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Onlinezugangsgesetz (OZG)

Rotes Rechteck mit Schriftzug Onlinezugangsgesetz (OZG) und Abbildung Land Brandenburg ausgefüllt mit nullen und Einsen
© MIK BB

Ziel des OZG-Änderungsgesetzes ist es, die Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch digitale Angebote einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar zu machen. Zur Umsetzung des Gesetzes ist jede staatliche Stelle in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtet.

Auf der Informationsplattform ozg.brandenburg.de finden Sie nützliche Informationen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Sachstände und Handlungshilfen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

Rotes Rechteck mit Schriftzug Onlinezugangsgesetz (OZG) und Abbildung Land Brandenburg ausgefüllt mit nullen und Einsen
© MIK BB

Ziel des OZG-Änderungsgesetzes ist es, die Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch digitale Angebote einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar zu machen. Zur Umsetzung des Gesetzes ist jede staatliche Stelle in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtet.

Auf der Informationsplattform ozg.brandenburg.de finden Sie nützliche Informationen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Sachstände und Handlungshilfen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.