Hauptmenü

Glossar

V

  • Verbotene Kennzeichen

    Nach § 86 a Strafgesetzbuch ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar. Kennzeichen sind Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Das Verbot umfasst Kennzeichen verbotener Parteien, verbotener Vereinigungen, Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen oder zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen. Bekannteste Beispiele solcher Straftaten sind das Schmieren von Hakenkreuzen oder das Zeigen des „Hitler-Grußes“.

    Nach § 86 a Strafgesetzbuch ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar. Kennzeichen sind Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Das Verbot umfasst Kennzeichen verbotener Parteien, verbotener Vereinigungen, Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen oder zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen. Bekannteste Beispiele solcher Straftaten sind das Schmieren von Hakenkreuzen oder das Zeigen des „Hitler-Grußes“.

  • Verdachtsfall

  • Verschlusssachen

W

  • Wahhabismus

    Wahhabismus bezeichnet eine Sonderform eines fundamentalistischen Islamverständnisses (siehe „Islamischer Extremismus / Islamismus“), das maßgeblich im 18. und 19. Jahrhundert auf der arabischen Halbinsel entstanden ist und heutzutage als Staatsdoktrin des Königreichs Saudi-Arabien angesehen werden kann. Wahhabitisch geprägte Akteure sind größtenteils sehr eng mit dem saudischen Königshaus verbunden.

    Wahhabismus bezeichnet eine Sonderform eines fundamentalistischen Islamverständnisses (siehe „Islamischer Extremismus / Islamismus“), das maßgeblich im 18. und 19. Jahrhundert auf der arabischen Halbinsel entstanden ist und heutzutage als Staatsdoktrin des Königreichs Saudi-Arabien angesehen werden kann. Wahhabitisch geprägte Akteure sind größtenteils sehr eng mit dem saudischen Königshaus verbunden.

  • Wirtschaftsschutz

    Der Wirtschaftsschutz beinhaltet alle relevanten Maßnahmen des Verfassungsschutzes, die geeignet sind, einen illegalen Know-how-Transfer durch fremde Nachrichtendienste aus deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren (siehe „Spionage“).

    Der Wirtschaftsschutz beinhaltet alle relevanten Maßnahmen des Verfassungsschutzes, die geeignet sind, einen illegalen Know-how-Transfer durch fremde Nachrichtendienste aus deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren (siehe „Spionage“).