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Glossar

P

  • Proliferation

    Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Waffenträgersystemen beziehungsweise von Produkten und Kenntnissen, die zur Herstellung solcher Waffen dienen können. Oftmals ist bei Lieferungen solcher Produkte die beabsichtigte Rüstungsproduktion nicht erkennbar oder wird verschleiert, zumal sie häufig sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich verwendet werden können – so genannte Dual-Use-Güter.

    Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Waffenträgersystemen beziehungsweise von Produkten und Kenntnissen, die zur Herstellung solcher Waffen dienen können. Oftmals ist bei Lieferungen solcher Produkte die beabsichtigte Rüstungsproduktion nicht erkennbar oder wird verschleiert, zumal sie häufig sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich verwendet werden können – so genannte Dual-Use-Güter.

R

  • Radikalismus

  • Rassismus

    Rassismus ist ein Grundbaustein des Rechtsextremismus. Rassisten teilen Menschen anhand bestimmter Merkmale in höher- und minderwertige Gruppen ein. Merkmale sind beispielsweise die Hautfarbe, die Nationalität oder Herkunft, Kultur und Religion. Um diese Gruppen voneinander ab- beziehungsweise auszugrenzen, verlangen Rassisten „ethnisch homogene“ Nationen. Gewöhnlich gehen Rassisten davon aus, dass Angehörige „weißer Rassen“ anderen überlegen seien. Daraus ziehen Rechtsextremisten ihre Rechtfertigung für Diskriminierung und Ausgrenzung aller ihnen unliebsamen Gruppen. Solch eine Diskriminierung verstößt gegen Verfassungsgrundsätze. Rassismus wird auch als Begründung für Fremdenfeindlichkeit (siehe „Fremdenfeindlichkeit“) benutzt. Eine spezielle Form des Rassismus ist der Antisemitismus (siehe „Antisemitismus“).

    Rassismus ist ein Grundbaustein des Rechtsextremismus. Rassisten teilen Menschen anhand bestimmter Merkmale in höher- und minderwertige Gruppen ein. Merkmale sind beispielsweise die Hautfarbe, die Nationalität oder Herkunft, Kultur und Religion. Um diese Gruppen voneinander ab- beziehungsweise auszugrenzen, verlangen Rassisten „ethnisch homogene“ Nationen. Gewöhnlich gehen Rassisten davon aus, dass Angehörige „weißer Rassen“ anderen überlegen seien. Daraus ziehen Rechtsextremisten ihre Rechtfertigung für Diskriminierung und Ausgrenzung aller ihnen unliebsamen Gruppen. Solch eine Diskriminierung verstößt gegen Verfassungsgrundsätze. Rassismus wird auch als Begründung für Fremdenfeindlichkeit (siehe „Fremdenfeindlichkeit“) benutzt. Eine spezielle Form des Rassismus ist der Antisemitismus (siehe „Antisemitismus“).

  • Rechtsextremismus

    Folgende Einstellungen charakterisieren Rechtsextremisten: Ablehnung der Menschenrechte; Ablehnung der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz; übersteigerter, oft aggressiver Nationalismus, verbunden mit einer Feindschaft gegen Fremde oder fremd Aussehende, gegen Minderheiten, fremde Völker und Staaten (siehe „Rassismus“); Verschweigen, Verharmlosen oder Leugnen der nationalsozialistischen Verbrechen von 1933-1945 (siehe „Revisionismus, rechtsextremistischer“).In unterschiedlicher Gewichtung und Ausprägung lassen sich in den einzelnen rechtsextremistischen Strömungen folgende Kernelemente ausmachen: Rassismus, ein biologistisch geprägtes Menschenbild und Antisemitismus; völkischer Kollektivismus, also pauschale Überbewertung einer meist rassistisch definierten „Volksgemeinschaft“ zu Lasten der Rechte und Interessen des Individuums; Militarismus samt dem Bestreben, auch zivile Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nach hierarchischen Prinzipien („Führer und Gefolgschaft“) zu ordnen; Etatismus, also die Forderung nach einer autoritären oder diktatorischen staatlichen Ordnung.

