Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt)
Grundsätzlich sollen die KatS-Lt in bevölkerungsschutzrelevanten Notfällen, wie im Falle eines großflächigen und langanhaltenden Stromausfalls als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten hier Informationen zur Schadenslage. Des Weiteren werden Erste Hilfe, Trinkwassernotversorgung, die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen sowie die Organisation von Hilfsmaßnahmen für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind (z.B. Menschen mit Behinderung), angeboten. Die KatS-Lt können auch als zeitlich begrenzte Wärmeinseln genutzt werden. Darüber hinaus erfolgt die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für mobile Kommunikationsgeräte.
Bedarfsanalyse und Verteilung
Derzeit befindet sich das Innenministerium in der Umsetzung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Das Konzept wurde erstellt und beinhaltet eine generelle Bedarfsanalyse sowie eine Beschreibung der Fähigkeiten von KatS-Lt inkl. der dazu notwendigen baulichen und technischen Voraussetzungen. Das bedeutet, dass der Bedarf für mind. 300 KatS-Lt festgestellt wurde. Außerdem muss jeder Leuchtturm eine Netzersatzanlage (NEA), eine Betankungsmöglichkeit für die NEA, eine Heizmöglichkeit, Trinkwasserversorgung, eine Möglichkeit zur Erwärmung von Nahrung, Sitzgelegenheiten, Kommunikationsmöglichkeiten, Erste Hilfe vor Ort, Sanitäre Anlagen sowie Informationsmöglichkeiten und Lademöglichkeiten für mitgebrachte Kommunikationsgeräte (Handys, Laptops) vorhalten.
Darüber hinaus wurde die Verteilung der Katastrophenschutz-Leuchttürme im Land eruiert:
Landkreis / kreisfreie Stadt |
Verteilung der KatS-Lt |
Barnim | 18 |
Dahme-Spreewald |
20 |
Elbe-Elster | 17 |
Havelland | 18 |
Märkisch-Oderland | 20 |
Oberhavel | 20 |
Oberspreewald-Lausitz | 15 |
Oder-Spree | 20 |
Ostprignitz-Ruppin | 18 |
Potsdam-Mittelmark | 22 |
Prignitz | 16 |
Spree-Neiße | 16 |
Teltow-Fläming | 19 |
Uckermark | 20 |
Stadt Brandenburg |
11 |
Stadt Cottbus | 12 |
Stadt Frankfurt/Oder | 11 |
Stadt Potsdam | 15 |
40 Millionen Euro bis Ende 2024
Die Verteilung wurde anhand der Bevölkerungsstruktur und der Fläche der jeweiligen Landkreise ermittelt. Für die Errichtung der KatS-Lt stellt das Land insgesamt den kreisfreien Städten und Landkreisen über 40 Millionen Euro zur Verfügung, von denen bis Ende diesen Jahres 20 Millionen Euro und bis zum Ende des Jahres 2024 die weiteren 20 Millionen Euro abgerufen werden.
Die entsprechenden Zuwendungsbescheide werden seit Ende Mai an die Landkreise und kreisfreien Städte verschickt. Damit wurde finanzielle Planbarkeit geschaffen und gemeinsam mit den örtlichen Aufgabenträgern können die Landkreise und kreisfreien Städte in der Feinplanung bestimmen, welche Beschaffung oder auch Umbaumaßnahmen vollzogen werden müssen, um ihre KatS-Lt zu errichten.
Außerdem werden demnächst die Vergabeverfahren für zentrale Beschaffungen durch das Land Brandenburg starten und die entsprechenden Ausschreibungen in Kürze durch den ZDPol auf der Vergabeplattform des Landes veröffentlicht. Die zentralen Beschaffungen sehen unter anderem Netzersatzanlagen, mobile Heizungen oder mobile Tankanlagen vor.
Darüber hinausgehende Beschaffungen müssen kommunal veranlasst werden.
