik, ausgewogene Work-Life-Balance mit der Möglichkeit zur
Arbeitsortflexibilisierung neben der Unterrichtsverpflichtung
30 Tage Erholungsurlaub, freie Tage an Heiligabend und Silvester
vermögenswirksame Leistungen sowie einen Zuschuss in Höhe von monatlich 15 Euro zu einem VBBFirmenticket
Vereinbarkeit zwischen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Brand-, Katastrophen - und
Bevölkerungsschutz und Ihrem Beruf
bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Gewährung der Feuerwehrzulage bei regelmäßig
einsatzgleichen Belastungen
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet, wobei die Arbeitszeit von
30h/Woche nicht unterschritten werden soll. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob
den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der
Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig u. a. von deren Geschlecht, sexueller
Identität, ethnischer Herkunft und Religion.
Weiterhin sind wir bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen
ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderungen werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Hinweis auf eine Schwerbehinderung ist bitte bereits in
der Bewerbung anzugeben.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse,
Nachweise u. ä.) an:
Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz
Eisenbahnstraße 1a
15890 Eisenhüttenstadt
oder
Poststelle@lste.brandenburg.de
Die per E-Mail übersandten Unterlagen sollen aus einer pdf-Datei bestehen und eine Größe von 4 MB
nicht überschreiten. Postalisch eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein
ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.
Für fachliche Rückfragen steht Herr Neumeister, Tel. 0331 70473-300
E-Mail: Michael.Neumeister@LSTE.Brandenburg.de zur Verfügung.
Organisatorische Fragen beantwortet Ihnen Frau Rönsch, Tel.: 0331 70473-212
E-Mail Personal@LSTE.Brandenburg.de.
Bei der oder dem zur Einstellung ausgewählten Bewerberin oder Bewerber wird ein Auszug aus dem
Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5
Bundeszentralregistergesetz abgefordert sowie gemäß § 3a Landesbeamtengesetz vor der erstmaligen
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit eine Abfrage bei der
Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes
veranlasst, sofern die Berufung nach dem 1. September 2024 erfolgt.
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website
www.lste.brandenburg.de eingestellten Informationen zum Datenschutz gebeten, mit
denen Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang
mit Ihrer Bewerbung in der LSTE informiert werden.
*w/m/d steht für weiblich/männlich/divers
Die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz
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Brände, Verkehrs- und Maschinenunfälle, Großschadensereignisse und Katastrophenfälle sowie viele
weitere Ereignisse prägen heute die Tätigkeit der Feuerwehren. Die LSTE trägt eine hohe
Mitverantwortung für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren sowie der Katastrophenschutzeinheiten und
ihrer Einsatztechnik im Land Brandenburg. Dafür benötigen wir Personal, das im hohen Maße über
technisches Verständnis, rechtssicheres Verwaltungshandeln und umfassende soziale Kompetenz
verfügt.
Am Hauptdienstort Eisenhüttenstadt als zentrale Ausbildungsstätte wird die fachlich qualitative und
praxisnahe Aus- und Fortbildung im Bereich der Führungs- und Sonderausbildung für Angehörige der
Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten durchgeführt. Ausgewählte Lehrgänge aus dem Bereich
der Führungsausbildungen finden am Interimsstandort in Zossen, OT Wünsdorf, statt. Entsprechend dem
Lehrgangskatalog der LSTE werden auch Lehrgänge dezentral an verschiedenen Veranstaltungsorten
durchgeführt.
Darüber hinaus verfügt die LSTE zukünftig über ein neues Katastrophenschutzlager in Zossen, OT
Wünsdorf, in welchem diverse Geräte und Materialien zur Bewältigung von Großschadensereignissen
und Katastrophen vorgehalten werden.
Die Technische Einrichtung am Dienstort Borkheide gewährleistet die Funktionssicherheit von Geräten
und Fahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes durch gewissenhafte und mit handwerklichem
Geschick durchgeführte Prüfungen und Instandsetzungen.
Die Aufgaben der gesamten LSTE werden unter www.lste.brandenburg.de näher erläutert.
Aufgabengebiet:
Je nach Abschluss, Qualifikation und Neigung, erfolgt die selbstständige Bearbeitung zugewiesener
Lehrgänge der Fachgebiete
o Brand- und Katastrophenschutz sowie in begleitenden Fächern, wie z. B. naturwissenschaftlichtechnische
Grundlagen, Menschenführung, Leitstellenausbildung, Stabsausbildung,
Rechtsgrundlagen, Unfallverhütung, Baukunde, Vorbeugender Brandschutz
o Rechts- und Verwaltungswissenschaften
Erarbeitung von Vorgaben, Lehrinhalten und Lehrunterlagen
eigenverantwortliche theoretische und praktische Lehrstoffvermittlung
Abnahme von Prüfungen und Bewertung der Prüfungsergebnisse
Führung von Lehrgängen als Lehrgangsleitung
Qualitätssicherung & Projektarbeit
Einsatz- bzw. Stabsdienst bei möglichen Großschadenslagen, je nach Qualifikation und Erfahrung
Das bringen Sie mit:
Beamtinnen und Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes oder Bewerberinnen und
Bewerber mit der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes oder
vergleichbarer Ausbildung als Beschäftigte/r der öffentlichen Verwaltung oder einer Werkfeuerwehr
Bewerbungen von Absolventen, die kurz vor dem Abschluss stehen, sind ebenfalls erwünscht.
