E-Government
E-Government als wesentlicher Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung in Brandenburg dient der Verbesserung der Servicequalität des öffentlichen Sektors und ermöglicht den Zugang zu den elektronischen Leistungsangeboten der Verwaltung. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Wissenschaft in die Lage versetzt werden, über das Internet rund um die Uhr und von jedem Ort mit der Verwaltung in Kontakt zu treten. Die Verfügbarkeit derartiger moderner Kommunikationsangebote trägt darüber hinaus erheblich dazu bei, die Attraktivität des Landes Brandenburg als Wohn- und Lebensraum, Technologie- und Ausbildungsstandort sowie als Reiseland zu erhöhen.
Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG) am 24.11.2018 und weiteren hierauf fußenden Verordnungsregelungen wurden die für die Digitalisierung der Verwaltung im Land Brandenburg erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen. Zentrale Regelungen des Gesetzes sind dabei der elektronische Zugang zur Verwaltung, die elektronische Rechnungsstellungsmöglichkeit für Auftragnehmer, die Informationsbereitstellung der Behörden und die verpflichtende Einführung der E-Akte sowie die Zusammenarbeit des Landes und der Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung.
Für die Stärkung der Zusammenarbeit von Land und Kommunen wurde auf Grundlage des Gesetzes der IT-Rat Brandenburg ins Leben gerufen. Seine paritätische Besetzung aus Vertretern der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände ist bundesweit einmalig und verdeutlicht den Willen der Landesregierung zur Beteiligung der kommunalen Ebene auf Augenhöhe. Zu den Aufgaben des Gremiums zählen u. a. die Beratung bei der Weiterentwicklung der strategischen Grundlagen des E-Government im Land, die Abstimmung zu Fragen der IT-Standardisierung und der gemeinsamen Nutzung der IT-Basiskomponenten des Landes sowie die Vereinbarung gemeinschaftlicher IT-Projekte. Dies dient der Vereinheitlichung und Harmonisierung der IT-Infrastrukturen und der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes und der IT-Sicherheit.
Schließlich wurde mit dem BbgEGovG die neue Funktion der/des IT-Beauftragten geschaffen. Diese ist gesetzlich der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär in der für E-Government zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesen und wird derzeit im Ministerium des Innern und für Kommunales durch Herrn Staatssekretär Dr. Markus Grünewald wahrgenommen. Zu den Aufgaben der/des IT-Beauftragten zählen neben dem Vorsitz im IT-Rat des Landes insbesondere die Vertretung des Landes im IT-Planungsrat des Bundes und der Länder, die Steuerung und Koordinierung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, dem Bund und anderen Ländern, die Weiterentwicklung der IT- und E-Government-Strategie sowie die Steuerung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes.
Neben dem Brandenburgischen E-Government-Gesetz und dem Onlinezugangsgesetz existieren im Land Brandenburg und beim Bund noch eine Reihe weiterer gesetzlicher und staatsvertraglicher Regelungen sowie Verwaltungsvereinbarungen zur Digitalen Verwaltung, die der Zusammenarbeit von Bund und Ländern und den fachlichen Besonderheiten der verschiedenen Verwaltungsbereiche Rechnung tragen. Hierzu zählen beispielsweise der IT-Staatsvertrag sowie einzelne Regelungen des Verwaltungsverfahrens- und Sozialrechts, der Abgabenordnung, des Polizei- und Ordnungsrechts oder der gerichtlichen Prozessordnungen. Zu bestimmten Themen existieren Verwaltungsvereinbarungen des Bundes und der Länder, denen auch das Land Brandenburg beigetreten ist, u. a. zum GovData-Portal des Bundes und der Länder, zum Nachrichtensammel- und Protokollierungsdienst Governikus Multimessenger sowie zu ePayBL als elektronische Zahlungsverkehrsplattform.
E-Government als wesentlicher Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung in Brandenburg dient der Verbesserung der Servicequalität des öffentlichen Sektors und ermöglicht den Zugang zu den elektronischen Leistungsangeboten der Verwaltung. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Wissenschaft in die Lage versetzt werden, über das Internet rund um die Uhr und von jedem Ort mit der Verwaltung in Kontakt zu treten. Die Verfügbarkeit derartiger moderner Kommunikationsangebote trägt darüber hinaus erheblich dazu bei, die Attraktivität des Landes Brandenburg als Wohn- und Lebensraum, Technologie- und Ausbildungsstandort sowie als Reiseland zu erhöhen.
Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG) am 24.11.2018 und weiteren hierauf fußenden Verordnungsregelungen wurden die für die Digitalisierung der Verwaltung im Land Brandenburg erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen. Zentrale Regelungen des Gesetzes sind dabei der elektronische Zugang zur Verwaltung, die elektronische Rechnungsstellungsmöglichkeit für Auftragnehmer, die Informationsbereitstellung der Behörden und die verpflichtende Einführung der E-Akte sowie die Zusammenarbeit des Landes und der Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung.