    Angesichts der vielfältigen Ausprägungen des Rechtsextremismus ist es nicht sachgerecht, Rechtsextremisten unterschiedslos als „Nazis“, „Neonazis“, „Neonationalsozialisten“ oder „Faschisten“ zu bezeichnen. Den Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 betrachten nur die Anhänger des Neonationalsozialismus (siehe auch „Neonazismus“ / „Neonationalsozialismus“) als fortgeltendes Leitbild.

    Auf den Faschismus, das in Italien 1922 bis 1944 bestehende Herrschaftssystem und dessen von Benito Mussolini geprägte faschistische Ideologie, berufen sich in Deutschland allenfalls rechtsextremistische Splittergruppen. Dennoch wird in der Alltagssprache „Faschismus“ oft mit „Rechtsextremismus“ gleichgesetzt.

    Folgende Einstellungen charakterisieren Rechtsextremisten: Ablehnung der Menschenrechte; Ablehnung der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz; übersteigerter, oft aggressiver Nationalismus, verbunden mit einer Feindschaft gegen Fremde oder fremd Aussehende, gegen Minderheiten, fremde Völker und Staaten (siehe „Rassismus“); Verschweigen, Verharmlosen oder Leugnen der nationalsozialistischen Verbrechen von 1933-1945 (siehe „Revisionismus, rechtsextremistischer“).In unterschiedlicher Gewichtung und Ausprägung lassen sich in den einzelnen rechtsextremistischen Strömungen folgende Kernelemente ausmachen: Rassismus, ein biologistisch geprägtes Menschenbild und Antisemitismus; völkischer Kollektivismus, also pauschale Überbewertung einer meist rassistisch definierten „Volksgemeinschaft“ zu Lasten der Rechte und Interessen des Individuums; Militarismus samt dem Bestreben, auch zivile Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nach hierarchischen Prinzipien („Führer und Gefolgschaft“) zu ordnen; Etatismus, also die Forderung nach einer autoritären oder diktatorischen staatlichen Ordnung.

    Angesichts der vielfältigen Ausprägungen des Rechtsextremismus ist es nicht sachgerecht, Rechtsextremisten unterschiedslos als „Nazis“, „Neonazis“, „Neonationalsozialisten“ oder „Faschisten“ zu bezeichnen. Den Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 betrachten nur die Anhänger des Neonationalsozialismus (siehe auch „Neonazismus“ / „Neonationalsozialismus“) als fortgeltendes Leitbild.

    Auf den Faschismus, das in Italien 1922 bis 1944 bestehende Herrschaftssystem und dessen von Benito Mussolini geprägte faschistische Ideologie, berufen sich in Deutschland allenfalls rechtsextremistische Splittergruppen. Dennoch wird in der Alltagssprache „Faschismus“ oft mit „Rechtsextremismus“ gleichgesetzt.

  • Rechtsextremistische Parteien

    Rechtsextremistische Parteien wollen die freiheitliche demokratische Grundordnung „abwickeln“ und an die Stelle des Rechtsstaates einen totalitären Führerstaat setzen. Sie propagieren beispielsweise ein „lebensrichtiges Menschenbild“, das rassistisch ist. Rechtsextremistische Parteien arbeiten teilweise mit Neonationalsozialisten zusammen. In Brandenburg nehmen die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) sowie die neonationalsozialistische Kleinpartei „DER DRITTE WEG“ an Wahlen teil.

    Rechtsextremistische Parteien wollen die freiheitliche demokratische Grundordnung „abwickeln“ und an die Stelle des Rechtsstaates einen totalitären Führerstaat setzen. Sie propagieren beispielsweise ein „lebensrichtiges Menschenbild“, das rassistisch ist. Rechtsextremistische Parteien arbeiten teilweise mit Neonationalsozialisten zusammen. In Brandenburg nehmen die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) sowie die neonationalsozialistische Kleinpartei „DER DRITTE WEG“ an Wahlen teil.

