Am 19. Juni 2019 hat der Brandenburger Landtag die Änderungen des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) beschlossen. „Geobasisinformationen sind allen bereitzustellen“, so hieß es von nun an im Gesetz. Die Brandenburger Vermessungsverwaltung kommt dieser Forderung umfassend nach. Mit ihren Datensätzen erfüllt sie alle Kriterien, die allgemein zum Begriff „Open Data“ zusammengefasst werden können: Von der vollständigen Flächendeckung, der zeitnahen Bereitstellung aktualisierter Informationen, der Verwendung von Standards bis hin zu klaren Lizenzbedingungen. Seit dem 15. Januar 2020 stehen alle digitalen Geobasisdaten zudem kostenfrei zur Verfügung.
Von „Open Data“ sind im Land Brandenburg alle digitalen Geobasisinformationen, die automatisiert oder per Selbstentnahme bereitgestellt werden, erfasst - das sind ca. 600 Produkte und Produktausprägungen. Hierzu gehören z.B. hochauflösende Luftbilder, Karten von Straßen, Grundstücken und ganzer Landschaften. Das gewohnte Angebotsspektrum an Geobasisinformationen bleibt somit erhalten. Der Zugang zu den digitalen Geodaten und webbasierten Geodiensten erfolgt wie bisher über das Online-Portal „Geobroker“ des Landesbetriebs Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB). Kosten werden nur dann erhoben, wenn die Bereitstellung mit individuellem Aufwand verbunden ist. Vereinfacht gesagt: Wenn die Daten eigenständig im Geobroker konfiguriert, bestellt und herunterladen werden, fallen keine weiteren Kosten an. Werden (an sich kostenfreie) Daten auf Wunsch hin besonders aufbereitet oder bereitgestellt, wird ein Bearbeitungsentgelt berechnet.
Bei der Nutzung dieser Geobasisinformationen sind lediglich die Vorgaben der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung, die in der Version 2.0 als Open-Data-Lizenz anerkannt wurde, zu beachten. Das Land Brandenburg ist damit nicht nur einer Empfehlung des IT-Planungsrates, sondern auch dem generellen bundesweiten Trend in Bezug auf die Bereitstellung offener Geodaten gefolgt.
Am 19. Juni 2019 hat der Brandenburger Landtag die Änderungen des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) beschlossen. „Geobasisinformationen sind allen bereitzustellen“, so hieß es von nun an im Gesetz. Die Brandenburger Vermessungsverwaltung kommt dieser Forderung umfassend nach. Mit ihren Datensätzen erfüllt sie alle Kriterien, die allgemein zum Begriff „Open Data“ zusammengefasst werden können: Von der vollständigen Flächendeckung, der zeitnahen Bereitstellung aktualisierter Informationen, der Verwendung von Standards bis hin zu klaren Lizenzbedingungen. Seit dem 15. Januar 2020 stehen alle digitalen Geobasisdaten zudem kostenfrei zur Verfügung.
Von „Open Data“ sind im Land Brandenburg alle digitalen Geobasisinformationen, die automatisiert oder per Selbstentnahme bereitgestellt werden, erfasst - das sind ca. 600 Produkte und Produktausprägungen. Hierzu gehören z.B. hochauflösende Luftbilder, Karten von Straßen, Grundstücken und ganzer Landschaften. Das gewohnte Angebotsspektrum an Geobasisinformationen bleibt somit erhalten. Der Zugang zu den digitalen Geodaten und webbasierten Geodiensten erfolgt wie bisher über das Online-Portal „Geobroker“ des Landesbetriebs Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB). Kosten werden nur dann erhoben, wenn die Bereitstellung mit individuellem Aufwand verbunden ist. Vereinfacht gesagt: Wenn die Daten eigenständig im Geobroker konfiguriert, bestellt und herunterladen werden, fallen keine weiteren Kosten an. Werden (an sich kostenfreie) Daten auf Wunsch hin besonders aufbereitet oder bereitgestellt, wird ein Bearbeitungsentgelt berechnet.
Bei der Nutzung dieser Geobasisinformationen sind lediglich die Vorgaben der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung, die in der Version 2.0 als Open-Data-Lizenz anerkannt wurde, zu beachten. Das Land Brandenburg ist damit nicht nur einer Empfehlung des IT-Planungsrates, sondern auch dem generellen bundesweiten Trend in Bezug auf die Bereitstellung offener Geodaten gefolgt.