Grundsätzlich sollen die KatS-Lt in bevölkerungsschutzrelevanten Notfällen, wie im Falle eines großflächigen und langanhaltenden Stromausfalls als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten hier Informationen zur Schadenslage. Des Weiteren werden Erste Hilfe, Trinkwassernotversorgung, die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen sowie die Organisation von Hilfsmaßnahmen für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind (z.B. Menschen mit Behinderung), angeboten. Die KatS-Lt können auch als zeitlich begrenzte Wärmeinseln genutzt werden. Darüber hinaus erfolgt die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für mobile Kommunikationsgeräte.
Bedarfsanalyse und Verteilung
Derzeit befindet sich das Innenministerium in der Umsetzung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Das Konzept wurde erstellt und beinhaltet eine generelle Bedarfsanalyse sowie eine Beschreibung der Fähigkeiten von KatS-Lt inkl. der dazu notwendigen baulichen und technischen Voraussetzungen. Das bedeutet, dass der Bedarf für mind. 300 KatS-Lt festgestellt wurde. Außerdem muss jeder Leuchtturm eine Netzersatzanlage (NEA), eine Betankungsmöglichkeit für die NEA, eine Heizmöglichkeit, Trinkwasserversorgung, eine Möglichkeit zur Erwärmung von Nahrung, Sitzgelegenheiten, Kommunikationsmöglichkeiten, Erste Hilfe vor Ort, Sanitäre Anlagen sowie Informationsmöglichkeiten und Lademöglichkeiten für mitgebrachte Kommunikationsgeräte (Handys, Laptops) vorhalten.
Darüber hinaus wurde die Verteilung der Katastrophenschutz-Leuchttürme im Land eruiert:
Landkreis / kreisfreie Stadt |
Verteilung der KatS-Lt |
Barnim | 18 |
Dahme-Spreewald |
20 |
Elbe-Elster | 17 |
Havelland | 18 |
Märkisch-Oderland | 20 |
Oberhavel | 20 |
Oberspreewald-Lausitz | 15 |
Oder-Spree | 20 |
Ostprignitz-Ruppin | 18 |
Potsdam-Mittelmark | 22 |
Prignitz | 16 |
Spree-Neiße | 16 |
Teltow-Fläming | 19 |
Uckermark | 20 |
Stadt Brandenburg |
11 |
Stadt Cottbus | 12 |
Stadt Frankfurt/Oder | 11 |
Stadt Potsdam | 15 |
40 Millionen Euro bis Ende 2024
Die Verteilung wurde anhand der Bevölkerungsstruktur und der Fläche der jeweiligen Landkreise ermittelt. Für die Errichtung der KatS-Lt stellt das Land insgesamt den kreisfreien Städten und Landkreisen über 40 Millionen Euro zur Verfügung, von denen bis Ende diesen Jahres 20 Millionen Euro und bis zum Ende des Jahres 2024 die weiteren 20 Millionen Euro abgerufen werden.
Die entsprechenden Zuwendungsbescheide werden seit Ende Mai an die Landkreise und kreisfreien Städte verschickt. Damit wurde finanzielle Planbarkeit geschaffen und gemeinsam mit den örtlichen Aufgabenträgern können die Landkreise und kreisfreien Städte in der Feinplanung bestimmen, welche Beschaffung oder auch Umbaumaßnahmen vollzogen werden müssen, um ihre KatS-Lt zu errichten.
Außerdem werden demnächst die Vergabeverfahren für zentrale Beschaffungen durch das Land Brandenburg starten und die entsprechenden Ausschreibungen in Kürze durch den ZDPol auf der Vergabeplattform des Landes veröffentlicht. Die zentralen Beschaffungen sehen unter anderem Netzersatzanlagen, mobile Heizungen oder mobile Tankanlagen vor.
Darüber hinausgehende Beschaffungen müssen kommunal veranlasst werden.