Bereitschaft zu Dienstreisen
Führerschein Klasse B erforderlich, alternativ Gewährleistung der Mobilität
Wünschenswert:
Erfahrungen als Ausbildungskraft, Lehrkraft bzw. Dozent/in in der Aus- und Fortbildung
Sicherheit bei der Anwendung der gängigen MS-Office Produkte
Wir erwarten:
Selbständigkeit und Engagement
hohes Maß an Bereitschaft zum selbstständigen Wissenserwerb sowie zur eigenen Fortbildung
Kooperations- und Vertrauensbereitschaft
methodisch-didaktische sowie pädagogische Fähigkeiten
Wir bieten Ihnen:
Für Tarifbeschäftigte
ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in der Entgeltgruppe E 11 TV-L, wobei das persönliche
Entgelt abhängig von der beruflichen Vorerfahrung auch über dem Eingangsentgelt (Stufe 1) der
E 11 TV-L liegen kann
jährliche Sonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen
betriebliche Altersvorsorge (VBL)
die Möglichkeit der späteren Verbeamtung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und persönlichen
Voraussetzungen
Für Beamtinnen und Beamte
die statusgleiche Übernahme bis A 12 BbgBesO bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
**Der Dienstposten ist grundsätzlich mit der A13g BbgBesO bewertet. Aus haushaltswirtschaftlichen
Gründen stehen derzeit allerdings nur Planstellen der A12 BbgBesO zur Verfügung. Beamtinnen und
Beamte können demzufolge vorerst nur bis zur Bes.Gr. A 12 BbgBesO berücksichtigt werden.
Für alle Beschäftigten
eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit mit Eigenverantwortung
die Anwendung von modernen digitalen Möglichkeiten zur Unterrichtsführung
vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Entwicklung
eine familienbewusste Personalpolitik, ausgewogene Work-Life-Balance mit der Möglichkeit zur
Arbeitsortflexibilisierung neben der Unterrichtsverpflichtung
30 Tage Erholungsurlaub, freie Tage an Heiligabend und Silvester
vermögenswirksame Leistungen sowie einen Zuschuss in Höhe von monatlich 15 Euro zu einem VBBFirmenticket
Vereinbarkeit zwischen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Brand-, Katastrophen - und
Bevölkerungsschutz und Ihrem Beruf
bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Gewährung der Feuerwehrzulage bei regelmäßig
einsatzgleichen Belastungen
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet, wobei die Arbeitszeit von
30h/Woche nicht unterschritten werden soll. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob
den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der
Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig u. a. von deren Geschlecht, sexueller
Identität, ethnischer Herkunft und Religion.
Weiterhin sind wir bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen
ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderungen werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Hinweis auf eine Schwerbehinderung ist bitte bereits in
der Bewerbung anzugeben.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse,
Nachweise u. ä.) an:
Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz
Eisenbahnstraße 1a
15890 Eisenhüttenstadt
oder
Poststelle@lste.brandenburg.de
Die per E-Mail übersandten Unterlagen sollen aus einer pdf-Datei bestehen und eine Größe von 4 MB
nicht überschreiten. Postalisch eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein
ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.
Für fachliche Rückfragen steht Herr Neumeister, Tel. 0331 70473-300
E-Mail: Michael.Neumeister@LSTE.Brandenburg.de zur Verfügung.
Organisatorische Fragen beantwortet Ihnen Frau Rönsch, Tel.: 0331 70473-212
E-Mail Personal@LSTE.Brandenburg.de.
Bei der oder dem zur Einstellung ausgewählten Bewerberin oder Bewerber wird ein Auszug aus dem
Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5
Bundeszentralregistergesetz abgefordert sowie gemäß § 3a Landesbeamtengesetz vor der erstmaligen
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit eine Abfrage bei der
Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes
veranlasst, sofern die Berufung nach dem 1. September 2024 erfolgt.
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website
www.lste.brandenburg.de eingestellten Informationen zum Datenschutz gebeten, mit
denen Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang
mit Ihrer Bewerbung in der LSTE informiert werden.
*w/m/d steht für weiblich/männlich/divers