Für die Stärkung der Zusammenarbeit von Land und Kommunen wurde auf Grundlage des Gesetzes der IT-Rat Brandenburg ins Leben gerufen. Seine paritätische Besetzung aus Vertretern der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände ist bundesweit einmalig und verdeutlicht den Willen der Landesregierung zur Beteiligung der kommunalen Ebene auf Augenhöhe. Zu den Aufgaben des Gremiums zählen u. a. die Beratung bei der Weiterentwicklung der strategischen Grundlagen des E-Government im Land, die Abstimmung zu Fragen der IT-Standardisierung und der gemeinsamen Nutzung der IT-Basiskomponenten des Landes sowie die Vereinbarung gemeinschaftlicher IT-Projekte. Dies dient der Vereinheitlichung und Harmonisierung der IT-Infrastrukturen und der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes und der IT-Sicherheit.
Schließlich wurde mit dem BbgEGovG die neue Funktion der/des IT-Beauftragten geschaffen. Diese ist gesetzlich der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär in der für E-Government zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesen und wird derzeit im Ministerium des Innern und für Kommunales durch Herrn Staatssekretär Dr. Markus Grünewald wahrgenommen. Zu den Aufgaben der/des IT-Beauftragten zählen neben dem Vorsitz im IT-Rat des Landes insbesondere die Vertretung des Landes im IT-Planungsrat des Bundes und der Länder, die Steuerung und Koordinierung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, dem Bund und anderen Ländern, die Weiterentwicklung der IT- und E-Government-Strategie sowie die Steuerung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes.
Neben dem Brandenburgischen E-Government-Gesetz und dem Onlinezugangsgesetz existieren im Land Brandenburg und beim Bund noch eine Reihe weiterer gesetzlicher und staatsvertraglicher Regelungen sowie Verwaltungsvereinbarungen zur Digitalen Verwaltung, die der Zusammenarbeit von Bund und Ländern und den fachlichen Besonderheiten der verschiedenen Verwaltungsbereiche Rechnung tragen. Hierzu zählen beispielsweise der IT-Staatsvertrag sowie einzelne Regelungen des Verwaltungsverfahrens- und Sozialrechts, der Abgabenordnung, des Polizei- und Ordnungsrechts oder der gerichtlichen Prozessordnungen. Zu bestimmten Themen existieren Verwaltungsvereinbarungen des Bundes und der Länder, denen auch das Land Brandenburg beigetreten ist, u. a. zum GovData-Portal des Bundes und der Länder, zum Nachrichtensammel- und Protokollierungsdienst Governikus Multimessenger sowie zu ePayBL als elektronische Zahlungsverkehrsplattform.
Bericht des IT-Beauftragten der Landesregierung Brandenburg 2022
Die Aufgaben, die mit der Digitalisierung der Landesverwaltung und den Verpflichtungen Brandenburgs im föderalen Verbund verknüpft sind, sind vielfältig und die Herausforderungen groß. Dennoch ist die Landesregierung in den letzten Jahren ein gutes Stück vorangekommen. In seinem Bericht stellt der IT-Beauftragte der Landesregierung, Dr. Markus Grünewald, seinen Verantwortungsbereich vor und zeigt sowohl Fortschritte als auch Herausforderungen des E-Governments und der IT in der Landesverwaltung auf. Die Themenvielfalt ist dabei so breit wie das Aufgabenspektrum: Der Bericht geht zuvorderst selbstredend ausführlich auf das „Megathema“ Umsetzung des „Onlinezugangsgesetz“ und die Federführung des Landes Brandenburg im Themenfeld Ein- und Auswanderung ein. Hier hatte Brandenburg zuletzt die zentrale und hochpriorisierte OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ als erste „Einer für Alle“-Leistung bundesweit zur Nachnutzung angeboten und in den FIT-Store eingestellt. Zudem hat das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) in nur wenigen Wochen den „Online-Dienst § 24 AufenthG“ für Geflüchtete aus der Ukraine in vier Sprachen entwickelt, zentral auf die Website „Germany4Ukraine“ eingebunden und bundesweit an die Fachverfahren der Ausländerbehörden angeschlossen. Von grundsätzlicher Bedeutung ist selbstredend auch die Digitalisierung der eigenen Geschäftsprozesse, weshalb die IT-Basiskomponenten und weiterer Dienste, die der Binnendigitalisierung der brandenburgischen Verwaltung dienen, ein weiterer Schwerpunkt des Papiers sind. Nicht erst seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine rückt selbstverständlich auch das Thema IT-Sicherheit verstärkt in den Fokus. Auch hier macht sich die Landesregierung auf den Weg, den sich wandelnden Bedrohungen aus dem digitalen Raum effektiver begegnen zu können. Dies macht der Bericht deutlich. Gleichzeitig fordern die Bürgerinnen und Bürger zurecht mehr Transparenz des Staates und ein Mehr an Teilhabe. Mit der Open-Data-Strategie der Landesregierung wollen wir als Landesregierung uns weiter öffnen. Zudem berichtet der IT-Beauftragte über seine Arbeit in den zentralen Gremien der Verwaltungsdigitalisierung auf föderaler Ebene und in Brandenburg, wie etwa dem IT-Planungsrat mit Mitgliedern aus Bund und Ländern oder dem IT-Rat Brandenburg, der die informationstechnischen Angelegenheiten von Landesregierung und Kommunen koordiniert und steuert.