  • Rechtsextremistische Siedlungsbestrebungen

    Von einer „Rechtsextremistischen Siedlungsbestrebung“ ist auszugehen, wenn Akteure aus dem rechtsextremistischen Spektrum gezielt versuchen, Rückzugsräume zu schaffen und dabei geographische Gebiete durch Zuzug und/oder ideologische/kulturelle Prägung zu vereinnahmen. Die Siedlungsbestrebung hat ein mehr oder weniger eng umschriebenes räumliches Ziel, welches von Personen mit einer ähnlichen oder gleichen ideologischen Ausrichtung vereinnahmt werden soll. Im Gegensatz zu einzelnen Immobilienkäufen durch Rechtsextremisten steht bei Siedlungsbestrebungen der Aspekt der Raumgewinnung besonders im Vordergrund.

    Von einer „Rechtsextremistischen Siedlungsbestrebung“ ist auszugehen, wenn Akteure aus dem rechtsextremistischen Spektrum gezielt versuchen, Rückzugsräume zu schaffen und dabei geographische Gebiete durch Zuzug und/oder ideologische/kulturelle Prägung zu vereinnahmen. Die Siedlungsbestrebung hat ein mehr oder weniger eng umschriebenes räumliches Ziel, welches von Personen mit einer ähnlichen oder gleichen ideologischen Ausrichtung vereinnahmt werden soll. Im Gegensatz zu einzelnen Immobilienkäufen durch Rechtsextremisten steht bei Siedlungsbestrebungen der Aspekt der Raumgewinnung besonders im Vordergrund.

  • Revisionismus, rechtsextremistischer

    Als (Geschichts-)Revisionismus bezeichnet man den politisch motivierten Versuch, Verbrechen unter nationalsozialistischer Herrschaft im Wege einer „nochmaligen Betrachtung“ zu relativieren oder zu leugnen. Durch vermeintlich entlastende und verzerrende Darstellung der Geschichte soll die rechtsextremistische Ideologie wieder politikfähig werden. Insbesondere im Rahmen einer gezielten „Revisionismus-Kampagne“ versuchen Rechtsextremisten aus aller Welt seit Jahren, den millionenfachen Mord an den Juden zu bestreiten oder zumindest die Zahl der Opfer in Frage zu stellen. Dazu berufen sich Revisionisten auf häufig von ihnen selbst in Auftrag gegebene pseudowissenschaftliche „Gutachten“ („Leuchter-Report“, „Rudolf-Gutachten“), in denen versucht wird, die Massenvernichtung in den Konzentrationslagern als technisch unmöglich darzustellen. In der Bundesrepublik wird dieses Verhalten strafrechtlich geahndet.

    Als (Geschichts-)Revisionismus bezeichnet man den politisch motivierten Versuch, Verbrechen unter nationalsozialistischer Herrschaft im Wege einer „nochmaligen Betrachtung“ zu relativieren oder zu leugnen. Durch vermeintlich entlastende und verzerrende Darstellung der Geschichte soll die rechtsextremistische Ideologie wieder politikfähig werden. Insbesondere im Rahmen einer gezielten „Revisionismus-Kampagne“ versuchen Rechtsextremisten aus aller Welt seit Jahren, den millionenfachen Mord an den Juden zu bestreiten oder zumindest die Zahl der Opfer in Frage zu stellen. Dazu berufen sich Revisionisten auf häufig von ihnen selbst in Auftrag gegebene pseudowissenschaftliche „Gutachten“ („Leuchter-Report“, „Rudolf-Gutachten“), in denen versucht wird, die Massenvernichtung in den Konzentrationslagern als technisch unmöglich darzustellen. In der Bundesrepublik wird dieses Verhalten strafrechtlich geahndet.