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Brandenburg-Paket

Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, der u. a. eine massive Einwirkung auf den Energiesektor, aber auch auf die kritische Infrastruktur nach sich ziehen kann, stellte der Landtag Brandenburg mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 fest, dass eine außergewöhnliche Notsituation im Land Brandenburg besteht. Dadurch wurde die Kreditaufnahme in Höhe von bis zu 2 Mrd. EUR ermöglicht, um die Folgen des russischen Angriffskrieges abzumildern.

Das Brandenburg-Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.

Maßnahmen des Ministeriums des Innern und für Kommunales haben größtenteils den Schutz der kritischen Infrastruktur sowie die Handhabung der Fluchtbewegungen anlässlich des Kriegsgeschehens im Fokus.

Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, der u. a. eine massive Einwirkung auf den Energiesektor, aber auch auf die kritische Infrastruktur nach sich ziehen kann, stellte der Landtag Brandenburg mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 fest, dass eine außergewöhnliche Notsituation im Land Brandenburg besteht. Dadurch wurde die Kreditaufnahme in Höhe von bis zu 2 Mrd. EUR ermöglicht, um die Folgen des russischen Angriffskrieges abzumildern.

Das Brandenburg-Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.

Maßnahmen des Ministeriums des Innern und für Kommunales haben größtenteils den Schutz der kritischen Infrastruktur sowie die Handhabung der Fluchtbewegungen anlässlich des Kriegsgeschehens im Fokus.


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