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Umlegungsausschüsse

Die Grafik zeigt ein fiktives Gebiet vor und nach dem Umlegungsverfahren

Die kommunalen Planungen, insbesondere die Bebauungspläne, treffen häufig auf eine Grundstücks- und Eigentumsstruktur, die den Zielen der Planungen nicht entspricht.

Zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes muss in diesen Fällen die vorhandene Grundstücks- und Eigentumsstruktur neu geordnet werden. Aber auch im unbeplanten Innenbereich kann das städtebauliche Entwicklungskonzept einer Gemeinde eine Neuordnung notwendig machen.

Für die Umsetzung der Neuordnung gibt es verschiedene Instrumente, insbesondere die Umlegung oder die vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch. Diese Verfahren werden durch gemeindliche, jedoch weisungsfreie Umlegungsausschüsse durchgeführt. Die Geschäftsstellen dieser Umlegungsausschüsse sind häufig bei den Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieuren eingerichtet.

Die kommunalen Planungen, insbesondere die Bebauungspläne, treffen häufig auf eine Grundstücks- und Eigentumsstruktur, die den Zielen der Planungen nicht entspricht.

Zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes muss in diesen Fällen die vorhandene Grundstücks- und Eigentumsstruktur neu geordnet werden. Aber auch im unbeplanten Innenbereich kann das städtebauliche Entwicklungskonzept einer Gemeinde eine Neuordnung notwendig machen.

Für die Umsetzung der Neuordnung gibt es verschiedene Instrumente, insbesondere die Umlegung oder die vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch. Diese Verfahren werden durch gemeindliche, jedoch weisungsfreie Umlegungsausschüsse durchgeführt. Die Geschäftsstellen dieser Umlegungsausschüsse sind häufig bei den Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieuren eingerichtet.