Die Aufgaben, die mit der Digitalisierung der Landesverwaltung und den Verpflichtungen Brandenburgs im föderalen Verbund verknüpft sind, sind vielfältig und die Herausforderungen groß. Dennoch ist die Landesregierung in den letzten Jahren ein gutes Stück vorangekommen. In seinem Bericht stellt der IT-Beauftragte der Landesregierung, Dr. Markus Grünewald, seinen Verantwortungsbereich vor und zeigt sowohl Fortschritte als auch Herausforderungen des E-Governments und der IT in der Landesverwaltung auf. Die Themenvielfalt ist dabei so breit wie das Aufgabenspektrum: Der Bericht geht zuvorderst selbstredend ausführlich auf das „Megathema“ Umsetzung des „Onlinezugangsgesetz“ und die Federführung des Landes Brandenburg im Themenfeld Ein- und Auswanderung ein. Hier hatte Brandenburg zuletzt die zentrale und hochpriorisierte OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ als erste „Einer für Alle“-Leistung bundesweit zur Nachnutzung angeboten und in den FIT-Store eingestellt. Zudem hat das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) in nur wenigen Wochen den „Online-Dienst § 24 AufenthG“ für Geflüchtete aus der Ukraine in vier Sprachen entwickelt, zentral auf die Website „Germany4Ukraine“ eingebunden und bundesweit an die Fachverfahren der Ausländerbehörden angeschlossen. Von grundsätzlicher Bedeutung ist selbstredend auch die Digitalisierung der eigenen Geschäftsprozesse, weshalb die IT-Basiskomponenten und weiterer Dienste, die der Binnendigitalisierung der brandenburgischen Verwaltung dienen, ein weiterer Schwerpunkt des Papiers sind. Nicht erst seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine rückt selbstverständlich auch das Thema IT-Sicherheit verstärkt in den Fokus. Auch hier macht sich die Landesregierung auf den Weg, den sich wandelnden Bedrohungen aus dem digitalen Raum effektiver begegnen zu können. Dies macht der Bericht deutlich. Gleichzeitig fordern die Bürgerinnen und Bürger zurecht mehr Transparenz des Staates und ein Mehr an Teilhabe. Mit der Open-Data-Strategie der Landesregierung wollen wir als Landesregierung uns weiter öffnen. Zudem berichtet der IT-Beauftragte über seine Arbeit in den zentralen Gremien der Verwaltungsdigitalisierung auf föderaler Ebene und in Brandenburg, wie etwa dem IT-Planungsrat mit Mitgliedern aus Bund und Ländern oder dem IT-Rat Brandenburg, der die informationstechnischen Angelegenheiten von Landesregierung und Kommunen koordiniert und steuert.
Referat 61
- Ansprechpartner:
-
- Position:
- Recht, E-Government-Strategie des Landes Brandenburg, Zentrale Gremien, Strategische Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie mit Wissenschaft und Forschung, Laufbahnordnungsbehörde Dienst als Informatiker, Open Data
- E-Mail:
- egovernment@ mik.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 866-2610
Referat 62
- Ansprechpartner:
-
- Position:
- Landesweites Monitoring Onlinezugangsgesetz, Landesredaktion Föderales Informationsmanagement (FIM), Zusammenarbeit mit den Modellkommunen
- E-Mail:
- digitalisierung@ mik.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 866-2620
Referat 63
- Ansprechpartner:
-
- Position:
- E-Querschnittsverfahren des Landes (PerIS, LIS)
- E-Mail:
- Querschnittsverfahren@ mik.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 866-2630
Referat 64
- Ansprechpartner:
-
- Position:
- IT-Leitstelle, IT-Sicherheit und CERT sowie IT-Infrastruktur des Landes Brandenburg, Koordinierungsstelle für IT- und Cyber-Sicherheit im MIK, Verfahrensverantwortung für die IT-Basiskomponenten gemäß BbgE-GovG für Land und Kommunen, Fachaufsicht ZIT-BB
- E-Mail:
- it-leitstelle.Land@ mik.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 866-2640