Die Vermessungsgebührenordnung wird geändert
- Erschienen am - PresemitteilungDie Dritte Verordnung zur Änderung der Vermessungsgebührenordnung vom 5. Dezember 2025 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II (GVBl. II Nr. 96) veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Stundensätze und die Tarifstellen wurden letztmalig vor zwei Jahren angepasst. Die jetzigen Änderungen erfolgten insbesondere aufgrund der Personalkostensteigerungen des TVöD sowie der gestiegenen monetären Aufwendungen der Vermessungsstellen. Darüber hinaus wurde eine Festlegung zur Abrechnung von geplanten Solarparks aufgenommen sowie eine Gebühr für Beglaubigungen zur Bestellung von Baulasten außerhalb des Dienstsitzes (Auswärtspauschale) ergänzt.